Unternehmen erheben und speichern personenbezogene, teils sensible Daten der Beschäftigten: Alter, Betriebszugehörigkeit, Gehalt, Krankentage und vieles andere mehr. Nach den europäischen und deutschen Datenschutzregeln müssen dabei bestimmte Vorgaben beachtet werden – das gilt auch dann, wenn es der Betriebsrat ist, der die Daten speichert. Halten sich Betriebsräte nicht an die Vorschriften, haftet dafür allein der Arbeitgeber. Unternehmen sollten deshalb die Einhaltung der Vorschriften durch den Betriebsrat sicherstellen. Sechs Maßnahmen verschaffen Rechtssicherheit.
Welche das sind, wissen die KPMG Law Experten Thomas Wolf und Jyn Schultze-Melling.
„Unternehmensführung und Betriebsrat sollten sich bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gegenseitig unterstützen.“
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