Suche
Contact
01.03.2021 | KPMG Law Insights

Neuer Aufsichtsrahmen für Asset Manager und Advisor: Das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)

Am 26. Juni 2021 tritt das neue Wertpapierinstitutsgesetz in Kraft. Asset Manager und Advisor müssen sich auf die Umsetzung vorbereiten.

Auf die bereits zum Ende des Jahres 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Richtlinie 2019/2034/EU über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (sog. Investment Firms Directive, IFD) hat der deutsche Gesetzgeber inzwischen umfänglich reagiert. Mit dem Regierungsentwurf vom 2. Dezember 2020 soll die IFD durch das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) in deutsches Recht umgesetzt werden.

Der Handlungsbedarf für die adressierten Wertpapierfirmen ist dringend: schon am 26. Juni 2021 soll das WpIG in Kraft treten.

I. Anwendungsbereich des WpIG

Mit dem WpIG und der unmittelbar anwendbaren Verordnung 2019/2033/EU über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen (sog. Investment Firms Regulation, IFR) wird die Regulierung und Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen nunmehr aus dem KWG und weitgehend der CRR herausgetrennt und in ein eigenes, abgeschlossenes Aufsichtsregime überführt.

In bekannter Diktion des Bundesministeriums der Finanzen soll das WpIG als weiterer Baustein zur Umsetzung der Kapitalmarktunion an den Maßstäben der Risikoadäquanz und Proportionalität ausgerichtet sein. Künftig werden nach dem neuen Regime deshalb drei Gruppen von Wertpapierfirmen unterschieden, für die eine jeweils unterschiedliche Regelungsdichte gilt:

  • Große Wertpapierinstitute, die zwar nicht als CRR-Kreditinstitut qualifizieren und deshalb nicht von der EZB beaufsichtigt werden, aber aufgrund ihrer Bankähnlichkeit weiterhin dem Anwendungsbereich der CRR unterliegen;
  • Mittlere Wertpapierinstitute, die u.a. über Assets under Management von mehr als EUR 1,2 Mrd. verfügen; und
  • Kleine Wertpapierinstitute, die die dezidierten Anforderungen nach Art. 12 IFR erfüllen.

 

II. Regelungsinhalte und Auswirkungen

Da das WpIG künftig ein eigenständiges Aufsichtsregime über Wertpapierinstitute bereitstellt, regelt das Gesetz – vergleichbar zum KWG – im Wesentlichen die gesamte Bandbreite an prudentiellen Anforderungen von Finanzmarktintermediären: von Anfangskapital bis zusätzlichen Eigenmittelanforderungen und Auslagerung bis Vergütungssystem.
Trotz der vielen bekannten Bausteine sind die Auswirkungen des neuen Aufsichtsregimes auf die unterschiedlichen Gruppen von Wertpapierfirmen teilweise weitreichend und komplex. So müssen sich etwa mittlere Wertpapierinstitute auf grundlegend überarbeitete Bestimmungen zu Internal Governance, Offenlegungs- und Meldepflichten sowie Kapital- und Liquiditätsanforderungen einstellen, während kleine und nicht-verflochtene Wertpapierinstitute von zahlreichen Erleichterungen profitieren können. Auch ändern sich einige Modalitäten in Bezug auf die Erlaubniserteilung von Wertpapiernebendienstleistungen und Nebengeschäften, einschließlich des Notifikationsverfahrens im Rahmen grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung.

III. Ausblick

Während die IFD und IFR in der nationalen Implementierung bislang einen Dornröschenschlaf gehalten hat, wird die Strecke zur Umsetzungsfrist im Sommer 2021 für betroffene Asset Manager und Advisor nun kurz. Neben der durch das WpIG erforderlichen Konzeption und Implementierung sind hierbei auch die zahlreichen Level 2- und 3-Maßnahmen auf europäischer Ebene zu berücksichtigen. Die im Juni 2020 veröffentlichte Roadmap on Investments Firms der European Banking Authority (EBA) sieht zu den in IFD und IFR verankerten Mandaten allein 23 Level 2-Maßnahmen vor, die in vier Phasen bis ins Jahr 2025 ausgerollt werden sollen.
Wir halten die neuen Anforderungen für Sie im Blick und unterstützen sowohl bei nationalen und grenzüberschreitenden Erlaubnisverfahren unter dem neuen Aufsichtsregime als auch bei der Klassifizierung, Umsetzung und Implementierung der Vorgaben des WpIG. Sprechen Sie uns gerne an!

Explore #more

02.12.2024 | KPMG Law Insights

EuGH: Deutsche Ausnahme für Kundenanlagen ist europarechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Az. C-293/23) hat am 28. November 2024 entschieden, dass die deutschen Regelungen zur Infrastrukturkategorie der Kundenanlagen gemäß § 3 Nr.…

29.11.2024 | In den Medien

Gastbeitrag in der ESGZ: Klimaresilienz – Individuelle Schutzansprüche und Staatshaftung

Am 1. Juli 2024 ist das Klimaanpassungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Es verpflichtet die öffentliche Hand, die zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels bei Planungen…

28.11.2024 | Pressemitteilungen

KPMG Law integriert neues KI-Tool mit Inhalten des Fachverlags Otto Schmidt in seinen juristischen Arbeitsalltag

KPMG Law geht bei der Einbindung von künstlicher Intelligenz (KI) in den juristischen Alltag den nächsten Schritt. Nachdem bereits im Jahr 2023 in einem Reallabor…

27.11.2024 | In den Medien

KPMG und KPMG Law kooperieren mit der Deutschen Gesellschaft für Personalführung

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) kooperieren seit November mit der Deutschen Gesellschaft für Personalführung (DGFP), dem größten…

26.11.2024 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Diehl Defence bei der Übernahme von Dynamit Nobel

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Diehl Defence GmbH & Co. KG (Diehl Defence) bei dem Erwerb der…

20.11.2024 | In den Medien

Statement von Moritz Püstow im Tagesspiegel Background: Staatshaftung für klimaresiliente Infrastruktur

Seit Juli hat Deutschland ein neues Gesetz, um dem Klimawandel zu begegnen. Können Unternehmen, Immobilieninvestoren, Nichtregierungsorganisationen und Privatpersonen den Staat verklagen, wenn der seinen Pflichten…

20.11.2024 | In den Medien

Gastbeitrag in der Gemeindewirtschaft: Alle Jahre wieder: Die Erneuerung von Betrauungsakten im kommunalen Sektor

Der KPMG Law Experte Eike Christian Westermann und die KPMG Law Expertin Isabelle König haben in der Gemeindewirtschaft einen neuen Beitrag zur Erneuerung von Betrauungsakten…

20.11.2024 | In den Medien

Statement von Florian Kirstein im In-house Counsel: EU will entschiedener gegen Korruption vorgehen

Kommt das Unternehmensstrafrecht? Eine neue Anti-Korruptionsrichtlinie für die EU kündigt umsatzbezogene Geldbußen an. Aber sie macht auch klar, wie sich Unternehmen vor möglichen Sanktionen schützen…

18.11.2024 | KPMG Law Insights

NIS 2 umsetzen: So müssen Unternehmen sich vor Cyberattacken schützen

Die NIS-2-Richtlinie der EU soll für mehr Cybersicherheit für die wesentlichen Infrastrukturen sorgen und diesbezüglich ein einheitliches und deutlich höheres Schutzniveau in Europa schaffen. Die…

15.11.2024 | Dealmeldungen

KPMG Law begleitet das Startup Envola bei seiner ersten Equity-Finanzierungsrunde.

KPMG Law hat die Envola GmbH, Anbieter einer innovativen Technologieplattform für Gebäude zum Heizen, Kühlen, Lüften und Warmwasseraufbereitung, bei der ersten Equity-Finanzierungsrunde beraten. Die Envola…

Kontakt

Henning Brockhaus

Partner

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195061
hbrockhaus@kpmg-law.com

© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll