Für Private-Equity-Investoren ist der Börsengang die häufige Exitstrategie bei einer Unternehmensbeteiligung. Doch auch Familienbetriebe und Mittelständler können über den Aktienmarkt neues Kapital und Investoren gewinnen. Hier stellt der Gesetzgeber jedoch deutlich höhere Anforderungen an die Compliance. KPMG Law Experte Ulrich Keunecke wird in dem Beitrag in der aktuellen Ausgabe des In-House-Counsel ausführlich zitiert.
Die Ausgangslage ist für jedes Unternehmen anders und ergibt sich aus der Unternehmensgröße und der Rechtsform, aus dem anvisierten Börsensegment und den Startbedingungen vor dem IPO, erläutert Ulrich Keunecke, Partner bei KPMG Law in Berlin
Partner
Leiter Sector Legal FS Insurance
Heidestraße 58
10557 Berlin
tel: +49 30 530199 200
ukeunecke@kpmg-law.com
© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.
KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.