Suche
Contact
01.03.2021 | KPMG Law Insights

Neuer Aufsichtsrahmen für Asset Manager und Advisor: Das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)

Am 26. Juni 2021 tritt das neue Wertpapierinstitutsgesetz in Kraft. Asset Manager und Advisor müssen sich auf die Umsetzung vorbereiten.

Auf die bereits zum Ende des Jahres 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Richtlinie 2019/2034/EU über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (sog. Investment Firms Directive, IFD) hat der deutsche Gesetzgeber inzwischen umfänglich reagiert. Mit dem Regierungsentwurf vom 2. Dezember 2020 soll die IFD durch das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) in deutsches Recht umgesetzt werden.

Der Handlungsbedarf für die adressierten Wertpapierfirmen ist dringend: schon am 26. Juni 2021 soll das WpIG in Kraft treten.

I. Anwendungsbereich des WpIG

Mit dem WpIG und der unmittelbar anwendbaren Verordnung 2019/2033/EU über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen (sog. Investment Firms Regulation, IFR) wird die Regulierung und Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen nunmehr aus dem KWG und weitgehend der CRR herausgetrennt und in ein eigenes, abgeschlossenes Aufsichtsregime überführt.

In bekannter Diktion des Bundesministeriums der Finanzen soll das WpIG als weiterer Baustein zur Umsetzung der Kapitalmarktunion an den Maßstäben der Risikoadäquanz und Proportionalität ausgerichtet sein. Künftig werden nach dem neuen Regime deshalb drei Gruppen von Wertpapierfirmen unterschieden, für die eine jeweils unterschiedliche Regelungsdichte gilt:

  • Große Wertpapierinstitute, die zwar nicht als CRR-Kreditinstitut qualifizieren und deshalb nicht von der EZB beaufsichtigt werden, aber aufgrund ihrer Bankähnlichkeit weiterhin dem Anwendungsbereich der CRR unterliegen;
  • Mittlere Wertpapierinstitute, die u.a. über Assets under Management von mehr als EUR 1,2 Mrd. verfügen; und
  • Kleine Wertpapierinstitute, die die dezidierten Anforderungen nach Art. 12 IFR erfüllen.

 

II. Regelungsinhalte und Auswirkungen

Da das WpIG künftig ein eigenständiges Aufsichtsregime über Wertpapierinstitute bereitstellt, regelt das Gesetz – vergleichbar zum KWG – im Wesentlichen die gesamte Bandbreite an prudentiellen Anforderungen von Finanzmarktintermediären: von Anfangskapital bis zusätzlichen Eigenmittelanforderungen und Auslagerung bis Vergütungssystem.
Trotz der vielen bekannten Bausteine sind die Auswirkungen des neuen Aufsichtsregimes auf die unterschiedlichen Gruppen von Wertpapierfirmen teilweise weitreichend und komplex. So müssen sich etwa mittlere Wertpapierinstitute auf grundlegend überarbeitete Bestimmungen zu Internal Governance, Offenlegungs- und Meldepflichten sowie Kapital- und Liquiditätsanforderungen einstellen, während kleine und nicht-verflochtene Wertpapierinstitute von zahlreichen Erleichterungen profitieren können. Auch ändern sich einige Modalitäten in Bezug auf die Erlaubniserteilung von Wertpapiernebendienstleistungen und Nebengeschäften, einschließlich des Notifikationsverfahrens im Rahmen grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung.

III. Ausblick

Während die IFD und IFR in der nationalen Implementierung bislang einen Dornröschenschlaf gehalten hat, wird die Strecke zur Umsetzungsfrist im Sommer 2021 für betroffene Asset Manager und Advisor nun kurz. Neben der durch das WpIG erforderlichen Konzeption und Implementierung sind hierbei auch die zahlreichen Level 2- und 3-Maßnahmen auf europäischer Ebene zu berücksichtigen. Die im Juni 2020 veröffentlichte Roadmap on Investments Firms der European Banking Authority (EBA) sieht zu den in IFD und IFR verankerten Mandaten allein 23 Level 2-Maßnahmen vor, die in vier Phasen bis ins Jahr 2025 ausgerollt werden sollen.
Wir halten die neuen Anforderungen für Sie im Blick und unterstützen sowohl bei nationalen und grenzüberschreitenden Erlaubnisverfahren unter dem neuen Aufsichtsregime als auch bei der Klassifizierung, Umsetzung und Implementierung der Vorgaben des WpIG. Sprechen Sie uns gerne an!

Explore #more

24.03.2025 | KPMG Law Insights

Produktpiraterie im Online-Handel: Das sind die neuesten Tricks

Mit dem wachsenden Online-Handel floriert auch die Produktpiraterie. Ein großes Problem für Markeninhaber, aber auch eine Herausforderung für Online-Marktplätze und die Gesetzgeber. Was sind die…

24.03.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät den Flughafen München beim Verkauf der aerogate München Gesellschaft für Luftverkehrsabfertigungen mbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Flughafen München GmbH (FMG) rechtlich beim Verkauf ihrer Tochtergesellschaft aerogate München Gesellschaft für Luftverkehrsabfertigungen mbH (aerogate)…

21.03.2025 | KPMG Law Insights

Sondervermögen Infrastruktur: So gelingt der Verwaltung eine schnelle Umsetzung der Projekte

Das Sondervermögen Infrastruktur schafft die Chance, den jahrelangen Investitionsrückstau aufzuholen. Es ist Eile geboten. Verteidigungsfähigkeit, Wirtschaftswachstum und Dekarbonisierung erfordern eine funktionierende Verkehrs- und Bildungsinfrastruktur. Der…

21.03.2025 | In den Medien

Einbindung des Baus in die Planung – Gutachten zur Vereinbarkeit mit Haushalts- und Vergaberecht

Planung und Bau bilden eine Einheit für die Realisierung von Bauprojekten. Durch die Planung werden die zentralen Weichen für die Ausführung des Bauvorhabens gestellt. Gleichwohl…

20.03.2025 | KPMG Law Insights

AI Act: Das gilt für KI in Hochschulen und Forschung

Künstliche Intelligenz (KI) bietet zahlreiche Chancen für Forschung, Lehre und Verwaltung, wirft aber zugleich komplexe rechtliche Fragen auf. Die KI-Verordnung der Europäischen Union (AI

19.03.2025 | In den Medien

BUJ/KPMG Law Summit Transformation

Der Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) und KPMG Law laden Sie herzlich zum BUJ Summit Transformation am 28. Mai 2025 nach Frankfurt am…

18.03.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der Deutschen Verkehrszeitung DVZ: Planen im Kriechgang; DIHK sieht großes Potenzial für schnelleren Verkehrswegebau

Die Handelskammer in Arnsberg zeichnet regelmäßig die schlechtesten Landesstraßen im westfälischen Hellweg-Sauerland aus. Eine lustige Idee, wenn sie nicht so überdeutlich das Drama der Verkehrsinfrastruktur…

13.03.2025 | KPMG Law Insights

EuGH verschärft kartellrechtliche Haftung für Informationsaustausch

Der EuGH (C-298/22) hat zuletzt strenge Maßstäbe für den zulässigen Informationsaustausch zwischen Unternehmen festgelegt. Dadurch stehen Unternehmen jetzt umso mehr vor der Frage: Über was…

11.03.2025 | In den Medien

KPMG Law Interview mit HAUFE: LkSG nach den Wahlen – alles neu?

Viele Unternehmen haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu implementieren. Die politische Diskussion um eine Abschaffung sorgt nun für Verunsicherung. KPMG Law Expertin Anne-Kathrin

07.03.2025 | In den Medien

Gastbeitrag im unternehmensjurist: Die Anforderungen des BFSG richtig umsetzen

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz trifft Unternehmen künftig die Verpflichtung, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Je nach Rolle im Wirtschaftsverkehr variieren die Pflichten. Was auf Unternehmen…

Kontakt

Henning Brockhaus

Partner

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195061
hbrockhaus@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll