
Mit dem Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung die Beschaffung der Bundeswehr deutlich schneller machen. Das befristete Sonderrecht erleichtert Vergabeverfahren, erlaubt mehr Flexibilität bei Aufträgen und stärkt europäische Lieferketten. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Compliance, Lieferkettenstruktur und Vertragsgestaltung. Für Unternehmen eröffnen sich neue Chancen im Verteidigungsmarkt, wie der KPMG Law Experte Kai Wischnat in einem Gastbeitrag für Beschaffung akutell verdeutlicht. Der Beitrag ist all Volltext frei verfügbar.
„Das Gesetz ist ein befristetes Sonderrecht. Es verändert das allgemeine Wirtschaftsrecht nicht, schafft aber Ausnahmen, um Planung und Beschaffung der Bundeswehr zu beschleunigen. Davon profitieren auch Rüstungs-, IT- und sicherheitsrelevante Zulieferbranchen.“
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