Zum Jahresende verbietet die EU Erzeugnisse, die mit der Zerstörung von Wäldern in Verbindung stehen. Die Hoffnung vieler Importeure, die darauf gesetzt hatten, dass die sogenannte EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ausgewählte Exportländer noch verschonen könnte, endete am vergangenen Wochenende.
Welche Erzeugnisse von der Verordnung am Ende betroffen sind, offenbart eine lange, auf Zollnummern basierenden Liste der EU. „Schokolade und reines Kakaopulver sind beispielsweise erfasst, nicht aber der mit Kakaobutter gebackene Keks“, erläutert Thomas Uhlig, Partner bei der KPMG Law, die komplizierten Regeln in einem Handelsblatt Artikel. „Als Kautschuk-Produkte betroffen sind Reifen und Schläuche. Für das Endprodukt Auto oder Fahrrad selbst gilt die Verordnung jedoch aktuell nicht.“
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