In der aktuellen Ausgabe der ZURe (S.20 ff.) findet sich ein Gastbeitrag von KPMG Law Partner Thomas Uhlig (Leiter Allgemeines Wirtschafts- und Handelsrecht), Thomas Lohwasser (Associate) und Christine Heeg-Weimann.
Seit einem Jahr gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten dazu verpflichtet, ihre Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße zu überprüfen. Doch wie sieht es mit der Umsetzung und Kontrolle des Gesetzes aus? In diesem Beitrag werfen unsere KPMG Law Experten einen Blick auf die Rolle des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Aufsichtsbehörde und die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung des LkSG.
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