Suche
Contact
Symbolbild zu RED III Umsetzung: Windpark
22.07.2025 | KPMG Law Insights

Gesetz zur Umsetzung der RED III beschleunigt Genehmigungsverfahren für den Windenergieausbau

Das Gesetz zur Umsetzung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie kann zeitnah in Kraft treten, nachdem der Bundestag dem Entwurf am 10. Juli und der Bundesrat am 11. Juli 2025 zugestimmt hatte. Das Gesetz beschleunigt die Genehmigungsprozesse für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien enorm. Dies führt zu mehr Planungssicherheit für beteiligte Unternehmen und wird die Energiewende deutlich vorantreiben.
Das Gesetz setzt die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RL (EU) 2023/2413 Renewable Energy Directive – RED III) um. Nach dieser europäischen Vorgabe müssen bis 2030 mindestens 42,5 Prozent des Brutto-Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen. Mit dem nationalen Umsetzungsgesetz soll vor allem der Ausbau der erneuerbaren Energien effizienter gestaltet werden. Ziel ist, dass bis 2030 mindestens 80 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Ressourcen kommt.

Das nunmehr verabschiedete Gesetz stammt ursprünglich noch von der Ampel-Koalition aus dem Jahr 2024. Union und SPD hatten die zügige Umsetzung der RED III bereits im Koalitionsvertrag beschlossen.

In Beschleunigungsgebieten werden Windräder im vereinfachten Verfahren genehmigt

Das Gesetz führt Beschleunigungsgebiete für Windenergie an Land ein. Hierin sollen geeignete Flächen ausgewiesen werden, auf denen Windenergieanlagen und Energiespeicher am gleichen Standort („Co-Location“) bevorzugt und in einem vereinfachten und zügigeren Verfahren genehmigt werden können. Diese Gebiete werden nach den Vorgaben im Baugesetzbuch und im Raumordnungsgesetz festgelegt. Innerhalb dieser Zonen erfolgt die Antragstellung ab November 2025 ausschließlich elektronisch und deutlich unbürokratischer.

Das neue Verfahren sieht unter anderem verbindliche Höchstfristen für Genehmigungen vor, die je nach Projektumfang zwischen einem Monat und zwei Jahren liegen. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, sämtliche Anträge zentral bei einer einheitlichen Stelle einzureichen, welche die Koordination mit weiteren Behörden übernimmt.

Verfahren werden digitalisiert und Behörden bekommen kürzere Entscheidungsfristen

Das Gesetz modernisiert und digitalisiert die behördlichen Verfahrensabläufe. Auch außerhalb der Beschleunigungsgebiete sind vereinfachte Verfahren vorgesehen für diverse erneuerbare Erzeugungstechnologien wie Photovoltaik, Geothermie und Wärmepumpen. Ein neuer § 10a Bundes-Immissionsschutzgesetz enthält künftig Sonderregeln für Genehmigungsverfahren. Hiernach sollen unter anderem Anträge zentral und elektronisch eingereicht werden.

Das Gesetz führt eine Reihe verbindlicher Höchstfristen für Genehmigungsentscheidungen im Bundes-Immissionsschutz- und im Windenergieflächenbedarfsgesetz ein. Die genaue Dauer richtet sich nach der Art und Größe des Vorhabens. Die jeweiligen Fristen sind Maximalwerte, sodass im Idealfall mit schnelleren Entscheidungen gerechnet werden kann. Unternehmen können hierdurch erstmals verlässlich planen, wann sie mit einer Genehmigung rechnen dürfen. Das erhöht die Realisierungswahrscheinlichkeit von Investitionen in neue Energieanlagen enorm.

Repowering von Windenergieanlagen

Das Gesetz zur Umsetzung der RED III soll außerdem Repowering-Vorhaben erleichtern. Repowering bezeichnet den Austausch älterer Windkraftanlagen durch moderne, leistungsstärkere Anlagen. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Genehmigungsbehörde innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen die für die militärischen und luftverkehrlichen Belange zuständigen Behörden beteiligen muss. Bislang konnten die Luftverkehrsbehörden und die Bundeswehr noch bis zur Inbetriebnahme Einsprüche gegen ein Vorhaben erheben. Das führte zu erheblicher Unsicherheit. Das neue Gesetz sieht nun verbindliche Fristen vor und definiert klare Beteiligungspflichten. Dadurch wird frühzeitig Rechtssicherheit geschaffen.

Keine Beschleunigungsgebiete beim Ausbau von Solarenergie

Das Umsetzungsgesetz enttäuscht jedoch die Erwartungen der Solarbranche. Denn der Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition sah noch eine fakultative Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Solarenergie inklusive Vorhaben zur Speicherung von Energie im Flächennutzungsplan vor. Dies findet sich in dem nun verabschiedeten Gesetz nicht mehr. Dabei verpflichtet die RED III die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Genehmigungsverfahren zur Installation von Solarenergieanlagen und Energiespeichern am selben Standort eine Höchstdauer von drei Monaten nicht überschreiten. Dies soll für alle einschlägigen Verwaltungsgenehmigungen für den Bau, das Repowering und den Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie Energiespeicher am selben Standort gelten.

Das Gesetz zur Umsetzung der RED III wird den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich beschleunigen

Das neue RED-III-Umsetzungsgesetz kann die Energiewende in Deutschland deutlich vorantreiben. Es verspricht eine vorausschauende Planung mit klareren Regeln und Fristen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien kann in Deutschland erheblich beschleunigt werden, ohne dass Umweltstandards aufgegeben werden. Für Unternehmen bedeutet das mehr Transparenz und eine bessere Versorgungsperspektive mit regenerativem Strom.

Unternehmen sollten prüfen, inwiefern sie profitieren

Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob geplante Projekte in Beschleunigungsgebieten liegen oder wie sie gegebenenfalls von den neuen Fristen profitieren können. Es lohnt sich, aktiv auf Kommunen und Genehmigungsbehörden zuzugehen, um anstehende Vorhaben abzustimmen und etwaige Hürden gemeinsam abzubauen. Intern sollte man sich auf die Digitalisierung der Antragsprozesse einstellen. Wer Projekte plant, tut gut daran, schon jetzt alle Unterlagen digital vorzubereiten und ausreichend Expertise oder Beratung für die neuen Verfahren einzuplanen.

 

Explore #more

14.08.2025 | KPMG Law Insights

Elektromobilität in der Logistik – rechtliche Herausforderungen

Um ihren CO2-Ausstoß zu verringern, setzt die Logistikbranche immer mehr auf Elektromobilität. Nicht nur die ESG-Regulatorik wie die Berichtspflichten sind die Ursache hierfür, auch…

07.08.2025 | KPMG Law Insights

NIS2: So müssen sich Energieversorger vor Cyberangriffen schützen

Im Juli 2025 meldete der Militärische Abschirmdienst Medienberichten zufolge einen deutlichen Anstieg von Ausspähversuchen und Störmaßnahmen durch den russischen Geheimdienst. Dass auch die deutsche Energieinfrastruktur…

06.08.2025 | KPMG Law Insights

Steueroasen: Wenn Geschäftsbeziehungen ein Strafverfahren auslösen

Ein deutsches Tech-Unternehmen zahlte seit Jahren Lizenzgebühren an einen Vertragspartner in Panama, ohne je Probleme gehabt zu haben. Nur wenige wussten jedoch, dass Panama seit

06.08.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law, KPMG in Deutschland und KPMG in der Schweiz haben Bureau Veritas bei der Übernahme von Dornier Hinneburg und dessen Schweizer Tochtergesellschaft Hinneburg Swiss beraten

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat gemeinsam mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) und der KPMG AG Switzerland die Bureau Veritas Gruppe (Bureau…

05.08.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Athagoras Holding GmbH beim Erwerb der IGES Gruppe

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Athagoras Holding GmbH, eine Plattform des Münchener PE Hauses Greenpeak Partners, bei der Akquisition der IGES…

05.08.2025 | In den Medien

Wirtschaftswoche zeichnet KPMG Law als Top Kanzlei im Vergaberecht aus

Das aktuelle Ranking des Handelsblatt Research Instituts in Kooperation mit der WirtschaftsWoche hat die Top Kanzleien sowie Top-Anwält:innen in den Rechtsgebieten „Vergaberecht“, „Umwelt- und Bauplanungsrecht“…

04.08.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG AG beraten NMP Germany bei dem Kauf der DESMA Schuhmaschinen GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die NMP Germany GmbH (NMP) bei dem Kauf der DESMA Schuhmaschinen GmbH (DESMA) rechtlich beraten. KPMG Law…

02.08.2025 | In den Medien

KPMG Law Experte in der Rheinischen Post zum Thema Influencer Steuerhinterziehung

Das nordrhein-westfälische Landesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (LBF NRW) wertet derzeit ein Datenpaket aus. Es soll 6000 Datensätze umfassen. Der Verdacht: Influencer sollen diese Vergütungen…

31.07.2025 | In den Medien

KPMG Law Experte im Handelsblatt: Neue EU-Verordnung betrifft 370.000 Firmen

Zum Jahresende verbietet die EU Erzeugnisse, die mit der Zerstörung von Wäldern in Verbindung stehen. Die Hoffnung vieler Importeure, die darauf gesetzt hatten, dass die…

29.07.2025 | KPMG Law Insights

Die Spar- und Investitionsunion (SIU) – das sind die Pläne der EU

In der EU fehlt an vielen Stellen Geld, unter anderem für die Infrastruktur, den Ausbau der Digitalisierung und die Verteidigung. Gleichzeitig verfügen Europäer über hohe…

Kontakt

Marc Goldberg

Partner

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.: +49 211 4155597 976
marcgoldberg@kpmg-law.de

Marvin Kopietz

Marvin Meyer

Senior Associate

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.: 49 211 41 555 97 – 900
marvinmeyer2@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll