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Symbolbild zu IPCEI-AI: Fiberoptik
11.12.2025 | KPMG Law Insights

IPCEI-AI: Voraussetzungen für die Förderung und Bewertungskriterien

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 5. Dezember 2025 das Interessenbekundungsverfahren für die Förderung „IPCEI Künstliche Intelligenz“ (IPCEI-AI) gestartet. Unternehmen aller Größen sind jetzt aufgerufen, innovative Ideen für KI-Projekte einzureichen. Die Frist hierfür endet am 21. Januar 2026. Mit dem Förderprogramm möchte die Bundesregierung den Aufbau eines leistungsfähigen und innovativen europäischen KI-Ökosystems ermöglichen. Besonders für Unternehmen mit Fokus auf industrielle Anwendungen von KI – etwa Fertigung, Robotik, Materialforschung oder autonome Produktion – kann sich die Förderung lohnen.

IPCEI-AI umfasst Technologien entlang der gesamten KI-Wertschöpfungskette

Für die Förderung kommt ein breites Spektrum technologischer Bereiche in Frage. Umfasst sind

  • grundlegende Datenverarbeitungstechnologien, die Verwaltung, Speicherung, Kennzeichnung und Bereitstellung hochwertiger Daten ermöglichen
  • große souveräne Basismodelle auf Open-Source-Basis für komplexe Aufgaben wie Sprachverständnis oder Simulation
  • sektorspezifische KI-Modelle, die auf strukturierten Branchen- und Maschinendaten basieren
  • Technologien, die den gesamten Lebenszyklus von KI-Modellen abdecken, einschließlich Nachtrainieren, Wartung und Überwachung
  • offene, erweiterbare Plattformen, die auf Open-Source-Software basieren und es Entwicklern, Forschenden und Organisationen ermöglichen, KI-Modelle und Tools gemeinschaftlich zu entwickeln, einzusetzen und zu teilen
  • innovative KI-Dienste, insbesondere industrielle Anwendungen, die maschinelles Lernen, natürliche Sprachverarbeitung oder Computer Vision nutzen, um Aufgaben zu erfüllen, die typischerweise menschliche Intelligenz erfordern, sowie
  • übergreifende Vorhaben zu Governance, Koordination der europäischen Meilensteinplanung sowie Transferstrukturen.

 

Bewertungskriterien für IPCEI-AI-Projekte

Gefördert werden vor allem Vorhaben, die neue technologische Maßstäbe setzen. Dazu zählen Entwicklungen wie innovative Trainingsverfahren für KI-Modelle, der Aufbau hochwertiger, strukturierter Datenplattformen unter Einhaltung europäischer Datenschutz- und Sicherheitsstandards oder energieeffiziente KI-Technologien, die den Stromverbrauch von Rechenzentren reduzieren. Ebenfalls wichtig sind Pilotanlagen, Demonstratoren oder neue KI-Services, die den Einsatz von KI in der Industrie beschleunigen. Förderlich ist zudem die Entwicklung von Open-Source-Komponenten, Communities und die Weitergabe von Kompetenzen über das eigene Unternehmen hinaus. Entscheidend bleibt, dass jedes Projekt einen klaren Beitrag zum Aufbau eines europäischen KI-Ökosystems der nächsten Generation leistet – sowohl technisch als auch im Hinblick auf Zusammenarbeit, Skalierbarkeit und Wissenstransfer.

Wer gefördert werden kann – und wer nicht

Zuwendungsempfänger können Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland sein. Hinzu kommen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere öffentliche Einrichtungen als assoziierte Partner.

Ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer EU-Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen sind oder bei denen ein Insolvenzverfahren anhängig ist.

Für das Verfahren unterscheidet die Bekanntmachung zwei Rollen:

Direkte Teilnehmer (IPCEI-Einzelvorhaben)

Große Einzelvorhaben können Unternehmen in Form einer Skizze im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens einreichen.

Assoziierte Partner (AGVO-Vorhaben)

Für Verbünde und Einzelvorhaben, die eine Förderung nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) anstreben, wird eine ergänzende Förderrichtlinie veröffentlicht. Skizzen können jedoch bereits jetzt eingereicht werden, um frühzeitig am Matchmaking und an der inhaltlichen Schwerpunktsetzung mitzuwirken. Weitere Stichtage folgen mit der noch bekanntzumachenden Förderrichtlinie.

In beiden Fällen gilt: Ein Vorhaben darf erst nach Bewilligung begonnen werden.

Verfahren: Mehrstufiger Weg von der Skizze bis zur EU-Notifizierung

Das Verfahren ist zweigleisig ausgestaltet und unterscheidet klar zwischen:

  1. IPCEI-Weg (direkte Teilnehmer)
  2. AGVO-Weg (assoziierte Partner)

Beide Wege beginnen jedoch identisch:

Gemeinsamer Start: Skizzenverfahren

Antragsteller müssen bis zum 21. Januar 2026 eine Vorhabenskizze einreichen, die als Interessenbekundung dient. Die Skizze soll in der Regel einen Umfang von 20 Seiten haben und muss grundlegende technische, organisatorische und finanzielle Aussagen enthalten.

IPCEI-Weg (direkte Teilnehmer)

Aufgrund der Vorhabenskizze ausgewählte direkte Teilnehmer nehmen an einem sich anschließenden europäischen Matchmaking-Prozess teil, der der Vernetzung und Integration der Vorhaben in ein gesamteuropäisches KI-Projekt dient. Nach erfolgreichem Matchmaking werden die Teilnehmer aufgefordert, die Antragsunterlagen und sowie das beihilferechtliche Genehmigungsverfahren bei der Europäischen Kommission (Notifizierung) einzureichen.

AGVO-Weg (assoziierte Partner)

AGVO-Projekte können bereits jetzt dieselbe Vorhabenskizzen wie IPCEI-Projekte einreichen und bereits in dieser Phase am thematischen Matchmaking teilnehmen, ohne IPCEI-Status zu besitzen. Weitere Einzelheiten sollen sich aus der noch bekanntzugebenden Förderrichtlinie ergeben.

Zuwendungshöhe: Finanzierung über IPCEI oder AGVO

Bei IPCEI-Vorhaben richtet sich die Förderintensität nach der Finanzierungslücke und kann bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten betragen. Direkte Teilnehmer müssen allerdings einen erheblichen Eigenanteil leisten.

AGVO-Vorhaben sind auf maximal 25 Millionen Euro pro Unternehmen begrenzt und können – je nach Voraussetzungen – Förderquoten von bis zu 70 Prozent erreichen.

 

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