Suche
Contact
30.10.2020 | KPMG Law Insights

Reform: Jugendschutz in einer digitalen Welt: Der Bund plant für 2021 eine Verschärfung des Kinder- und Jugendmedienschutzes

Reform: Jugendschutz in einer digitalen Welt: Der Bund plant für 2021 eine Verschärfung des Kinder- und Jugendmedienschutzes

Ob Onlinegames oder soziale Netzwerke – für Kinder und Jugendliche ist der alltägliche Umgang mit Medien selbstverständlich. Ebenso alltäglich begegnen junge Menschen dabei allerdings gefährdenden Phänomenen wie Mobbing, sexualisierter Gewalt, Hassreden, simulierten Glücksspielen und finanzieller Abzocke in der digitalen Welt.

Wie soll der Kinder- und Jugendschutz verbessert werden?

Durch eine geplante Reform des Jugendmedienschutzgesetzes sollen diese sogenannten Interaktionsrisiken minimiert werden. Demnach sollen bestimmte digitale Anbieter durch das reformierte Gesetz verpflichtet werden, strukturelle Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Dazu enthält das JuSchG in seiner neuen Fassung einen Katalog mit potenziell geeigneten Maßnahmen: So könnten Anbieter beispielsweise ihre Voreinstellungen so wählen, dass die Kommunikation auf einen vorab von Kindern und Eltern selbst gewählten Kreis eingeschränkt ist, um unkontrollierte Ansprachen fremder Personen von vornherein nicht zuzulassen. Eine weitere mögliche Maßnahme sieht einfache, verständliche und leicht erreichbare Hilfe- und Beschwerdesysteme, wie etwa Beschwerdebuttons, vor.

Zudem soll auch die Orientierung für Kinder, Jugendliche und Sorgeberechtigte sowie pädagogische Fachkräfte bei der Mediennutzung und -erziehung durch eine einheitliche und verlässliche Alterskennzeichnung gefördert werden. Bisher wurden die Altersgrenzen durch das Jugendschutzgesetz des Bundes lediglich für sogenannte Trägermedien wie etwa DVDs und Computerspiele auf CD-ROM vorgeschrieben. Dies führte zu uneinheitlichen oder gar divergierenden Altersfreigaben derselben Inhalte je nach Verbreitungsmedium. Durch die Reform sollen die Altersgrenzen für On- und Offlinemedien vereinheitlicht werden. Neu ist auch die Regelung, wonach die Altersfreigabe sich nicht mehr nur an den Inhalten, sondern auch and den oben genannten Interaktionsrisiken orientieren sollen. So könnte etwa die Altersgrenze für ein inhaltlich harmloses Onlinegame hochgestuft werden, wenn es Kindern und Jugendlichen Anreize bietet, attraktive Extras hinzuzukaufen.

Neben dem Schutz vor Interaktionsrisiken und der Einführung einheitlicher Alterskennzeichnungen soll auch die Rechtsdurchsetzung an die digitale Welt angepasst werden. Durch die Reform wird die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut und sowohl personell als auch finanziell weiter ausgestattet. Diese wird künftig unter anderem die neuen, verpflichtenden Vorsorgemaßnahmen bei in- und ausländischen Anbietern durchsetzen. Dazu werden die Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße gegen den Jugendschutz mit Bußgeldern bis zu 50 Millionen Euro deutlich verschärft.

Für wen gelten die neuen Regelungen?

Das neue Jugendschutzgesetz verpflichtet Diensteanbieter, die fremde Informationen für Nutzerinnen und Nutzer mit Gewinnerzielungsabsicht speichern oder bereitstellen, zur Einführung angemessener und wirksamer struktureller Vorsorgemaßnahmen. Diese Pflicht besteht allerdings nicht für Diensteanbieter, deren Angebote sich nicht an Kinder und Jugendliche richten und von diesen üblicherweise nicht genutzt werden. Sie besteht auch nicht für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden. Zudem sind Anbieter von dieser Pflicht befreit, wenn das Angebot im Inland nachweislich weniger als eine Million Nutzerinnen und Nutzer hat.

Wie können betroffene Diensteanbieter reagieren?

Das reformierte Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2021 in Kraft treten, wenn der Bundestag und der Bundesrat das Gesetz verabschieden werden. Zur Vorbereitung auf neue Alterskennzeichnungen und Vorsorgepflichten ist bereits jetzt ist eine Analyse der bestehenden Interaktionsrisiken und die Prüfung geeigneter Maßnahmen anzuraten.

Die Rechtsanwälte der KPMG Law unterstützen Sie dabei und stehen Ihnen für weitere Fragen gern zur Verfügung.

Explore #more

02.06.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Diehl Defence bei der Übernahme von e.sigma

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Diehl Defence GmbH & Co. KG (Diehl Defence) bei dem…

27.05.2025 | KPMG Law Insights

Handy-Kontrollen bei der Einreise in die USA: So verhalten Sie sich richtig

Keyfacts: US-Einwanderungsbeamte überwachen öffentliche Social-Media-Daten und Reisende sollten bereit sein, Details zu ihren persönlichen Social-Media-Konten zu teilen. Alle Reisenden in die USA können an der…

23.05.2025 | KPMG Law Insights

Mitarbeiterentsendung in die USA: Das ist bei der US-Immigration zu beachten

Die Verschärfungen bei der US-Immigration führen weltweit zu Verunsicherung. Insbesondere die Kontrollen bei der Einreise in die USA sind seit dem Antritt der neuen US-Regierung

14.05.2025 | KPMG Law Insights

BGH zu Kundenanlagen: Beschluss ordnet richtlinienkonforme Anwendung an

Mit Beschluss vom 13. Mai 2025 hat der BGH die Versorgunginfrastruktur im konkreten Fall einer Wohnanlage in Zwickau als Verteilernetz eingestuft und damit die Beschwerde…

13.05.2025 | In den Medien

KPMG Law Experte im Spiegel zur aktuellen Energiepolitik

In einem aktuellen Beitrag im Spiegel zur Energiepolitik wird Dirk-Henning Meier, Senior Manager im Bereich Energierecht bei KPMG Law, zitiert. Sie finden den Beitrag…

13.05.2025 | In den Medien, Karriere

azur Karriere Magazin – Alles KI oder was?

Künstliche Intelligenz ist längst in Kanzleien und Rechtsabteilungen angekommen. Doch der Umgang mit ihr will gelernt sein. Viele Arbeitgeber erweitern daher ihre Legal-Tech-Ausbildung um KI-Schulungen…

13.05.2025 | KPMG Law Insights

Erste Erfahrungen mit dem Einwegkunststofffondsgesetz: Das sollten Hersteller beachten

Getränkebecher, Folien und Plastikzigarettenfilter verschmutzen Straßen, Parks und Gehwege. Die Reinigungskosten tragen die Kommunen. Das Einwegkunststofffondsgesetz soll sie finanziell entlasten. Die Idee: Die Hersteller bestimmter…

07.05.2025 | KPMG Law Insights

Kündigung von befristeten Mietverträgen bei der „Vermietung vom Reißbrett“

Bei einer „Vermietung vom Reißbrett“ beginnt das Mietverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt zu laufen, meist dem Übergabetermin. In der Regel gehen die Vertragsparteien in…

06.05.2025 | In den Medien

Wirtschaftswoche zeichnet KPMG Law aus

KPMG Law wurde vom der WirtschaftsWoche als „TOP Kanzlei 2025“ im Bereich M&A ausgezeichnet. Ian Maywald, Partner bei KPMG Law in München, wurde außerdem…

Kontakt

Dr. Anna-Kristine Wipper

Partner
Leiterin Technologierecht

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199731
awipper@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll