Suche
Contact
Symbolbild zu Koalitionsvertrag Arbeitsrecht: Arbeitnehmerin am Schreibtisch
10.04.2025 | KPMG Law Insights

Arbeitsrecht im Fokus – das sieht der Koalitionsvertrag 2025 vor

Union und SPD haben sich am 9. April 2025 auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Der übergeordnete Titel des Papiers lautet „Verantwortung für Deutschland“. Auf 146 Seiten stellen CSU/CDU und SPD die relevanten Themen für die nächste Legislaturperiode fest.

Gerade für das Arbeitsrecht sind vielfältige Themen vorgesehen – ein Überblick:

Mindestlohn

Die Koalitionsparteien „stehen zum gesetzlichen Mindestlohn“. Wie erwartet soll der Mindestlohn auch weiterhin von einer unabhängigen Mindestlohnkommission festgelegt werden. Diese soll sich im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. „Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar“. Union und SPD verweisen zwar auf die Mindestlohnkommission, geben aber trotzdem eine konkrete Empfehlung ab. Gerade für Unternehmen im Niedriglohnbereich wird diese Erhöhung durchaus eine Herausforderung. Es bleibt abzuwarten, ob die Erhöhung des Mindestlohns nicht dem großen Ziel Wirtschaftswachstum entgegensteht.

Tarifbindung

Union und SPD streben eine höhere Tarifbindung an und greifen dabei die Gesetzesinitiative zum Bundestariftreuegesetz auf. Nach dem Gesetzentwurf dürfen öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einhalten und ihren Beschäftigten Löhne in Höhe des üblichen Branchentarifs bezahlen. Laut Koalitionsvertrag soll das Bundestariftreuegesetz für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro und für Start-ups mit innovativen Leistungen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung ab 100.000 Euro gelten.

Revolution der wöchentlichen Arbeitszeit

Union und SPD möchten flexiblere Arbeitszeitmodelle ermöglichen. Insbesondere soll eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit gelten, wie es die Arbeitszeitrichtlinie der EU vorsieht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen wären dadurch freier in der Aufteilung der wöchentlichen Arbeitszeit. Ruhezeiten sind allerdings nach wie vor zu beachten. Die elektronische Erfassung von Arbeitszeiten soll unbürokratisch erfolgen und dabei für kleine und mittlere Unternehmen angemessene Übergangsregeln vorsehen. Die Vertrauensarbeitszeit soll auch ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich sein.

Steuerliche Anreize für mehr Arbeit

Die Koalitionsparteien geben Vorteile auch in Form steuerlicher Anreize weiter. Zum einen sollen Zuschläge für Mehrarbeit steuerfrei sein, wenn sie über die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten hinausgehen. Der Maßstab für Vollzeitarbeit bei tariflich festgelegter Wochenarbeitszeit liegt dabei bei mindestens 34 Stunden und bei nicht tariflich festgelegten Arbeitszeiten bei 40 Stunden. Zum anderen dürfen Teilzeitbeschäftigte mit einer steuerlich begünstigten Prämie zu einer Ausweitung der Arbeitszeit gelockt werden. Außerdem sollen Beschäftigte auch nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters Anreize zur Arbeit haben. Wer dann freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten. Die Weiterarbeit beim selben Arbeitgeber soll dabei auch befristet möglich sein; das Vorbeschäftigungsverbot im Rahmen der sachgrundlosen Befristung wird dafür aufgehoben werden. Schließlich soll die Mitgliedschaft in Gewerkschaften durch steuerliche Anreize für Mitglieder attraktiver gemacht werden.

Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland

Für mehr Fachkräfte sollen auch erleichternde Maßnahmen bei der Einwanderungspolitik sorgen. So soll die Einwanderung ausländischer Fachkräfte durch den Abbau von Bürokratie und die Beschleunigung der Digitalisierung erleichtert werden. Berufsqualifikationen aus dem Ausland sollen schneller anerkannt werden können. Hierfür soll eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung – „Work-and-stay-Agentur“ – eingerichtet werden.

Die Registrierung im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie

Die bei einigen Dienstreisen und Entsendungen erforderliche Registrierung nach der EU-Entsenderichtlinie soll durch die Reform der eDeclaration technisch erleichtert und mit der A1-Bescheinigung gebündelt werden. Beide Maßnahmen würden den Verwaltungsaufwand bei Unter-nehmen erheblich reduzieren und werden von den jeweiligen Global-Mobility-Verantwortlichen sicher begrüßt.

Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie

Bereits unter der letzten Regierung wurde der Gesetzesentwurf im Rahmen der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sehnsüchtig erwartet. Ziel der Richtlinie ist die Bekämpfung der Lohndiskriminierung und eines etwaigen geschlechtsspezifischen Lohngefälles. Diese Ziel verfolgen auch die Koalitionsparteien, nämlich „gleichen Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Männer bis 2030″. Eine entsprechende Kommission soll nun Vorschläge zur Umsetzung bis Ende 2025 vorlegen. Dies wird auch höchste Zeit, da die Richtlinie bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Unternehmen haben dann nicht mehr viel Zeit zur Vorbereitung und sollten sich mit den Hauptpunkten der Richtlinie jetzt schon auseinandersetzen.

AGG-Reform

Laut den Koalitionsparteien sind Benachteiligungen und Diskriminierungen Gift für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Daher soll der Diskriminierungsschutz gestärkt und verbessert werden.

Digitalisierung

Die Koalitionspartner möchten auch in der Arbeitswelt die Digitalisierung vorantreiben. Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen sollen als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten ermöglicht werden. Auch die Option, digitale Betriebsratswahlen durchzuführen, soll im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden. Gewerkschaften sollen zukünftig einen digitalen Zugang erhalten, der ihren analogen Rechten entspricht.

Sonstiges

CSU/CDU und SPD haben sich außerdem auf einige Maßnahmen zur Entbürokratisierung geeinigt. Ein Beispiel ist der Abbau von Schriftformerfordernissen, zum Beispiel bei Befristungen. Die Koalitionäre möchten auch den Arbeitsschutz verbessern, insbesondere für besonders belastete Berufsgruppen wie Berufskraftfahrer, und die Prävention psychischer Erkrankungen stärken. Die Zahl der gesetzlichen Betriebsbeauftragten soll ferner reduziert werden. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) soll attraktiver werden, auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und bei Geringverdienern. Dafür soll die bAV vereinfacht und entbürokratisiert werden. Außerdem möchten die Koalitionspartner die Portabilität der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel erhöhen.

Die Pläne im Koalitionsvertrag für das Arbeitsrecht sollten schnell umgesetzt werden

Beide Koalitionsparteien konnten im Rahmen der Verhandlungen Siege für sich verbuchen und jeweils wichtige Themen in den Koalitionsvertrag verankern. Ziel sollte jetzt eine schnelle Regierungsbildung sein, damit die vorgestellten Themen auch zeitnah umgesetzt werden können.

 

Explore #more

27.03.2026 | KPMG Law Insights

Sondervermögen Infrastruktur und Beihilferecht: Orientierung für Förderpraxis und Planung

Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) bringt Ländern, Kommunen und Mittelempfängern auch eine erhebliche beihilferechtliche Verantwortung. Wer Programme entwickelt, Mittel weiterleitet oder empfängt, sollte früh

23.03.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law, KPMG Law AT sowie KPMG in Deutschland und KPMG in Österreich beraten die GOLDBECK GmbH beim Erwerb von 50 Prozent der Anteile an der ZAUNERGROUP Holding GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die Buchberger Ettmayer Rechtsanwälte GmbH (KPMG Law AT) sowie die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG in Deutschland) und…

19.03.2026 | KPMG Law Insights

Business Judgement Rule beim KI-Einsatz: So haften Organe für Entscheidungen

Wenn eine KI die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen liefert, haften die verantwortlichen Personen, nicht die Maschine. Das macht den Einsatz von künstlicher Intelligenz für Vorstände…

16.03.2026 | KPMG Law Insights

KPIs in der Rechtsabteilung: Wie Legal durch Steuerung, Transparenz und Datenanalyse strategisch wirksam wird

Rechtsabteilungen stehen heute vor einer strategischen Zäsur: Sie müssen Risiken zuverlässig absichern, zugleich aber Geschwindigkeit ermöglichen, Kosten steuern und ihren Wertbeitrag gegenüber Management und Business…

13.03.2026 | KPMG Law Insights

Commercial Courts: Wann sie sich für Unternehmen lohnen – und wann nicht

Große Wirtschaftsstreitigkeiten bekommen speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Gerichte: die Commercial Courts. Der deutsche Gesetzgeber hat sie mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz zum 1. April 2025 eingeführt.…

10.03.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät beim Verkauf der Krasemann Hausverwaltung an Buena

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Familie KRASEMANN rechtlich beim Verkauf der KRASEMANN Immobilien- & Gebäudeservice GmbH (KIGS) und KRASEMANN Immobilien Management…

09.03.2026 | KPMG Law Insights

MiCAR und Whitepaper-Pflichten – das bedeuten die Übergangsregelungen

Seit gut einem Jahr ist die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) in Kraft. Die MiCAR verpflichtet unter anderem Emittenten und Anbieter von Kryptowerten, für jedes…

09.03.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Private Banking Magazin: Was tokenisiertes Giralgeld im Treasury-Alltag bedeutet

Nicht neue Währungen, sondern neue Abwicklungsmodelle prägen die Zukunft des Zahlungsverkehrs. Ein Praxisbericht von Marc Pussar (KPMG Law), Sascha Uhlman (KPMG) und Heiko Nix (Head…

06.03.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in smartlegalmarket: Trends für Rechtsabteilungen 2026 & 2027

KPMG Law befragt seit mehr als zehn Jahren internationale Rechtsabteilungen zu ihren Herausforderungen. Der Report «Recht auf Fortschritt« gilt heute als eine der fundiertesten Quellen…

06.03.2026 | KPMG Law Insights

Carve-out: Die größten Risiken und wie der Legal Workstream sie vermeidet

Ein Carve-out scheitert meistens nicht am Mangel an Ideen. Und nicht an fehlenden Käufern. Und in der Regel scheitern sie auch nicht an einer Einigung…

Kontakt

Kathrin Brügger

Partner

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 5997606 1200
kbruegger@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll