In Krisenlagen und Zeiten zunehmender Cyberkriminalität ist die digitale Betriebsstabilität für Unternehmen enorm wichtig. Künftig müssen Finanzunternehmen und Drittdienstleister von Informations- und Kommunikationstechnologien in ihren Auslagerungsverträgen die in Artikel 30 DORA festgelegten wesentlichen Vertragsbestimmungen berücksichtigen.
Die KPMG Law Experten Matthias Henke, Frank Püttgen und Christopher Peinemann geben einen Überblick über die Änderungen und den zu erwartenden Aufwand der neuen IT-Vorschriften im Finanzsektor.
„Finanzunternehmen sowie IKT-Drittdienstleister müssen jetzt handeln und bestehende Verträge mit IKT-Dienstleistern überprüfen und ggf. anzupassen.“
Den ganzen Beitrag finden Sie in der August/September Ausgabe der dpn hier.
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