Suche
Contact
26.10.2017 | KPMG Law Insights

Kündigung wegen nicht gezahlter Nebenkosten?

Kündigung wegen nicht gezahlter Nebenkosten?

Nicht gezahlte Nebenkosten berechtigen den Vermieter von Wohn- und Gewerberäumen nicht zur Kündigung. Für Vermieter ist das unbefriedigend, denn mit der Zeit können hier hohe Summen auflaufen. Eine frühzeitige Regelung im Mietvertrag kann Abhilfe schaffen.

So mancher Vermieter hat die Erfahrung schon machen müssen: Sein Konto wird regelmäßig mit den Objektkosten für Grundsteuer, Versicherung, Reinigung, Müllabfuhr usw. belastet, sein Mieter zahlt die Nebenkosten jedoch nicht oder nur teilweise. Doch selbst wenn der Mieter mit Nebenkostennachzahlungen längere Zeit in Verzug gerät, kann der Vermieter ihm deshalb nach herrschender Meinung nicht kündigen, auch dann nicht, wenn der Mietvertrag auf das außerordentliche Kündigungsrecht zum Zahlungsverzug gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b BGB Bezug nimmt.

Nebenkosten keine periodische Zahlungsverpflichtung

Der Grund: Forderungen aus Nebenkostenabrechnungen gelten nicht als periodische Zahlungsverpflichtungen im Sinne einer monatlichen Mietzahlung. Dies hat der Bundesgerichtshof unlängst bestätigt. Was also kann der Vermieter tun?

Sollte ein Mieter bei seinen regelmäßigen Zahlungen ausnahmsweise keine Zahlungsverpflichtung treffen, könnte der Mieter die Zahlung auf die Nebenkostennachforderung verrechnen. Das dürfte in der Praxis jedoch nicht häufig passieren, weil auch ohne expliziten Hinweis eine regelmäßige Zahlung als Begleichung des geschuldeten Mietbetrages gilt und nicht einfach durch den Vermieter „umgewidmet“ werden kann.

Zahlungsabsicherung durch rechtzeitiges Handeln

Um erst gar nicht in die Situation zu geraten, eine Nebenkostennachforderung einklagen zu müssen, sollte ein Vermieter schon zu Beginn des Mietverhältnisses eine Regelung aufnehmen, die auf den ersten Blick gar nichts mit Nebenkostennachforderungen zu tun hat: Er sollte mit dem Mieter im Vertrag vereinbaren, dass eine als Bürgschaft oder Verpfändungserklärung hinterlegte Mietsicherheit auch während der Mietzeit und auch für streitige Forderungen aus dem Mietverhältnis in Anspruch genommen werden kann. Ohne diese zusätzliche Regelung wäre das nicht möglich, so aber hat der Vermieter eine Handhabe, ausstehende Nebenkostennachzahlungen gegen einen säumigen Gewerberaummieter auch außergerichtlich durchzusetzen.

Explore #more

19.08.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview in HAUFE: Wenn die KI irrt, haftet trotzdem der Vorstand

KI analysiert, empfiehlt, entscheidet mit. Aber wer trägt die Konsequenzen, wenn sie falsch liegt? Die KPMG Law Experten Vincent Manthey und Sabrina Riesenbeck erklären, was…

19.08.2026 | In den Medien

KPMG Law Article in Bloomberg Tax: Germany’s Tax Crime Action Plan Pushes Constitutional Envelope

Germany’s finance and justice ministries’ new 26-point action plan against tax and financial crime signals a shift towards tougher sanctions, closer inter-agency coordination, and more…

13.08.2026 | KPMG Law Insights

BMF legt Referentenentwurf zur Kassenpflicht und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung vor

Im Juli 2026 haben das Bundesfinanzministerium (BMF) und das Bundesjustizministerium (BMJV) einen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität mit 26 Maßnahmen vorgestellt. Der Referentenentwurf eines Gesetzes…

11.08.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Versicherungsmonitor zum Thema Regulierung von Cyberschäden

Cyberangriffe – allen voran Ransomware-Kampagnen – stellen die Schadenregulierung von Versicherern vor Herausforderungen. Wenn bei versicherten Unternehmen ganze IT-Landschaften stillstehen und sich die finanziellen Folgen…

11.08.2026 | KPMG Law Insights

Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act: Diese Fragen sollten Unternehmen jetzt klären

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Acts. Diese Pflichten betreffen Chatbots, KI-Assistenten, Avatare, synthetische Stimmen, automatisch erstellte Bilder und…

10.08.2026 | In den Medien

Gastbeitrag zum Vergabebeschleunigungsgesetz und nachhaltiger öffentlicher Beschaffung

Am 23. April 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Nachdem das Gesetz am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt…

05.08.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten NMP Germany beim Erwerb der Klöckner Desma Elastomertechnik GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die NMP Germany GmbH beim Erwerb der Klöckner Desma Elastomertechnik Gruppe…

04.08.2026 | In den Medien

Porträt von Mathias Oberndörfer in der Börsen-Zeitung

Seit mehr als 20 Jahren ist Mathias Oberndörfer bei KPMG, Grund genug für ein ausführliches Porträt in der Börsen-Zeitung. Die Börsen-Zeitung zeichnet seinen Karriereweg nach…

03.08.2026 | In den Medien

Statement im Wirtschaftsmagazin impulse von KPMG Law Experten zur EU-Verpackungsverordnung

Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2030 müssen Verpackungen mindestens zu 70 Prozent aus recycelbaren Materialien bestehen. Ab dem 1. August 2030 sollen auch sogenannte Mogelpackungen…

30.07.2026 | KPMG Law Insights

CRD VI für Drittstaatenbanken: So bleibt Cross-Border-Geschäft in der EU noch möglich

Drittstaatenbanken stehen ab dem 11. Januar 2027 vor der Frage, ob sie Bankdienstleistungen weiterhin grenzüberschreitend aus dem Ausland in die EU erbringen können. Die Capital …

Kontakt

Dr. Rainer Algermissen

Partner
Leiter Bau- und Immobilienrecht

Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg

Tel.: +49 40 3609945331
ralgermissen@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll