Suche
Contact
14.04.2025 | KPMG Law Insights

So will die neue Koalition Investitionen in die Infrastruktur beschleunigen

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD markiert einen grundlegenden Neubeginn in der deutschen Infrastrukturpolitik. Angesichts eines erheblichen Investitionsstaus setzen die Koalitionspartner auf ein umfassendes Maßnahmenpaket, das sowohl finanzielle als auch strukturelle Reformen umfasst. Im Zentrum steht das Sondervermögen Infrastruktur, das mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro zentrale Zukunftsinvestitionen ermöglichen soll. Flankiert wird dieses Vorhaben durch tiefgreifende Reformen im Planungs-, Genehmigungs- und Vergaberecht, um Projekte schneller, effizienter und nachhaltiger umsetzen zu können.

Sondervermögen Infrastruktur

Mit dem Sondervermögen Infrastruktur wird ein zentrales Finanzierungsinstrument bereitgestellt, um den über Jahre aufgelaufenen Investitionsstau in Deutschland substanziell abzubauen und gleichzeitig die Grundlage für künftiges wirtschaftliches Wachstum, Klimaneutralität und gesellschaftliche Resilienz zu legen. Im Koalitionsvertrag ist dieses Sondervermögen mit einem Gesamtvolumen von 500 Milliarden Euro fest verankert. Davon sind 100 Milliarden Euro für Investitionen der Länder und Kommunen vorgesehen, ein weiterer gleich hoher Betrag wird über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für strukturwirksame Maßnahmen bereitgestellt.

Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung

Doch die bloße Bereitstellung finanzieller Mittel reicht nicht aus. Die Koalitionspartner erkennen an, dass die schleppende Umsetzung von Infrastrukturvorhaben häufig an einem überkomplexen Planungs- und Genehmigungswesen scheitert. Deshalb setzen CDU/CSU und SPD auf eine tiefgreifende Reform aller planungsrelevanten Rechtsbereiche. Deutschland soll zu einem Land schnellerer Entscheidungen und effizienterer Umsetzung werden. Ziel ist ein einheitliches, flexibles Verfahrensrecht mit klaren Zuständigkeiten und deutlich verkürzten Abläufen.

Konkret sollen Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und Verwaltungsverfahrensrecht tiefgreifend überarbeitet werden. Auf europäischer Ebene soll eine Initiative zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung gestartet werden. National soll der bereits bestehende „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ fortgeführt werden. Die Ansatzpunkte der Koalitionspartner sind vielfältig:

Einführung eines One-for-many-Verfahrensrechts

Zu den zentralen Vorhaben zählt die Einführung eines „one-for-many“-Verfahrensrechts. Dabei sollen formalisierte Verfahren flexibilisiert und Verfahrensstufen reduziert werden. Doppelprüfungen sollen wegfallen, Erörterungstermine sollen fakultativ, Beteiligungsprozesse gebündelt und Umweltprüfungen nur einmalig durchgeführt werden. Ersatzneubauten sollen künftig keiner Planfeststellungspflicht mehr unterliegen. Die Plangenehmigung wird zum Regelfall erklärt. Die Einführung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns bei bedeutenden Projekten wird ausdrücklich ermöglicht, um wichtige Infrastrukturmaßnahmen nicht unnötig aufzuschieben. Durch ein Naturflächenbedarfsgesetz sollen die Ausweisung sowie die Vernetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Biotopverbund) erleichtert werden. Im Arten- und Naturschutz soll bundeseinheitlich der Populationsansatz zur Anwendung kommen.

Gemeinsam mit den Ländern wollen die Koalitionspartner die Planungs- und Genehmigungsverfahren vollständig digitalisieren. Der Ausbau der Planungskapazitäten soll vorangetrieben werden.

Vereinfachung des Vergaberechts

Ein weiterer unverzichtbarer Baustein für schnelle und wirtschaftliche Infrastrukturprojekte ist ein darauf ausgerichtetes Vergaberecht.  Die Koalition erkennt die bisherigen Vergabestrukturen als zu komplex und hemmend für eine schnelle Umsetzung an. Daher wird eine grundsätzliche Reform des Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und Verwaltungsverfahrensrechts angekündigt. Die Koalition wird sich dafür einsetzen, das Vergaberecht auf nationaler und europäischer Ebene für Lieferungen und Leistungen aller Art für Bund, Länder und Kommunen zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren. Dabei sollen die Interessen des Mittelstands gewahrt bleiben.

Als wichtige konkrete Maßnahme ist im Koalitionsvertrag festgehalten, dass die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Vergabekammern zu den Oberlandesgerichten künftig entfallen soll. Damit werden nachprüfungsbedingte Projektstillstände verhindert.

Reform von Strukturen und Prozessen der öffentlichen Hand für Bauvergaben

Die erfolgreiche Umsetzung dieser ambitionierten Reform- und Investitionsstrategie hängt darüber hinaus aber auch maßgeblich davon ab, ob es gelingt, die erforderlichen organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen bei den mit der Umsetzung betrauten öffentlichen Bauherren zu schaffen. Es bedarf tauglicher Strukturen, klarer Verantwortlichkeiten und verlässlicher Projektsteuerung durch die öffentliche Hand.

Hierzu finden sich im Koalitionsvertrag keine konkreten Vorgaben. In der Verantwortung stehen neben dem Bund auch die Länder und Kommunen. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e. V. hat KPMG Law in einem aktuellen Papier vom 4. April 2025 „Sondervermögen Infrastruktur – 7 Instrumente, um die Kommunen zu stärken“ Instrumente beschrieben, die es schon im heutigen Recht ermöglichen, Projektrealisierungen durch Kommunen zu beschleunigen. Hierzu gehören neben der Planungsbeschleunigung und schnelleren Vergabe auch die Aufstellung passender Projektorganisationsstrukturen, die frühzeitige Einbindung von Bauunternehmen in die Planung, die Bündelung von Leistungen durch Generalunternehmervergaben, die Nutzung von Partnerschaftsmodellen und Förderprogrammen.

Als weitere Hebel nennt das Papier den Einsatz externer Projektmanager, die Nutzung künstlicher Intelligenz zur Prozessoptimierung und die Flexibilisierung der Vergabe- und Beteiligungsprozesse.

Die Kommunen sind gefragt

Insbesondere auf der kommunalen Ebene – wo Investitionsbedarfe groß, personelle Ressourcen aber oft begrenzt sind – wird es darauf ankommen, gezielt Know-how aufzubauen, Verfahren zu vereinfachen und administrative Hürden abzubauen. Nur so lässt sich die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sicherstellen und gewährleisten, dass die Mittel des Sondervermögens nicht nur verplant, sondern tatsächlich wirksam verausgabt werden.

Fazit

Zusammengefasst schafft der Koalitionsvertrag den politischen und rechtlichen Rahmen für eine infrastrukturelle Erneuerung auf breiter Front. Das Sondervermögen Infrastruktur ist dabei das zentrale finanzielle Instrument. Daneben treten Planungsbeschleunigung und Reformen des Vergaberechts. Entscheidend wird die konsequente Umsetzung in der Praxis durch den Bund, die Länder und Kommunen. Erfolgreiche Infrastrukturprojekte erfordern, dass beide Ebenen – die politische Steuerung und die praktische Umsetzung – zielgerichtet miteinander verzahnt werden. Nur dann kann das Sondervermögen sein Potenzial entfalten: als Hebel für zukunftsfähige, resiliente und klimaneutrale Infrastrukturen in ganz Deutschland.

Explore #more

02.04.2026 | KPMG Law Insights

Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Was jetzt für Unternehmen wichtig wird

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) in wesentlichen Teilen ablösen. Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft, insbesondere Vermieter, Bestandshalter und Projektentwickler, stehen nun vor…

01.04.2026 | In den Medien

Manager Magazin: KPMG Law auf Platz 1 in der Rechtsberatung

Das Manager Magazin zeichnet zusammen mit der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Management und Beratung (WGMB) alle zwei Jahre Deutschlands beste Wirtschaftsprüfer mit einem „Best-in-Class“-Siegel aus und

27.03.2026 | KPMG Law Insights

Sondervermögen Infrastruktur und Beihilferecht: Orientierung für Förderpraxis und Planung

Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) bringt Ländern, Kommunen und Mittelempfängern auch eine erhebliche beihilferechtliche Verantwortung. Wer Programme entwickelt, Mittel weiterleitet oder empfängt, sollte früh

23.03.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law, KPMG Law AT sowie KPMG in Deutschland und KPMG in Österreich beraten die GOLDBECK GmbH beim Erwerb von 50 Prozent der Anteile an der ZAUNERGROUP Holding GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die Buchberger Ettmayer Rechtsanwälte GmbH (KPMG Law AT) sowie die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG in Deutschland) und…

19.03.2026 | KPMG Law Insights

Business Judgement Rule beim KI-Einsatz: So haften Organe für Entscheidungen

Wenn eine KI die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen liefert, haften die verantwortlichen Personen, nicht die Maschine. Das macht den Einsatz von künstlicher Intelligenz für Vorstände…

16.03.2026 | KPMG Law Insights

KPIs in der Rechtsabteilung: Wie Legal durch Steuerung, Transparenz und Datenanalyse strategisch wirksam wird

Rechtsabteilungen stehen heute vor einer strategischen Zäsur: Sie müssen Risiken zuverlässig absichern, zugleich aber Geschwindigkeit ermöglichen, Kosten steuern und ihren Wertbeitrag gegenüber Management und Business…

13.03.2026 | KPMG Law Insights

Commercial Courts: Wann sie sich für Unternehmen lohnen – und wann nicht

Große Wirtschaftsstreitigkeiten bekommen speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Gerichte: die Commercial Courts. Der deutsche Gesetzgeber hat sie mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz zum 1. April 2025 eingeführt.…

10.03.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät beim Verkauf der Krasemann Hausverwaltung an Buena

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Familie KRASEMANN rechtlich beim Verkauf der KRASEMANN Immobilien- & Gebäudeservice GmbH (KIGS) und KRASEMANN Immobilien Management…

09.03.2026 | KPMG Law Insights

MiCAR und Whitepaper-Pflichten – das bedeuten die Übergangsregelungen

Seit gut einem Jahr ist die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) in Kraft. Die MiCAR verpflichtet unter anderem Emittenten und Anbieter von Kryptowerten, für jedes…

09.03.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Private Banking Magazin: Was tokenisiertes Giralgeld im Treasury-Alltag bedeutet

Nicht neue Währungen, sondern neue Abwicklungsmodelle prägen die Zukunft des Zahlungsverkehrs. Ein Praxisbericht von Marc Pussar (KPMG Law), Sascha Uhlman (KPMG) und Heiko Nix (Head…

Kontakt

Dr. Torsten Göhlert

Partner

Galeriestraße 2
01067 Dresden

Tel.: +49 351 21294423
tgoehlert@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll