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Digital World and Assets
Neue Möglichkeiten aktiv nutzen.

Die Digitalisierung führt zu völlig neuen Möglichkeiten, was Zahlungsströme, Vermögenswerte und die Abbildung von operationellen Arbeits- und Prozessschritten angeht. Zahlungswege werden vereinfacht und automatisiert; bezahlt werden kann auch mit Coins und Token. Nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Geschäftsbeziehungen werden digital abgebildet. Ganze Geschäftsmodelle werden umstrukturiert oder neu geschaffen, vor allem im Finanzsektor.

Unabhängig vom aktuellen Kurswert ausgewählter Kryptowährungen wird diese Entwicklung fortschreiten und einen wachsenden Stellenwert in der Abwicklung von Transaktionen haben.

Virtuelle Realitäten wie das Metaverse werden immer mehr mit der physischen Realität verknüpft und beeinflussen die gesamte Interaktion und Kommunikation.

Wie sind alle diesen neuen Möglichkeiten rechtlich zu bewerten? Hierfür steht momentan nur der geltende Rechtsrahmen zur Verfügung. Teilweise werden Rechtsvorschriften an neue Entwicklungen angepasst, beispielsweise bei aufsichtsrechtlichen Aspekten ebenso wie auf dem Gebiet der Compliance (z.B. Datenschutz, Know-Your-Customer, Geldwäsche), des IT- / IP-Recht, wie auch beim allgemeinen Zivil- und Gesellschaftsrecht. Doch es bleiben viele ungeregelte Bereiche. Hier kann nur das bestehende Recht ausgelegt werden.

Wir begleiten und unterstützen Sie mit unserer fachlichen Expertise und unserer Praxiserfahrung dabei, Ihre Geschäftsideen im Bereich der Digital Assets auf rechtlich und aufsichtsrechtlich stabilem Boden zu errichten und sich für die Zukunft vorzubereiten.

Beratungs­schwer­punkte

  • Coins, Token, NFT, Kryptowährungen, Tokenisierung

    Coins und Token sind die digitale Verkörperung bestimmter ihnen zugeordneter Rechte und Pflichten. Sie werden im Rahmen von alten oder neuen Geschäftsmodellen genutzt, um ihren Nutzern den Einsatz ihrer Berechtigungen zu erleichtern und handelbar zu machen.

    So können auch nur unter besonderen Anforderungen übertragbare Assets, wie etwa Immobilien, in ihrem wirtschaftlichen Gehalt in einem Token verkörpert – tokenisiert –und damit über moderne Distributed Ledger Technology (DLT) handelbar gemacht werden. So genannte non-fungible-tokens (NFT) werden dazu genutzt, als unteilbarer Token bestimmte Gegenstände virtuell einzigartig zuzuordnen – wie etwa bestimmte Kunstgegenstände. Darüber hinaus können sie jedwede Rechte und / oder Pflichten verkörpern, die im Rahmen eines Geschäftsmodells relevant sein können.

    Wir beraten Sie umfassend rechtlich bei der Strukturierung Ihrer Token oder Coins und unterstützen sie bei der Umsetzung ihres Projekts, sei es ein Initial Coin Offering (ICO), ein Security Token Offering (STO) mit den gegebenenfalls erforderlichen Prospektierungsanforderungen und BaFin-Genehmigungen oder auch nur die Ausgabe eines regulierungsfreien Utility Token.

  • Digital Participation

    Bei der Digital Participation geht um die virtuelle Teilhabe an Gesellschaften. Eine unmittelbare Beteiligung etwa an einer Aktiengesellschaft oder an einer GmbH ist derzeit virtuell mittels Token in Deutschland nicht möglich. Für die haftungsbeschränkende Wirkung einer Kommanditistenstellung bei einer KG ist die Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Insofern kommt derzeit für eine virtuelle Gesellschaftsbeteiligung nur eine Tokenisierung, d.h. eine mittelbare, wirtschaftliche Beteiligung in Betracht.

    Aus Sicht eines Unternehmens kann dies ein interessanter Weg zur Geldbeschaffung sein. Mittels der Ausgabe von Token können gegebenenfalls technikaffine Anlegerkreise erschlossen werden, die mit herkömmlichen Finanzinstrumenten nicht erreichbar wären.

    Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Strukturierung und Implementierung nebst Dokumentationserstellung von Tokenisierungen.

    Für betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte binden wir die entsprechenden Expertenteams von KPMG ein.

  • Digital Asset Management

    Die Verwaltung von Vermögenswerten wird zunehmend digitalisiert und in dem Zusammenhang automatisiert. Auf der Grundlage der Digital Ledger Technology (DL)/Blockchain und damit verbundenen Smart Contracts können sich neue Möglichkeiten der automatisierten Vermögensverwaltung ergeben. Diese neuen Wege sind nicht zuletzt auch rechtlich und aufsichtsrechtlich belastbar auszugestalten.

    Von Investorenseite ist eine bestmögliche Asset Management Performance bei niedrigen Gebühren erstrebenswert. Seitens der Vermögensverwalter sollen Effizienzen gehoben und Margen gesteigert werden. Hier kann Automatisierung ein Anknüpfungspunkt sein. Ferner soll die Qualität der Vermögensverwaltung gesteigert werden. Dies kann durch automatisierte Analysen und Handelsparameter erreicht werden.

    Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Strukturierung neuer Anlagestrategien auch unter Einbindung von Token/Coins und DLT/Blockchain und begleiten Sie bei der Implementierung und erforderlichen Dokumentationserstellung bis hin zu etwaigen BaFin-Anfragen und Genehmigungen.

  • Virtuelle Realität

    Metaversum (Metaverse) beschreibt einen virtuellen 3-D Raum, der das Zusammenwirken virtueller und physischer Realität beschreibt. Hauptaspekt ist es dabei, die verschiedenen Handlungsräume des Internets zu einer Wirklichkeit zu vereinigen.

    Die rechtliche Herausforderung besteht darin, gerade bei transnationalen Anwendungen die Anforderungen der einzelnen Rechtsgebiete in den jeweiligen Ländern zu erfüllen und die jeweilige für das Metaverse vorgesehene Anwendung entsprechend rechtskonform zu gestalten.

    Wir unterstützen Sie dabei, sowohl auf nationaler Ebene als auch auf internationaler Ebene mit unserem Globalen Netzwerk diese Herausforderungen zu meistern und eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre geplante Anwendung zu erarbeiten.

  • Digital Real Estate

    Unternehmen, Privatpersonen oder Behörden möchten sich im Metaverse in einem repräsentativen (virtuellen) Gebäude präsentieren, mit einer Adresse, unter der sie auffindbar sind, oder möchten Lieferant:innen, Kund:innen, Berater:innen oder sonstige Repräsentanzen unter diesem Dach versammeln.

    Doch wie kann man in einer geeigneten Umgebung ein Haus als digitale Repräsentanz erwerben? Sie fragen sich: Wer sind meine Vertragspartner, welche Verträge müssen abgeschlossen werden?

    Wir ermitteln die Zielsetzung, die Sie mit dem Erwerb einer digitalen Immobilie verfolgen, und legen gemeinsam mit Ihnen die Anforderungen für das Gebäude fest, das Sie im Metaverse repräsentieren oder zum zentralen Ort Ihrer digitalen Geschäftstätigkeit werden soll. Dann unterstützen wir Sie bei der Auswahl passender Technologiepartner und beraten zur Vertragsgestaltung beim Aufbau Ihrer Repräsentanz in virtueller Umgebung.

    Wir unterstützen Sie mit unserer Kompetenz im IP- und Datenschutzrecht bei der Vertragsgestaltung, sowohl in der ersten Phase des Erwerbs und der Ausformung eines digitalen Assets als auch während der folgenden Jahre des Betriebs Ihrer virtuellen Repräsentanz.

  • Digital Twins

    In einer digitalen Abbildung von Realität können Digital Twins zum Einsatz kommen. Digital Twins sind virtuelle Repräsentanzen realer Produkte oder Arbeitsabläufe. Durch den Einsatz von Digital Twins können präzise Vorhersagemodelle und Simulationen erstellt werden. Durch die Verknüpfung mit IoT-Anwendungen können Digital Twins auch zur Überwachung des Zustands von Produktionsmitteln und der Vornahme von Einstellungen genutzt werden, ohne dass der Nutzer physisch am Ort der Produktionsmittel befindlich sein muss.

    Durch den Einsatz von Digital Twins lassen sich zahlreiche Prozesse anschaulich überwachen, ohne selbst vor Ort sein zu müssen. Produktionsmittel können auch remote gesteuert und überwacht werden. Neue Geschäfts- und Produktionsabläufe lassen sich anhand des Digital Twins simulieren, ohne echte Kapazitäten einzunehmen und Schäden an echten Assets zu riskieren.

    Wenn Sie auf der Suche sind nach innovativen und effizienteren Möglichkeiten zur Überwachung und Steuerung von Produktions- und Geschäftsprozessen, stellen sich Fragen vertragsrechtlicher Art, wie Haftung und Service Levels. Zum anderen ist die Möglichkeit der Nutzung anfallender Daten aus Geschäftsprozessen und Maschinen elementare Voraussetzung für den Einsatz von Digital Twins. Die Nutzungsmöglichkeit dieser Daten muss rechtlich abgesichert werden.

  • Avatare

    Avatare sind virtuelle Figuren der Benutzer:innen von Online-Spielen und -Plattformen. Dabei kann bereits die Erstellung des Avatars Schöpfungshöhe erlangen und damit urheberrechtlich geschützt sein. Daneben geht es um haftungsrechtliche Fragestellungen etwa bei der Veräußerung von virtuellen Gegenständen bis hin zu strafrechtlichen Betätigungen der Avatare sowie um den etwaigen Schutz ihrer virtuellen Persönlichkeit.

    Der Rechtsrahmen für den Schutz von Avataren, ihrer Handlungen und der Interaktion mit virtuellen Werten ist nur rudimentär ausgeprägt. Traditionelle Rechte wie Eigentum und Persönlichkeitsrechte können allenfalls nur sehr eingeschränkt Anwendung finden. Umgekehrt handelt es sich aber nicht um rechtsfreie Räume, so dass gerade im Kontext einer internationalen Klientel Anbieter:innen wie Nutzer:innen auf rechtliche Rahmenbedingungen angewiesen sind.

    Um die damit verbundenen Herausforderungen zu meistern, empfiehlt sich eine Relevanzermittlung des aktuellen Status-Quo und der zu priorisierenden Interessen. Vor einer wesentlichen Nutzung bzw. Verwertung von Avataren sollte eine zukunftsgerichtete Ermittlung der Bedeutung erfolgen. Die wirtschaftlichen und teilweise „persönlichen“ Werte sollten proaktiv geschützt werden.

    Wir unterstützen Sie von Anfang an bei der Ermittlung des maßgeblichen rechtlichen Rahmens, der Bestimmung der zu regelnden Themenfelder sowie der Anpassung an Interessen und Geschäftsmodell.
    Daraus abgeleitet strukturieren wir Ihr Vorhaben im jeweiligen nationalen oder internationalen rechtlichen Kontext und erstellen Vertragsdokumente etwa in Form von Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen.

  • Virtuelle Geschäftsmodelle

    Die Digitalisierung von Prozessabläufen kann von neuen Anwendungsmöglichkeiten bis hin zur Entwicklung virtueller Geschäftsmodelle, wie etwa einer als Decentralised Autonomous Organisation (DAO) organisierten Gemeinschaft einer Nutzergruppe führen.

    Aber auch einzelnen Prozessabläufe etwa im Bankenbereich, bei Versicherungen oder im Asset Management können auf DLT-basierten Systemen aufgesetzt werden. Im Versicherungsbereich kann dies etwa die automatisierte Schadenabwicklung beim Eintritt eines gemeldeten Schadensereignisses sein (z.B. gemeldeter Flutregen – erwarteter Ernteausfall – Schadenermittlung – Auszahlung).

    Gemeinsam mit Ihnen durchleuchten wir das geplante Geschäftsmodell oder den vorgesehenen Prozessablauf aus rechtlicher und aufsichtsrechtlicher Perspektive, erarbeiten Lösungen und zeigen Optimierungsmöglichkeiten auf. Sodann unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Umsetzung, insbesondere beim Einholen etwa erforderlicher behördlicher Erlaubnisse, der Dokumentations- und Vertragserstellung und der Begleitung von Vertragsverhandlungen mit etwa eingebundenen Drittparteien. Für die Unterstützung bei den wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten Ihres Vorhabens binden wir gerne unsere Kolleg:innen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein.

  • eSport

    eSport wird immer populärer. Gemeint sind virtuelle Spielrealitäten, in denen sich Spieler:innen über das Internet zum Spielen treffen und einzeln oder in Teams gegeneinander antreten. In diesem Bereich gibt es, wie auch in traditionellen Sportarten, Wettkämpfe und Meisterschaften bis hin zu Weltmeisterschaften mit entsprechendem Sponsoring, Organisation, der Errichtung von Veranstaltungsorten und Stadien.

    Der Markt und die Margen sind erheblich und das Wachstumspotenzial dieser noch vergleichsweise jungen Branche hoch, so dass inzwischen auch traditionelle Sponsoren und Sportvereine in diesem Geschäftsfeld aktiv sind.

    Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg bei allen rechtlichen Belangen des Games, auch wenn Ihr Team im Inland oder Ausland trainiert und entsprechende Aufenthaltsgenehmigungen benötigt, Mietverträge abgeschlossen werden müssen oder die Errichtung eines Stadions ansteht.

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Publikationen

KI-Risiken im Blick

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Dr. Ulrich Keunecke

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Partner
Leiter Technologierecht

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