Suche
Contact
Symbolbild zu IPCEI-AI: Fiberoptik
11.12.2025 | KPMG Law Insights

IPCEI-AI: Voraussetzungen für die Förderung und Bewertungskriterien

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 5. Dezember 2025 das Interessenbekundungsverfahren für die Förderung „IPCEI Künstliche Intelligenz“ (IPCEI-AI) gestartet. Unternehmen aller Größen sind jetzt aufgerufen, innovative Ideen für KI-Projekte einzureichen. Die Frist hierfür endet am 21. Januar 2026. Mit dem Förderprogramm möchte die Bundesregierung den Aufbau eines leistungsfähigen und innovativen europäischen KI-Ökosystems ermöglichen. Besonders für Unternehmen mit Fokus auf industrielle Anwendungen von KI – etwa Fertigung, Robotik, Materialforschung oder autonome Produktion – kann sich die Förderung lohnen.

IPCEI-AI umfasst Technologien entlang der gesamten KI-Wertschöpfungskette

Für die Förderung kommt ein breites Spektrum technologischer Bereiche in Frage. Umfasst sind

  • grundlegende Datenverarbeitungstechnologien, die Verwaltung, Speicherung, Kennzeichnung und Bereitstellung hochwertiger Daten ermöglichen
  • große souveräne Basismodelle auf Open-Source-Basis für komplexe Aufgaben wie Sprachverständnis oder Simulation
  • sektorspezifische KI-Modelle, die auf strukturierten Branchen- und Maschinendaten basieren
  • Technologien, die den gesamten Lebenszyklus von KI-Modellen abdecken, einschließlich Nachtrainieren, Wartung und Überwachung
  • offene, erweiterbare Plattformen, die auf Open-Source-Software basieren und es Entwicklern, Forschenden und Organisationen ermöglichen, KI-Modelle und Tools gemeinschaftlich zu entwickeln, einzusetzen und zu teilen
  • innovative KI-Dienste, insbesondere industrielle Anwendungen, die maschinelles Lernen, natürliche Sprachverarbeitung oder Computer Vision nutzen, um Aufgaben zu erfüllen, die typischerweise menschliche Intelligenz erfordern, sowie
  • übergreifende Vorhaben zu Governance, Koordination der europäischen Meilensteinplanung sowie Transferstrukturen.

 

Bewertungskriterien für IPCEI-AI-Projekte

Gefördert werden vor allem Vorhaben, die neue technologische Maßstäbe setzen. Dazu zählen Entwicklungen wie innovative Trainingsverfahren für KI-Modelle, der Aufbau hochwertiger, strukturierter Datenplattformen unter Einhaltung europäischer Datenschutz- und Sicherheitsstandards oder energieeffiziente KI-Technologien, die den Stromverbrauch von Rechenzentren reduzieren. Ebenfalls wichtig sind Pilotanlagen, Demonstratoren oder neue KI-Services, die den Einsatz von KI in der Industrie beschleunigen. Förderlich ist zudem die Entwicklung von Open-Source-Komponenten, Communities und die Weitergabe von Kompetenzen über das eigene Unternehmen hinaus. Entscheidend bleibt, dass jedes Projekt einen klaren Beitrag zum Aufbau eines europäischen KI-Ökosystems der nächsten Generation leistet – sowohl technisch als auch im Hinblick auf Zusammenarbeit, Skalierbarkeit und Wissenstransfer.

Wer gefördert werden kann – und wer nicht

Zuwendungsempfänger können Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland sein. Hinzu kommen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere öffentliche Einrichtungen als assoziierte Partner.

Ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer EU-Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen sind oder bei denen ein Insolvenzverfahren anhängig ist.

Für das Verfahren unterscheidet die Bekanntmachung zwei Rollen:

Direkte Teilnehmer (IPCEI-Einzelvorhaben)

Große Einzelvorhaben können Unternehmen in Form einer Skizze im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens einreichen.

Assoziierte Partner (AGVO-Vorhaben)

Für Verbünde und Einzelvorhaben, die eine Förderung nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) anstreben, wird eine ergänzende Förderrichtlinie veröffentlicht. Skizzen können jedoch bereits jetzt eingereicht werden, um frühzeitig am Matchmaking und an der inhaltlichen Schwerpunktsetzung mitzuwirken. Weitere Stichtage folgen mit der noch bekanntzumachenden Förderrichtlinie.

In beiden Fällen gilt: Ein Vorhaben darf erst nach Bewilligung begonnen werden.

Verfahren: Mehrstufiger Weg von der Skizze bis zur EU-Notifizierung

Das Verfahren ist zweigleisig ausgestaltet und unterscheidet klar zwischen:

  1. IPCEI-Weg (direkte Teilnehmer)
  2. AGVO-Weg (assoziierte Partner)

Beide Wege beginnen jedoch identisch:

Gemeinsamer Start: Skizzenverfahren

Antragsteller müssen bis zum 21. Januar 2026 eine Vorhabenskizze einreichen, die als Interessenbekundung dient. Die Skizze soll in der Regel einen Umfang von 20 Seiten haben und muss grundlegende technische, organisatorische und finanzielle Aussagen enthalten.

IPCEI-Weg (direkte Teilnehmer)

Aufgrund der Vorhabenskizze ausgewählte direkte Teilnehmer nehmen an einem sich anschließenden europäischen Matchmaking-Prozess teil, der der Vernetzung und Integration der Vorhaben in ein gesamteuropäisches KI-Projekt dient. Nach erfolgreichem Matchmaking werden die Teilnehmer aufgefordert, die Antragsunterlagen und sowie das beihilferechtliche Genehmigungsverfahren bei der Europäischen Kommission (Notifizierung) einzureichen.

AGVO-Weg (assoziierte Partner)

AGVO-Projekte können bereits jetzt dieselbe Vorhabenskizzen wie IPCEI-Projekte einreichen und bereits in dieser Phase am thematischen Matchmaking teilnehmen, ohne IPCEI-Status zu besitzen. Weitere Einzelheiten sollen sich aus der noch bekanntzugebenden Förderrichtlinie ergeben.

Zuwendungshöhe: Finanzierung über IPCEI oder AGVO

Bei IPCEI-Vorhaben richtet sich die Förderintensität nach der Finanzierungslücke und kann bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten betragen. Direkte Teilnehmer müssen allerdings einen erheblichen Eigenanteil leisten.

AGVO-Vorhaben sind auf maximal 25 Millionen Euro pro Unternehmen begrenzt und können – je nach Voraussetzungen – Förderquoten von bis zu 70 Prozent erreichen.

 

Explore #more

10.07.2026 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

  Co-Autorin: Séverine Sieprath, Director Audit, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft   Das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG), mit dem das deutsche Recht…

09.07.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Versicherungsmagazin: D&O-Versicherung – Rechtlicher Schutzschirm in stürmischen Zeiten

Haftungsrisiken für Führungskräfte nehmen spürbar zu: Neue regulatorische Anforderungen wie NIS-2, CSRD und das Lieferkettengesetz erhöhen die Verantwortung von Geschäftsleitern und Vorständen. Der Beitrag von

02.07.2026 | KPMG Law Insights

Einwurfeinschreiben bietet keinen sicheren Zugangsnachweis mehr – diese Alternativen gibt es

Das Einwurfeinschreiben im Rahmen der elektronischen Dokumentation begründet nicht mehr den Anscheinsbeweis für den Zugang eines Schriftstücks. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden…

02.07.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advises Prinzhorn Group on the acquisition of German Stora Enso sites

KPMG Law  has advised Mosburger GmbH, a company of Dunapack Packaging and part of the Austrian Prinzhorn Group, on the acquisition of Stora Enso’s German…

02.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview im Focus Business: Die EmpCo kommt: Nachhaltigkeitsmarketing wird zur Chefsache

Strengere EU‑Regeln setzen klarere Grenzen für Klimaversprechen und Social‑Claims. KPMG‑Law Expertin Manuela Meyer erklärt, welche Claims überprüft werden müssen und wie Unternehmen teure Fehler vermeiden…

29.06.2026 | KPMG Law Insights

Digitale Souveränität im Unternehmen verankern – rechtliche Anforderungen an IT-Systeme

Digitale Souveränität ist ein wichtiger strategischer Erfolgsfaktor und viele Maßnahmen sind auch gesetzlich vorgeschrieben. Unter anderem mit dem Data Act, NIS‑2, dem Cyber Resilience Act…

25.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview in fvw I Traveltalk: Kommende EU-Pauschalreise-Richtlinie – „Für die Branche beginnt die eigentliche Arbeit erst jetzt“

Nach über zweieinhalb Jahren Dauer ist das Gesetzgebungsverfahren samt Veröffentlichung seit Kurzem abgeschlossen. Jetzt beginnt die Frist für Reiseveranstalter und Reisebüros – spätestens ab 29.…

24.06.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advised the shareholders of Zimmermann PV-Steel Group on the sale to Nextpower

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) advised the shareholders of Zimmermann PV-Steel Group (Zimmermann) on the sale of the company to Nextpower™ (Nasdaq: NXT),  a…

23.06.2026 | KPMG Law Insights

Deutschland modernisiert das Schiedsverfahrensrecht

Die Bundesregierung hat am 10. Juni 2026 den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts“ vorgelegt. Damit möchte sie die gesetzlichen Regeln für die Streitbeilegung…

18.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in Innovative Verwaltung: Schutz in stürmischen Zeiten

Organe kommunaler Unternehmen tragen ein persönliches, unbegrenztes Haftungsrisiko, das durch die Besonderheiten des öffentlichen Sektors zusätzlich exponiert ist. Eine D&O-Versicherung schützt Vermögen und deckt die…

Kontakt

Dr. Áron Horváth

Partner

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199129
aronhorvath@kpmg-law.com

Frieder Kallweit

Manager

Galeriestraße 2
01067 Dresden

Tel.: +49 351 212944 64
friederkallweit@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll