Liebe Leserinnen und Leser,
in diesen Tagen ist es recht ruhig an der regulatorischen Front. Doch in Kürze erwarten wir die delegierte Rechtsakte (Level 2) der Finanzmarktrichtlinie MiFID II.
Außerdem steht noch der Regierungsentwurf des OGAW V-Umsetzungsgesetzes aus, mit dem das KAGB geändert wird. Bislang liegt immer noch „nur“ ein Referentenentwurf vor.
Die Zeit zur Umsetzung der durch OGAW V bedingten Änderungen ist nur kurz. Neben den Anlagebedingungen der OGAW werden auch insbesondere die neuen Regelungen zur Verwahrstelle im Fokus der Umsetzungsarbeiten stehen. So müssen etwa alle OGAW-Verwahrstellenverträge geändert werden.
Sie ahnen es schon: KPMG Law steht Ihnen auch insoweit wieder gerne unterstützend zur Seite.
Mit herzlichen Grüßen
Henning Brockhaus
In unserer Juli-Ausgabe haben wir über den OGAW V-Referentenentwurf und die darin enthaltenen Änderungen zur Darlehensvergabe und zur Verwaltung von Darlehen in Fonds berichtet. Viele Marktteilnehmer und Verbände haben inzwischen zum Referentenentwurf Stellung genommen. Dabei werden neben grundsätzlich positiven Reaktionen insbesondere zwei Kritikpunkte hervorgehoben:
Wir werden das Gesetzgebungsverfahren weiter beobachten und Sie über den Fortgang auf dem Laufenden halten.
In unserer August-Ausgabe haben wir schon auf die anstehenden Änderungen von Anlagebedingungen und den durch die kurze Umsetzungsfrist entstehenden Zeitdruck hingewiesen.
Neben den Anlagebedingungen sind noch weitere Dokumente anzupassen, was den Umsetzungsaufwand nochmals erhöht. Auch die OGAW-Verwahrstellenverträge erfordern eine Nachverhandlung. Abweichend von den bisherigen Bestimmungen des KAGB führt OGAW V das Verbot eines Haftungsausschlusses im Fall der Unterverwahrung ein. Die OGAW-Verwahrstelle kann die Haftung künftig nicht mehr vertraglich auf den Unterverwahrer übertragen.
Bis Anfang März 2016 müssen sämtliche OGAW-Verwahrstellenverträge angepasst sein. Überarbeitung und Verhandlung der Verwahrstellenverträge sollten daher bald in Angriff genommen werden.
KPMG Law unterstützt Sie gerne bei der Anpassung und Verhandlung der Verwahrstellenverträge. Sprechen Sie uns gerne an.
Die Marktteilnehmer warten weiter auf die delegierten Rechtsakte und technischen Standards für die überarbeitete Finanzmarktrichtlinie MiFID 2. Nachdem es zuletzt hieß, dass die Texte im September veröffentlicht werden könnten, ist aktuell kaum eine Prognose möglich.
Hinter den Kulissen werden die Ende Dezember 2014 vorgelegten Vorschläge der ESMA noch immer kontrovers diskutiert. Neben grundsätzlichen inhaltlichen Punkten (beispielsweise die konkrete Ausgestaltung des künftigen Zuwendungsregimes) geht es um wichtige formale Themen wie etwa die Frage, ob die Kommission die delegierten Rechtsakte in Form einer Durchführungsrichtlinie oder einer Durchführungsverordnung (oder ggf. jeweils mehrere davon) veröffentlichen soll.
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