Suche
Contact
15.12.2015 | KPMG Law Insights

Investmentrecht – Investment | Recht | Kompakt – Ausgabe 12/2015

Liebe Leserinnen und Leser,

vor einem Jahr haben wir unseren monatlichen Newsletter Investment | Recht | Kompakt ins Leben gerufen. Wir hoffen, Ihnen in diesem Jahr nützliche Informationen und Beiträge geliefert zu haben. Übrigens: Über Feedback zu unserem Newsletter freuen wir uns immer!

Rückblickend war es ein Jahr mit vielen regulatorischen Maßnahmen. Doch auch das Jahr 2016 wird aller Voraussicht nach dem vergangenen in diesem Punkt in nichts nachstehen. Bereits in den nächsten Monaten wartet auf die OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften einiges an Arbeit, da OGAW V bis März 2016 umgesetzt sein muss. Außerdem wird die Umsetzung von MiFID2 noch einigen Aufwand mit sich bringen.

Doch zunächst einmal wünschen wir Ihnen frohe Festtage und ein erfolgreiches neues Jahr!

Mit herzlichen Grüßen

Henning Brockhaus

Nationale Gesetzgebung

BaFin äußert sich zu Genehmigungsverfahren für Anlagebedingungen von OGAW

Die BaFin hat sich in einem Schreiben an die Investmentbranche zum Umstellungsverfahren der OGAW-Anlagebedingungen auf das KAGB in der Fassung des OGAW V-Umsetzungsgesetzes (OGAW V-UmsG) geäußert. Hintergrund ist die sehr kurze Umstellungsfrist bis zum 18. März 2016. Zu diesem Termin müssen die angepassten OGAW-Anlagebedingungen in Kraft treten.

Aufgrund der knappen Umsetzungsfrist in Kombination mit der zu erwartenden Anzahl der Änderungsanträge hat der Gesetzgeber im Regierungsentwurf des OGAW V-UmsG die Übergangsvorschrift des § 355 Absatz 5 KAGB-Entwurf vorgesehen. Nach dieser Regelung dürfen nur solche Änderungen der Anlagebedingungen beantragt werden, die zwingend für die Anpassung an die Anforderungen der ab dem 18. März 2016 geltenden Fassung des KAGB erforderlich sind.

Die BaFin gibt nun detailliert ihre Verwaltungspraxis im Hinblick auf die erforderlichen Änderungsanträge bekannt. Hiernach sind die Anlagebedingungen zunächst elektronisch mit der Aufsicht abzustimmen. Anschließend haben die Kapitalverwaltungsgesellschaften schriftliche Genehmigungsanträge zu stellen. Diese sollen jedoch erst ab dem 22. Februar 2016 eingereicht werden. Anträge, die vor diesem Termin bei der BaFin eingehen, müsste die Aufsicht negativ bescheiden, weil diese sonst nach vier Wochen als genehmigt gelten (Genehmigungsfiktion, § 163 Absatz 2 Satz 5 KAGB), es jedoch erst am 18. März 2016 eine Rechtsgrundlage für eine Genehmigung von OGAW V-Anlagebedingungen gibt.

Bis zu diesem Termin sind dann auch die Verkaufsprospekte und wesentlichen Anlegerinformationen aller OGAW zu überarbeiten und anschließend der BaFin einzureichen.

Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei allen anfallenden Umsetzungsmaßnahmen. Sprechen Sie uns gerne an.

Europäische Gesetzgebung

EU-Parlament und EU-Kommission erwägen Verschiebung von MiFID2

Der europäische Gesetzgeber erwägt, den geplanten Starttermin vom 3. Januar 2017 zur Einführung der MiFID2 und MiFIR zu verschieben. Dies wird maßgeblich mit aufwändigen Implementierungsmaßnahmen von IT-Infrastruktur begründet.

Noch ist jedoch keine abschließende Entscheidung getroffen. Für Rückfragen sprechen Sie uns gerne an. Außerdem halten wir Sie hier auf dem Laufenden.

ESMA

Update des Q&A-Katalogs zur Anwendung der AIFMD

Die ESMA hat am 2. Dezember 2015 ihren Q&A-Katalog zur Anwendung der AIFM-Richtlinie ergänzt und weitere Fragen und Antworten zum Reporting aufgenommen.

Den aktualisierten Q&A-Katalog finden Sie hier.

Explore #more

17.03.2023 | KPMG Law Insights

MiCAR – Was die neue EU-Verordnung für Krypto-Dienstleister und Emittenten bedeutet

In Kürze tritt eine EU-Verordnung in Kraft, mit der Kryptowerte europaweit einheitlich geregelt werden. Sie enthält signifikante neue Verpflichtungen für Emittenten und Krypto-Dienstleiter. Gleichzeitig bietet…

16.03.2023 | KPMG Law Insights

Podcast-Serie „KPMG Law on air”: Datenschutz nach Schrems II – Unternehmen im Handlungsdruck

Im Jahr 2013 legte ein 25-jähriger Österreicher vor einem irischen Gericht Klage gegen einen führenden Social Media-Anbieter ein. Der Vorwurf: Die Plattform habe seine Daten…

15.03.2023 | KPMG Law Insights

Der überarbeitete Unionsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation von 2022

Der überarbeitete Unionsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation von 2022 Am 19. Oktober 2022 ist der überarbeitete Unionsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation in Kraft…

13.03.2023 | KPMG Law Insights

Podcast-Serie „KPMG Law on air”: Matrix-Organisationen – Chancen und Risiken der Unternehmenstransformation

Plötzlich ist möglich, was noch vor ein paar Jahren undenkbar schien: Mitarbeitende kommen nicht mehr zur Arbeit in die Unternehmenszentrale, sondern die Einstellung erfolgt dort,…

09.03.2023 | Dealmeldungen

KPMG Law berät XPRESS Ventures bei Finanzierungsrunde

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die XPRESS Ventures Beteiligungs GmbH bei einer Finanzierungsrunde mit einer Pre-Seed-Finanzierung für das RetailTech-Start-up HomeRide beraten. HomeRide…

07.03.2023 | Pressemitteilungen

KPMG Law verstärkt sich mit Marcello Toscani

KPMG Law hat sich zum 1. März 2023 mit Marcello Toscani als Senior Manager am Standort Düsseldorf verstärkt. Herr Toscani kommt von der Peek &…

06.03.2023 | KPMG Law Insights

Urteil zur Entgeltgleichheit – das Ende der Gehaltsverhandlung?

Urteil zur Entgeltgleichheit – das Ende der Gehaltsverhandlung? Zahlt der Arbeitgeber einer Frau ein geringeres Gehalt als einem vergleichbaren männlichen Kollegen, kann er sich nicht…

01.03.2023 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten heptus, Muttergesellschaft der Syserso Networks und Portfoliogesellschaft von Chequers Capital, beim Erwerb der SHD

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die heptus 391. GmbH (heptus), die die Muttergesellschaft der Syserso Networks…

28.02.2023 | KPMG Law Insights

EU verabschiedet zehntes Sanktionspaket gegen Russland

Im Hinblick auf die nun seit etwa einem Jahr anhaltenden Kampfhandlungen in der Ukraine hat die EU das mittlerweile zehnte Sanktionspaket gegen Russland erlassen. Dieses…

28.02.2023 | KPMG Law Insights

Neue Förderung für klimafreundliche Neubauten startet im März 2023

Ab dem 1. März 2023 können Anträge für die Bundesförderung für effiziente Gebäude nach der neuen Förderrichtlinie Klimafreundlicher Neubau (KFN) gestellt werden. Eine Zuschussförderung ist…

Kontakt

Henning Brockhaus

Partner

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

tel: +49 69 951195061
hbrockhaus@kpmg-law.com

© 2023 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll