Suche
Contact
30.10.2020 | KPMG Law Insights

Reform: Jugendschutz in einer digitalen Welt: Der Bund plant für 2021 eine Verschärfung des Kinder- und Jugendmedienschutzes

Reform: Jugendschutz in einer digitalen Welt: Der Bund plant für 2021 eine Verschärfung des Kinder- und Jugendmedienschutzes

Ob Onlinegames oder soziale Netzwerke – für Kinder und Jugendliche ist der alltägliche Umgang mit Medien selbstverständlich. Ebenso alltäglich begegnen junge Menschen dabei allerdings gefährdenden Phänomenen wie Mobbing, sexualisierter Gewalt, Hassreden, simulierten Glücksspielen und finanzieller Abzocke in der digitalen Welt.

Wie soll der Kinder- und Jugendschutz verbessert werden?

Durch eine geplante Reform des Jugendmedienschutzgesetzes sollen diese sogenannten Interaktionsrisiken minimiert werden. Demnach sollen bestimmte digitale Anbieter durch das reformierte Gesetz verpflichtet werden, strukturelle Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Dazu enthält das JuSchG in seiner neuen Fassung einen Katalog mit potenziell geeigneten Maßnahmen: So könnten Anbieter beispielsweise ihre Voreinstellungen so wählen, dass die Kommunikation auf einen vorab von Kindern und Eltern selbst gewählten Kreis eingeschränkt ist, um unkontrollierte Ansprachen fremder Personen von vornherein nicht zuzulassen. Eine weitere mögliche Maßnahme sieht einfache, verständliche und leicht erreichbare Hilfe- und Beschwerdesysteme, wie etwa Beschwerdebuttons, vor.

Zudem soll auch die Orientierung für Kinder, Jugendliche und Sorgeberechtigte sowie pädagogische Fachkräfte bei der Mediennutzung und -erziehung durch eine einheitliche und verlässliche Alterskennzeichnung gefördert werden. Bisher wurden die Altersgrenzen durch das Jugendschutzgesetz des Bundes lediglich für sogenannte Trägermedien wie etwa DVDs und Computerspiele auf CD-ROM vorgeschrieben. Dies führte zu uneinheitlichen oder gar divergierenden Altersfreigaben derselben Inhalte je nach Verbreitungsmedium. Durch die Reform sollen die Altersgrenzen für On- und Offlinemedien vereinheitlicht werden. Neu ist auch die Regelung, wonach die Altersfreigabe sich nicht mehr nur an den Inhalten, sondern auch and den oben genannten Interaktionsrisiken orientieren sollen. So könnte etwa die Altersgrenze für ein inhaltlich harmloses Onlinegame hochgestuft werden, wenn es Kindern und Jugendlichen Anreize bietet, attraktive Extras hinzuzukaufen.

Neben dem Schutz vor Interaktionsrisiken und der Einführung einheitlicher Alterskennzeichnungen soll auch die Rechtsdurchsetzung an die digitale Welt angepasst werden. Durch die Reform wird die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut und sowohl personell als auch finanziell weiter ausgestattet. Diese wird künftig unter anderem die neuen, verpflichtenden Vorsorgemaßnahmen bei in- und ausländischen Anbietern durchsetzen. Dazu werden die Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße gegen den Jugendschutz mit Bußgeldern bis zu 50 Millionen Euro deutlich verschärft.

Für wen gelten die neuen Regelungen?

Das neue Jugendschutzgesetz verpflichtet Diensteanbieter, die fremde Informationen für Nutzerinnen und Nutzer mit Gewinnerzielungsabsicht speichern oder bereitstellen, zur Einführung angemessener und wirksamer struktureller Vorsorgemaßnahmen. Diese Pflicht besteht allerdings nicht für Diensteanbieter, deren Angebote sich nicht an Kinder und Jugendliche richten und von diesen üblicherweise nicht genutzt werden. Sie besteht auch nicht für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden. Zudem sind Anbieter von dieser Pflicht befreit, wenn das Angebot im Inland nachweislich weniger als eine Million Nutzerinnen und Nutzer hat.

Wie können betroffene Diensteanbieter reagieren?

Das reformierte Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2021 in Kraft treten, wenn der Bundestag und der Bundesrat das Gesetz verabschieden werden. Zur Vorbereitung auf neue Alterskennzeichnungen und Vorsorgepflichten ist bereits jetzt ist eine Analyse der bestehenden Interaktionsrisiken und die Prüfung geeigneter Maßnahmen anzuraten.

Die Rechtsanwälte der KPMG Law unterstützen Sie dabei und stehen Ihnen für weitere Fragen gern zur Verfügung.

Explore #more

20.09.2023 | KPMG Law Insights

Beitragsserie zum Modell „Employer of Record“: Fragen im Arbeitnehmerüberlassungsrecht in der EFAR

Das Modell des „Employer of Record“ rückt immer mehr in den Fokus der Unternehmen. In einer Beitragsserie in der Zeitschrift „Expertenforum Arbeitsrecht“ beleuchten…

20.09.2023 | KPMG Law Insights

BGH erweitert Aufklärungspflicht von Immobilienverkäufern

Mit einem für die Transaktionspraxis höchst relevanten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 15. September 2023 (Az. V ZR 77/22) die Rechte von…

19.09.2023 |

Gastbeitrag von Isabelle Knoché und Jasmin Runge zum Thema Greenwashing in W&V

Greenwashing wird zunehmend zum Image- und Rechts-Problem. Wo sind die Grenzen und wie sollten Marken ihre Kommunikation zu Nachhaltigkeit aufstellen? Isabelle Knoché und Jasmin Runge…

19.09.2023 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten EURO-Leasing GmbH bei Verkauf der Mehrheitsanteile an Euromobil GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die EURO-Leasing GmbH bei der Ausgliederung des Pkw-Vermiet-Geschäfts auf die Euromobil…

18.09.2023 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Klüh beim Verkauf des luftseitigen Airport-Service- Geschäfts am Flughafen Frankfurt am Main an WISAG

KPMG Law hat die Klüh Cleaning GmbH aus Düsseldorf beim Verkauf ihres luftseitigen Airport-Service-Geschäfts am Flughafen Frankfurt am Main an WISAG Ground Service Rhein-Main GmbH…

18.09.2023 |

Statement von Stefan Kimmel im Handelsblatt zur neuen Rechtsform Flexible Company

Mit einer neuen Rechtsform will der österreichische Gesetzgeber Start-ups den Einstieg erleichtern. Österreich bietet Gründern mit der „Flexible Company“ eine neue Option, die insbesondere Start-ups…

14.09.2023 | KPMG Law Insights

Podcast-Serie „KPMG Law on air“: Generative KI

Generative KI hat erst vor wenigen Monaten Einzug in die Arbeitswelt gehalten und schon steht fest: Sie wird viele Berufsbilder deutlich verändern. Der technische Fortschritt…

13.09.2023 | KPMG Law Insights

eForms: Neue Standardformulare für Vergabestellen

Ab dem 25. Oktober 2023 dürfen Vergabestellen öffentlicher Auftraggeber für Veröffentlichungen nur noch die neuen eForms verwenden. Das sieht die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 vor, die…

11.09.2023 | Pressemitteilungen

KPMG Law auf dem European General Counsel Forum

Die European Company Lawyers Association (ECLA) feiert ihr 40-jährigen Bestehen. Um das zu feiern, findet am 18. und 19. September in Frankfurt ein Event statt,…

08.09.2023 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Mainova AG beim Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der SOLEA AG

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Mainova AG beim Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der SOLEA AG…

Kontakt

Dr. Anna-Kristine Wipper

Partner
Leiterin Technologierecht

Klingelhöferstraße 18
10785 Berlin

tel: +49 30 530199731
awipper@kpmg-law.com

© 2023 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll