Suche
Contact
09.09.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und Tax beraten Adiuva Capital GmbH mit Fact Books beim Verkauf der KONZMANN Gruppe

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Adiuva Capital GmbH, eine Hamburger Private-Equity-Gesellschaft (Adiuva), im Rahmen des Verkaufs Ihrer Portfoliogesellschaft Konzmann GmbH und deren Tochtergesellschaften (KONZMANN Gruppe) an KLAR Partners, eine europäische Private-Equity-Gesellschaft, beraten.

Die KONZMANN Gruppe beschäftigt rund 1.100 Mitarbeiter an über 30 Standorten und ist Anbieter von technischer Gebäudeausrüstung in Deutschland. Das Leistungsspektrum umfasst ein Portfolio an Energie- und Gebäudetechnik, darunter Heizungs-, Klima- Lüftungs-, Sanitär-, Kälte- und Elektrotechnik sowie Planung, Beratung und energienahe Dienstleitungen. Im Jahr 2024 erzielte die Gruppe eine Gesamtleistung von rund 180 Millionen Euro.“

KPMG Law und KPMG übernahmen die Erstellung separater Legal und Tax Fact Books, unterstützten bei der Erstellung der Kaufvertragsanlagen und beim Due Diligence Verkaufsprozess der KONZMANN Gruppe. In Bezug auf steuerliche Themen arbeitete KPMG Law eng mit den Steuerberatern der KPMG zusammen.

Verantwortlicher Partner der KPMG Law für die Beratung von Adiuva war Dr. Christian Nordholtz (Corporate/M&A) aus dem Hannoveraner Büro. Das Team bestand weiterhin aus Dr. Jonas Brueckner (Kartellrecht), Dr. Martin Trayer (Arbeitsrecht), Peter Plennert (Corporate/M&A), Nora Matthaei (Arbeitsrecht), Moritz Graf Stenbock-Fermor (Corporate/M&A), Marlon Wehrenberg (Corporate/M&A), Liza Rauter (Arbeitsrecht), Jesper Wilckens (Corporate/M&A), Markus Zawalich (Corporate/M&A), Silke Neumann (Arbeitsrecht), Maren Jerebic (Corporate/M&A), Fulya Neubert (Arbeitsrecht) und Linus Baar (Corporate/M&A).

Verantwortlicher Partner der KPMG für die Beratung von Adiuva war Ayk Tobias Meretzki (International Transaction Tax) aus dem Hamburger Büro. Das Team bestand weiterhin aus Stefan Frenzel (International Transaction Tax) und Adele Straub (International Transaction Tax).

Es unterstützen ebenso Jens Hartke (Regulatory Advisory) und Kristin Voswinckel (Regulatory Advisory).

Explore #more

15.05.2026 | KPMG Law Insights

Wie die EU Inc. den Transaktionsmarkt verändert – fünf Thesen für M&A, Venture Capital und Private Equity

Die EU Inc. könnte den Transaktionsmarkt in Europa spürbar verändern. Denn sie verändert zentrale Annahmen über Gesellschaftsstrukturen. Wenn Anteile digital übertragen werden, notarielle Zwänge entfallen…

14.05.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Deutsche Telekom bei BaFin Erlaubnis für Rückversicherungs Captive

Die Deutsche Telekom AG hat von der BaFin die Erlaubnis zur Gründung einer Rückversicherungs‑Captive mit Sitz in Deutschland erhalten. Die Lizenz wurde Ende März 2026…

13.05.2026 | KPMG Law Insights

Was die neue Verbraucherkreditrichtlinie für Retailbanken bedeutet

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) verschärft die Anforderungen an die Vergabe von Verbraucherkrediten für Retailbanken. Was Retailbanken ab dem 20. November 2026 bei der Vergabe…

13.05.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advises SAP on strategic investments in unicorn startups n8n and Parloa

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) advised SAP SE (SAP) on its strategic investments in the unicorn startups n8n and Parloa. KPMG Law provided SAP…

13.05.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Deutsche Telekom bei BaFin Erlaubnis für Rückversicherungs Captive

Die Deutsche Telekom AG hat von der BaFin die Erlaubnis zur Gründung einer Rückversicherungs‑Captive mit Sitz in Deutschland erhalten. Die Lizenz wurde Ende März 2026…

12.05.2026 | KPMG Law Insights

Keine Beihilfe bei lokalem Sachverhalt: Wann das Beihilfeverbot des Art. 107 AEUV nicht greift

Nicht jede staatliche Förderung ist auch eine genehmigungspflichtige Beihilfe. Ist der Sachverhalt rein lokal, kann die Behörde auf das zeitaufwendige Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission verzichten.…

11.05.2026 | KPMG Law Insights

Mit der EU Inc. Start-ups digital gründen und europaweit skalieren – EU plant neue Rechtsform

Die EU‑Kommission hat mit der EU Inc. eine neue, europaweit einheitliche Gesellschaftsform vorgeschlagen, die Unternehmensgründungen schneller, günstiger und vollständig digital machen soll. Zielgruppe sind vor…

08.05.2026 | KPMG Law Insights

Vergabebeschleunigungsgesetz: Neue Anforderungen und Spielräume für die öffentliche Beschaffung

Um Vergabeverfahren schneller, flexibler und praktikabler zu machen, wurde jetzt das Vergaberecht reformiert. Am 23. April 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung der…

08.05.2026 | KPMG Law Insights

BGH: Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Jahreserklärung sind unterschiedliche prozessuale Taten

Mit seinem Beschluss vom 10. Dezember 2025 (1 StR 387/25) vollzieht der BGH einen Kurswechsel: Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärung eines Besteuerungszeitraums sind unterschiedliche prozessuale…

02.05.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in IT-Business: Business Judgement Rule beim KI-Einsatz

KI wird zunehmend Grundlage wichtiger Unternehmensentscheidungen. Doch was passiert, wenn die „Blackbox“ KI fehlerhafte oder unzureichende Ergebnisse liefert? Nikolaus Manthey und Sabrina Riesenbeck von KPMG…

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll