Suche
Contact
12.07.2018 | KPMG Law Insights

Fahrverbote – Was können Städte tun?

Fahrverbote – Was können Städte tun?

Müssen Diesel draußen bleiben? Deutsche Großstädte stehen scheinbar vor der Wahl zwischen der Gesundheit ihrer Bürger und dem Wirtschaftsfaktor Individualverkehr. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun klargestellt, dass Fahrverbote in deutschen Städten grundsätzlich auch ohne bundeseinheitliche Regeln möglich sind. Wie geht es jetzt weiter?

Zuletzt hatte die Stadt Düsseldorf bei der Aufarbeitung der Diesel-Affäre vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf noch einen Erfolg erzielt: Sie braucht Diesel-Fahrzeuge, bei denen die vorgeschriebene Nachrüstung erfolgt, nicht aus dem Verkehr zu ziehen. Nun befasste sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit einem anderen Aspekt der Diesel-Thematik: Fahrverbote in Städten mit besonders hoher Abgasbelastung. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in deutschen Städten möglich sind – auch ohne eine bundeseinheitliche Regelung.

In vielen Städten stellt sich die Frage, wie es im Abgas-Streit weitergeht, und welche Optionen sie haben:

Beispiel Fahrverbote

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können die Bundesländer oder – sofern sie selbst für den Luftreinhalteplan zuständig sind – auch die Städte sich nicht mehr darauf berufen, dass Fahrverbote in Städten rechtlich unzulässig seien.

Beispiel Diesel-Zulassung

Der Streit um die Zulassung von Diesel-Fahrzeugen ist noch nicht endgültig entschieden. Das Verfahren in Düsseldorf wird in die nächste Instanz gehen. Und auch in neun weiteren Städten sind Klagen anhängig, über die die zuständigen Verwaltungsgerichte noch zu entscheiden haben.

Beispiel Vollstreckungsmaßnahmen

Wenn einmal ein Urteil vorliegt, wird auch das Thema Vollstreckungsmaßnahmen relevant. Das Verwaltungsgericht München hat bereits ein Zwangsgeld gegen den Freistaat Bayern wegen Mängeln des Luftreinhalteplans für München verhängt. Wie die Gerichte im Falle einer fortgesetzten Zuwiderhandlung reagieren, ist noch offen.

Mögliche Schritte

Was also können die Städte tun?

Städte, die von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind, sollten die Erstellung oder Fortschreibung eines Luftreinhalteplans ins Auge fassen, gegebenenfalls in Abstimmung mit der zuständigen Landesbehörde. Klar ist: die Städte können das Ziel der Luftreinhaltung mit verschiedenen Mitteln verfolgen: Von der Stärkung des Fahrradverkehrs und des ÖPNV bis hin zu einer Verknappung des Parkraums gibt es zahlreiche Optionen. Dieses Instrumentarium gilt es auszuschöpfen. Allein als letztes Mittel dürfen Fahrverbote nicht mehr ausgeblendet werden. Hier kommt es darauf an, die richtigen Voraussetzungen zu definieren, unter denen ein Fahrverbot greifen soll, und das Fahrverbot verhältnismäßig auszugestalten, beispielsweise durch eine stufenweise Einführung und geeignete Ausnahmeregelungen.

Im Streit um Kfz-Zulassungen für Diesel-Fahrzeuge können Städte ihre Position zumindest stärken, indem sie bei Haltern, die sich einer Nachrüstung verweigern, die Verfahren nach § 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung („Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen“) zügig und gewissenhaft betreiben. In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte der Kläger unter anderem vorgetragen, dass die Stadt Düsseldorf diese Verfahren nicht mit dem nötigen Einsatz verfolge und daher die Nachrüstung als Maßnahme leer laufe.

KPMG Klardenker
Fahrverbote: Was sich jetzt für Städte ändert
Beitrag von Mathias Oberndörfer

Explore #more

09.04.2026 | Pressemitteilungen

KPMG Law verstärkt sich mit Dr. Julia Faenger für den Bereich Insurance am Standort Köln

Seit dem 1. April 2026 verstärkt Dr. Julia Faenger, LL.M., als Senior Managerin die versicherungsrechtliche Beratung der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) am Standort…

08.04.2026 | KPMG Law Insights

Neue Pauschalreiserichtlinie 2026: Beschwerdemanagement wird Pflicht

Die EU reformiert die Pauschalreiserichtlinie. Im März 2026 wurden die Änderungen vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet und werden voraussichtlich 2029 in Deutschland Gesetz. Eine…

02.04.2026 | KPMG Law Insights

Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Was jetzt für Unternehmen wichtig wird

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) in wesentlichen Teilen ablösen. Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft, insbesondere Vermieter, Bestandshalter und Projektentwickler, stehen nun vor…

01.04.2026 | In den Medien

Manager Magazin: KPMG Law auf Platz 1 in der Rechtsberatung

Das Manager Magazin zeichnet zusammen mit der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Management und Beratung (WGMB) alle zwei Jahre Deutschlands beste Wirtschaftsprüfer mit einem „Best-in-Class“-Siegel aus und

27.03.2026 | KPMG Law Insights

Sondervermögen Infrastruktur und Beihilferecht: Orientierung für Förderpraxis und Planung

Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) bringt Ländern, Kommunen und Mittelempfängern auch eine erhebliche beihilferechtliche Verantwortung. Wer Programme entwickelt, Mittel weiterleitet oder empfängt, sollte früh

23.03.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law, KPMG Law AT sowie KPMG in Deutschland und KPMG in Österreich beraten die GOLDBECK GmbH beim Erwerb von 50 Prozent der Anteile an der ZAUNERGROUP Holding GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die Buchberger Ettmayer Rechtsanwälte GmbH (KPMG Law AT) sowie die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG in Deutschland) und…

19.03.2026 | KPMG Law Insights

Business Judgement Rule beim KI-Einsatz: So haften Organe für Entscheidungen

Wenn eine KI die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen liefert, haften die verantwortlichen Personen, nicht die Maschine. Das macht den Einsatz von künstlicher Intelligenz für Vorstände…

16.03.2026 | KPMG Law Insights

KPIs in der Rechtsabteilung: Wie Legal durch Steuerung, Transparenz und Datenanalyse strategisch wirksam wird

Rechtsabteilungen stehen heute vor einer strategischen Zäsur: Sie müssen Risiken zuverlässig absichern, zugleich aber Geschwindigkeit ermöglichen, Kosten steuern und ihren Wertbeitrag gegenüber Management und Business…

13.03.2026 | KPMG Law Insights

Commercial Courts: Wann sie sich für Unternehmen lohnen – und wann nicht

Große Wirtschaftsstreitigkeiten bekommen speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Gerichte: die Commercial Courts. Der deutsche Gesetzgeber hat sie mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz zum 1. April 2025 eingeführt.…

10.03.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät beim Verkauf der Krasemann Hausverwaltung an Buena

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Familie KRASEMANN rechtlich beim Verkauf der KRASEMANN Immobilien- & Gebäudeservice GmbH (KIGS) und KRASEMANN Immobilien Management…

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll