Suche
Contact
15.09.2015 | KPMG Law Insights

Investmentrecht – Investment | Recht | Kompakt – Ausgabe 9/2015

Liebe Leserinnen und Leser,

in diesen Tagen ist es recht ruhig an der regulatorischen Front. Doch in Kürze erwarten wir die delegierte Rechtsakte (Level 2) der Finanzmarktrichtlinie MiFID II.

Außerdem steht noch der Regierungsentwurf des OGAW V-Umsetzungsgesetzes aus, mit dem das KAGB geändert wird. Bislang liegt immer noch „nur“ ein Referentenentwurf vor.

Die Zeit zur Umsetzung der durch OGAW V bedingten Änderungen ist nur kurz. Neben den Anlagebedingungen der OGAW werden auch insbesondere die neuen Regelungen zur Verwahrstelle im Fokus der Umsetzungsarbeiten stehen. So müssen etwa alle OGAW-Verwahrstellenverträge geändert werden.

Sie ahnen es schon: KPMG Law steht Ihnen auch insoweit wieder gerne unterstützend zur Seite.

Mit herzlichen Grüßen

Henning Brockhaus

NATIONALE GESETZGEBUNG

Update zu Kreditfonds

In unserer Juli-Ausgabe haben wir über den OGAW V-Referentenentwurf und die darin enthaltenen Änderungen zur Darlehensvergabe und zur Verwaltung von Darlehen in Fonds berichtet. Viele Marktteilnehmer und Verbände haben inzwischen zum Referentenentwurf Stellung genommen. Dabei werden neben grundsätzlich positiven Reaktionen insbesondere zwei Kritikpunkte hervorgehoben:

  • Offene Spezial-AIF (Alternative Investmentfonds) dürfen nur bis zu 50 % ihres Wertes in unverbrieften Darlehensforderungen anlegen. Erst im Jahr 2007 hatte der Gesetzgeber die Möglichkeit des Erwerbs von Darlehensforderungen eingeführt. Spezialfonds konnten bislang bis zu 100 % ihres Wertes in dieser Assetklasse anlegen. Aus Sicht der Verbände besteht aufgrund der in den letzten Jahren gewonnenen Erfahrungen mit dieser Produktkategorie kein Anlass, jetzt eine Beschränkung auf nur 50 % des Fondsvermögens vorzunehmen. Insbesondere die Versicherungswirtschaft befürchtet einen unnötigen nationalen Alleingang mit der Gefahr, dass institutionelle Anleger auf Luxemburger Fondsprodukte ausweichen könnten. Nach Auffassung des GDV könnte letztlich sogar die politisch gewünschte Infrastrukturfinanzierung durch institutionelle Anleger konterkariert werden.
  • Die Vergabe von Darlehen an Gesellschaften, an denen ein geschlossener AIF beteiligt ist (Gesellschafterdarlehen), soll einer Beschränkung von 30% des Fondskapitals unterliegen. Dies erscheint nicht sachgerecht, da das Gesellschafterdarlehen im Vergleich zu Darlehen an Dritte nicht risikoerhöhend, sondern risikomindernd wirkt. Je höher die Beteiligung des geschlossenen AIF an der Gesellschaft ist, desto weniger ist die Vergabe von Gesellschafterdarlehen mit der Vergabe von Darlehen an Dritte wirtschaftlich vergleichbar. Branchenverbände fordern daher, dass geschlossene Spezial-AIF unbegrenzt Gesellschafterdarlehen an Gesellschaften vergeben können, an denen sie beteiligt sind.

Wir werden das Gesetzgebungsverfahren weiter beobachten und Sie über den Fortgang auf dem Laufenden halten.

NATIONALE GESETZGEBUNG

Zeitdruck bei der Umsetzung von OGAW V-Verwahrstellenverträgen

In unserer August-Ausgabe haben wir schon auf die anstehenden Änderungen von Anlagebedingungen und den durch die kurze Umsetzungsfrist entstehenden Zeitdruck hingewiesen.

Neben den Anlagebedingungen sind noch weitere Dokumente anzupassen, was den Umsetzungsaufwand nochmals erhöht. Auch die OGAW-Verwahrstellenverträge erfordern eine Nachverhandlung. Abweichend von den bisherigen Bestimmungen des KAGB führt OGAW V das Verbot eines Haftungsausschlusses im Fall der Unterverwahrung ein. Die OGAW-Verwahrstelle kann die Haftung künftig nicht mehr vertraglich auf den Unterverwahrer übertragen.

Bis Anfang März 2016 müssen sämtliche OGAW-Verwahrstellenverträge angepasst sein. Überarbeitung und Verhandlung der Verwahrstellenverträge sollten daher bald in Angriff genommen werden.

KPMG Law unterstützt Sie gerne bei der Anpassung und Verhandlung der Verwahrstellenverträge. Sprechen Sie uns gerne an.

EUROPÄISCHE GESETZGEBUNG

Update: Weiter Warten auf delegierte Rechtsakte für MiFID 2

Die Marktteilnehmer warten weiter auf die delegierten Rechtsakte und technischen Standards für die überarbeitete Finanzmarktrichtlinie MiFID 2. Nachdem es zuletzt hieß, dass die Texte im September veröffentlicht werden könnten, ist aktuell kaum eine Prognose möglich.

Hinter den Kulissen werden die Ende Dezember 2014 vorgelegten Vorschläge der ESMA noch immer kontrovers diskutiert. Neben grundsätzlichen inhaltlichen Punkten (beispielsweise die konkrete Ausgestaltung des künftigen Zuwendungsregimes) geht es um wichtige formale Themen wie etwa die Frage, ob die Kommission die delegierten Rechtsakte in Form einer Durchführungsrichtlinie oder einer Durchführungsverordnung (oder ggf. jeweils mehrere davon) veröffentlichen soll.

Explore #more

10.02.2025 | Pressemitteilungen

Neue strategische Ausrichtung im Bereich Legal Operations Advisory bei KPMG Law: Legal Operations, Legal Technology und Legal Managed Services werden zusammengeführt

Durch die weitere Integration von Legal Operations, Legal Technology und Legal Managed Services vertieft KPMG Law seine Kompetenzen in dem Bereich, um Mandanten auf dem…

05.02.2025 | In den Medien

Gastbeitrag in der Innovative Verwaltung: Kommunen und Start-ups, das passt zusammen!

Wie bei einer guten Ehe gibt es auch bei einer Partnerschaft zwischen öffentlichem Sektor und Jungunternehmen einige rechtliche Aspekte zu beachten. Insbesondere an öffentliche Unternehmen…

05.02.2025 | Dealmeldungen

WERTGARANTIE Group erwirbt CLUB.WEISS Handels-GmbH mit Unterstützung von KPMG Law Deutschland und Österreich

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Deutschland (KPMG Law in Deutschland) und die Buchberger Ettmayer Rechtsanwälte GmbH (KPMG Law in Österreich) haben die WERTGARANTIE Group beim…

04.02.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät ROTOP-Gesellschafter im Zusammenhang mit einem Investment von GENUI und SHS Capital

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Gesellschafter der ROTOP Pharmaka GmbH (ROTOP), einen Anbieter von Entwicklungs- und Fertigungskapazitäten für Radiodiagnostika und Radiotherapeutika,…

31.01.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law unterstützt HWP bei Mehrheitsbeteiligung an instakorr GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die HWP Handwerkspartner Gruppe (HWP) beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der instakorr GmbH (instakorr) beraten. KPMG Law…

29.01.2025 | KPMG Law Insights

Grüner Wasserstoff aus Abwasser – rechtliche Hürden bei der Herstellung

Wasserstoff liefert deutlich mehr Energie als Benzin oder Diesel. Wird er mit erneuerbaren Energien hergestellt, kann Wasserstoff einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Erst vor…

29.01.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law begleitet HWP beim Erwerb der Hydro-Tech GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die HWP Handwerkspartner Gruppe (HWP) beim Erwerb der Hydro-Tech GmbH Hochdruck- und Reinigungstechniken Maler und Betoninstandsetzungsarbeiten (Hydro-Tech)…

29.01.2025 | KPMG Law Insights

Was die Green Claims Directive für Unternehmen bedeutet – ein Überblick

Mit der Green Claims Directive wird die EU umfangreiche Regelungen zu den Voraussetzungen zulässiger Umweltaussagen einführen. Das Ziel ist, Greenwashing zu verhindern, damit Verbraucher:innen künftig…

27.01.2025 | In den Medien

Merger control and national security: key considerations for corporate transactions

Financier Worldwide discusses key merger control and national security considerations for corporate transactions with Lisa Navarro, Stuart Bedford, Gerrit Rixen (KPMG Law Germany), Helen Roxburgh…

24.01.2025 | In den Medien

Gastbeitrag in der ESGZ: Chancen mit Diskriminierungsrisiken: KI im Bereich Human Resources

Künstliche Intelligenz (KI) ist nicht länger Zukunftsmusik, sondern verändert bereits die Arbeitswelt in rasantem Tempo. Unternehmen setzen zunehmend auf KI-basierte Lösungen, um Prozesse zu optimieren…

Kontakt

Henning Brockhaus

Partner

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195061
hbrockhaus@kpmg-law.com

© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll