
Nach über zweieinhalb Jahren Dauer ist das Gesetzgebungsverfahren samt Veröffentlichung seit Kurzem abgeschlossen. Jetzt beginnt die Frist für Reiseveranstalter und Reisebüros – spätestens ab 29. März 2029 muss die verabschiedete Pauschalreise-Richtlinie greifen. Was nun für die Branche ganz konkret ansteht. Ein Gespräch mit den zwei KPMG Law Experten, Patrick Schröder und Hauke Büsing.
„Fehlerhafte oder veraltete Angaben
sind nicht mehr nur ein Servicemangel,
sondern potenziell sanktionierbar.“
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