Liebe Leserinnen und Leser,
Regierung und Aufsicht haben in den letzten Wochen einige neue Regelungswerke veröffentlicht: Verwahrstellen-Rundschreiben, Anlageverordnung, Derivateverordnung, Kleinanlegerschutzgesetz. Wir berichten darüber in dieser Ausgabe.
Außerdem ist am Horizont der europäischen Regulierung ein weiteres Maßnahmenpaket zu erkennen: Die EU-Kommission hat ein Grünbuch zur Schaffung einer Kapitalmarktunion veröffentlicht.
Im Übrigen sind die Marktteilnehmer weiterhin mit der MiFID 2 in Form von Betroffenheits- und GAP-Analysen beschäftigt. Parallel brüten die einschlägigen europäischen Gremien über den finalen ESMA-Empfehlungen für Level-2-Maßnahmen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Mit herzlichen Grüßen
Henning Brockhaus
Am 6. März 2015 ist die Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung und der Pensionsfonds-Kapitalanlageverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und einen Tag später in Kraft getreten.
Nach der Änderungsverordnung erhalten betroffene Unternehmen stärker die Möglichkeit, in Infrastruktur und erneuerbaren Energien zu investieren.
Der Verordnungsgeber hat zudem die im Entwurf noch diskutierte pauschale Risikokapitalquote von 7,5 Prozent für Investitionen in Nicht-OGAW oder Nicht-OGAW-ähnlichen Investmentvermögen wieder fallen gelassen. Dafür hatte es zuvor viel Kritik gegeben. In der nun verabschiedeten Änderungsverordnung gilt diese Quote nur noch insoweit, als in dem erworbenen Investmentvermögen alternative Vermögensgegenstände gehalten werden.
Am 11. Februar 2015 hat die Bundesregierung den Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt.
In Teilen nimmt der Gesetzesentwurf die Regelungen von MiFID 2 vorweg. So werden Vorschriften zur Product Governance bereits mit dem Kleinanlegerschutzgesetz in das WpHG integriert. Wertpapierdienstleistungsunternehmen werden darin verpflichtet, bereits bei der Produkterstellung einen Zielmarkt zu bestimmen und Verfahren einzurichten, anhand derer der Zielmarkt, das Finanzinstrument, aber auch der Vertrieb des Finanzinstruments überwacht werden sollen.
Die Vorschrift erfordert eine enge Zusammenarbeit von Produktersteller und Vertrieb, da der Vertrieb verpflichtet wird, sich Informationen über den Zielmarkt und die einzurichtenden Verfahren von dem Produktersteller zu beschaffen. Kapitalverwaltungsgesellschaften sind zwar grundsätzlich nicht unmittelbar von dieser Vorschrift betroffen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sie ihre Vertriebspartner verstärkt mit Informationen versorgen müssen, die über die aktuell in den Verkaufsprospekten veröffentlichten Angaben hinausgehen.
Die Vorschriften des Kleinanlegerschutzgesetzes zur Product Governance sollen zeitgleich mit den dann in die nationale Gesetzgebung umgesetzten Regelungen der MiFID 2 am 3. Januar 2017 in Kraft treten.
Den Regierungsentwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes finden Sie hier.
Nach längerem Austausch mit Vertretern der Verwahrstellen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Wirtschaftsprüfern hat die BaFin hat am 17. Februar 2015 den Entwurf eines Rundschreibens zu den Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle zur Konsultation gestellt.
Mit diesem Rundschreiben soll das Rundschreiben 6/2010 (WA) über die Aufgaben und Pflichten der Depotbank vom 2. Juli 2010 ersetzt werden. Das Rundschreiben konkretisiert Fragen im Zusammenhang mit den Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle nach dem KAGB sowie der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 (AIFMD-Level-2-VO). Stellungnahmen können bis zum 27. März 2015 eingereicht werden.
Den Entwurf des Verwahrstellenrundschreibens finden Sie hier.
Die Änderungsverordnung zur Derivate-Verordnung ist am 3. März 2015 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden und am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.
Durch die Änderung der Derivateverordnung soll diese an die von der ESMA geänderten „Leitlinien zu börsengehandelten Indexfonds und anderen OGAW-Themen“ vom 8. August 2014 angepasst werden.
Die Änderungen betreffen insbesondere die Diversifizierung von Sicherheiten. Danach sind – unter gewissen Voraussetzungen – geringere Anforderungen an die Diversifizierung zu stellen, wenn Sicherheiten von staatlichen Ausstellern emittiert oder garantiert werden.
Die EU-Kommission hat am 18. Februar 2015 ein EU-Grünbuch zur Schaffung einer Kapitalmarktunion sowie ein begleitendes Arbeitsdokument veröffentlicht. Ziel der Kapitalmarktunion ist es, „der Fragmentierung der Finanzmärkte entgegenzuwirken, die Finanzquellen zu diversifizieren, die grenzübergreifenden Kapitalflüsse zu stärken und den Zugang vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen zu Finanzmitteln zu verbessern“.
Im Rahmen der Schaffung einer Kapitalmarktunion werden u.a. die Förderung der Nutzung von sogenannten European Long Term Investment Funds (ELTIF) und eine mögliche Senkung der durch Rechtsvorschriften bedingten Kosten für die Errichtung von Fonds, die Zulassung als Fondsverwalter und den grenzüberschreitenden Vertrieb der Fonds diskutiert.
Bis zum 13. Mai 2015 können Stellungnahmen zu den im Grünbuch behandelten Themen/Fragen eingereicht werden. Auf dieser Grundlage will die EU-Kommission im dritten Quartal einen Aktionsplan zur Kapitalmarktunion vorstellen.
Das Grünbuch der EU-Kommission finden Sie hier.
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