Suche
Contact
12.07.2018 | KPMG Law Insights

Fahrverbote – Was können Städte tun?

Fahrverbote – Was können Städte tun?

Müssen Diesel draußen bleiben? Deutsche Großstädte stehen scheinbar vor der Wahl zwischen der Gesundheit ihrer Bürger und dem Wirtschaftsfaktor Individualverkehr. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun klargestellt, dass Fahrverbote in deutschen Städten grundsätzlich auch ohne bundeseinheitliche Regeln möglich sind. Wie geht es jetzt weiter?

Zuletzt hatte die Stadt Düsseldorf bei der Aufarbeitung der Diesel-Affäre vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf noch einen Erfolg erzielt: Sie braucht Diesel-Fahrzeuge, bei denen die vorgeschriebene Nachrüstung erfolgt, nicht aus dem Verkehr zu ziehen. Nun befasste sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit einem anderen Aspekt der Diesel-Thematik: Fahrverbote in Städten mit besonders hoher Abgasbelastung. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in deutschen Städten möglich sind – auch ohne eine bundeseinheitliche Regelung.

In vielen Städten stellt sich die Frage, wie es im Abgas-Streit weitergeht, und welche Optionen sie haben:

Beispiel Fahrverbote

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können die Bundesländer oder – sofern sie selbst für den Luftreinhalteplan zuständig sind – auch die Städte sich nicht mehr darauf berufen, dass Fahrverbote in Städten rechtlich unzulässig seien.

Beispiel Diesel-Zulassung

Der Streit um die Zulassung von Diesel-Fahrzeugen ist noch nicht endgültig entschieden. Das Verfahren in Düsseldorf wird in die nächste Instanz gehen. Und auch in neun weiteren Städten sind Klagen anhängig, über die die zuständigen Verwaltungsgerichte noch zu entscheiden haben.

Beispiel Vollstreckungsmaßnahmen

Wenn einmal ein Urteil vorliegt, wird auch das Thema Vollstreckungsmaßnahmen relevant. Das Verwaltungsgericht München hat bereits ein Zwangsgeld gegen den Freistaat Bayern wegen Mängeln des Luftreinhalteplans für München verhängt. Wie die Gerichte im Falle einer fortgesetzten Zuwiderhandlung reagieren, ist noch offen.

Mögliche Schritte

Was also können die Städte tun?

Städte, die von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind, sollten die Erstellung oder Fortschreibung eines Luftreinhalteplans ins Auge fassen, gegebenenfalls in Abstimmung mit der zuständigen Landesbehörde. Klar ist: die Städte können das Ziel der Luftreinhaltung mit verschiedenen Mitteln verfolgen: Von der Stärkung des Fahrradverkehrs und des ÖPNV bis hin zu einer Verknappung des Parkraums gibt es zahlreiche Optionen. Dieses Instrumentarium gilt es auszuschöpfen. Allein als letztes Mittel dürfen Fahrverbote nicht mehr ausgeblendet werden. Hier kommt es darauf an, die richtigen Voraussetzungen zu definieren, unter denen ein Fahrverbot greifen soll, und das Fahrverbot verhältnismäßig auszugestalten, beispielsweise durch eine stufenweise Einführung und geeignete Ausnahmeregelungen.

Im Streit um Kfz-Zulassungen für Diesel-Fahrzeuge können Städte ihre Position zumindest stärken, indem sie bei Haltern, die sich einer Nachrüstung verweigern, die Verfahren nach § 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung („Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen“) zügig und gewissenhaft betreiben. In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte der Kläger unter anderem vorgetragen, dass die Stadt Düsseldorf diese Verfahren nicht mit dem nötigen Einsatz verfolge und daher die Nachrüstung als Maßnahme leer laufe.

KPMG Klardenker
Fahrverbote: Was sich jetzt für Städte ändert
Beitrag von Mathias Oberndörfer

Explore #more

17.09.2025 | KPMG Law Insights

Kreislaufwirtschaft: Der Bausektor braucht neue rechtliche Rahmenbedingungen

Der Bausektor ist bereit für Kreislaufwirtschaft, doch ohne praxistaugliche rechtliche Rahmenbedingungen bleibt sein Engagement im Stillstand stecken. Was fehlt, sind klare und praxistaugliche Regeln, etwa…

15.09.2025 | KPMG Law Insights

Bundestag beschließt neues Batterierecht

Der Bundestag hat am 11. September 2025 die Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU-Batterieverordnung 2023/1542 in Form des Batterierecht-EU-Anpassungsgesetzes beschlossen. Unter anderem werden Hersteller…

15.09.2025 | In den Medien

Gastbeitrag in AssCompact: Embedded Insurance: Perspektiven, Pflichten, Potenziale

Embedded Insurance ist auf dem Vormarsch. Für die Versicherungsbranche bringt sie zwar große Potenziale, aber gleichzeitig auch Herausforderungen mit sich. Was bei dem Trend zu…

12.09.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät geschäftsführende Gesellschafter der Deutschen Werkstätten Beteiligungs GmbH bei Verkauf an Ateliers de France

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat den geschäftsführenden Gesellschafter der Deutschen Werkstätten Beteiligungs GmbH, Herrn Fritz Straub, bei dem Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an…

12.09.2025 | KPMG Law Insights

Der Data Act gilt. Das sind die Eckpunkte

Ab dem 12. September 2025 gilt der EU Data Act.  Das Gesetz soll Innovation durch die bessere Verfügbarkeit von Daten fördern. Betroffene Unternehmen befürchten jedoch,

09.09.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und Tax beraten Adiuva Capital GmbH mit Fact Books beim Verkauf der KONZMANN Gruppe

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Adiuva Capital GmbH, eine Hamburger Private-Equity-Gesellschaft (Adiuva), im Rahmen des…

04.09.2025 | In den Medien

Gastbeitrag im Unternehmensjurist: Rechtsabteilungen strategisch transformieren: Ein Marktüberblick

Was beschäftigt Inhouse-Teams großer Unternehmen beim Thema digitale Transformation? Welche Themen werden in den kommenden Jahren entscheidend sein? Auf diese Fragen wirft der Rechtsabteilungsreport „Recht…

04.09.2025 | In den Medien

Gastbeitrag im Unternehmensjurist: Erfolgreiches Change Management in der HR-Abteilung

Die HR-Abteilung spielt eine entscheidende Rolle bei der digitalen Transformation. Sie ist nicht nur Betroffene, sondern Gestalterin des Wandels. Zwischen Transformation, Mitbestimmung und Vertrauen der…

03.09.2025 | In den Medien

Gastbeitrag in der Versicherungswirtschaft: Embedded Insurance – Mehr als nur ein neuer Vertriebsweg

Die Versicherungsbranche steht vor einem Paradigmenwechsel. Traditionelle Vertriebsmodelle werden zunehmend durch innovative Ansätze ergänzt, die darauf abzielen, den Zugang zu Versicherungspolicen zu erleichtern und die…

03.09.2025 | KPMG Law Insights

Lieferkettengesetz: Berichtspflicht entfällt, Sanktionen werden reduziert

Im Koalitionsvertrag haben die Koalitionspartner vereinbart, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Zuge der Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD abzuschaffen und zuvor die Berichtspflicht des LkSG zu…

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll