Zuletzt hatte die Stadt Düsseldorf bei der Aufarbeitung der Diesel-Affäre vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf noch einen Erfolg erzielt: Sie braucht Diesel-Fahrzeuge, bei denen die vorgeschriebene Nachrüstung erfolgt, nicht aus dem Verkehr zu ziehen. Nun befasste sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit einem anderen Aspekt der Diesel-Thematik: Fahrverbote in Städten mit besonders hoher Abgasbelastung. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in deutschen Städten möglich sind – auch ohne eine bundeseinheitliche Regelung.
In vielen Städten stellt sich die Frage, wie es im Abgas-Streit weitergeht, und welche Optionen sie haben:
Beispiel Fahrverbote
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können die Bundesländer oder – sofern sie selbst für den Luftreinhalteplan zuständig sind – auch die Städte sich nicht mehr darauf berufen, dass Fahrverbote in Städten rechtlich unzulässig seien.
Beispiel Diesel-Zulassung
Der Streit um die Zulassung von Diesel-Fahrzeugen ist noch nicht endgültig entschieden. Das Verfahren in Düsseldorf wird in die nächste Instanz gehen. Und auch in neun weiteren Städten sind Klagen anhängig, über die die zuständigen Verwaltungsgerichte noch zu entscheiden haben.
Beispiel Vollstreckungsmaßnahmen
Wenn einmal ein Urteil vorliegt, wird auch das Thema Vollstreckungsmaßnahmen relevant. Das Verwaltungsgericht München hat bereits ein Zwangsgeld gegen den Freistaat Bayern wegen Mängeln des Luftreinhalteplans für München verhängt. Wie die Gerichte im Falle einer fortgesetzten Zuwiderhandlung reagieren, ist noch offen.
Mögliche Schritte
Was also können die Städte tun?
Städte, die von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind, sollten die Erstellung oder Fortschreibung eines Luftreinhalteplans ins Auge fassen, gegebenenfalls in Abstimmung mit der zuständigen Landesbehörde. Klar ist: die Städte können das Ziel der Luftreinhaltung mit verschiedenen Mitteln verfolgen: Von der Stärkung des Fahrradverkehrs und des ÖPNV bis hin zu einer Verknappung des Parkraums gibt es zahlreiche Optionen. Dieses Instrumentarium gilt es auszuschöpfen. Allein als letztes Mittel dürfen Fahrverbote nicht mehr ausgeblendet werden. Hier kommt es darauf an, die richtigen Voraussetzungen zu definieren, unter denen ein Fahrverbot greifen soll, und das Fahrverbot verhältnismäßig auszugestalten, beispielsweise durch eine stufenweise Einführung und geeignete Ausnahmeregelungen.
Im Streit um Kfz-Zulassungen für Diesel-Fahrzeuge können Städte ihre Position zumindest stärken, indem sie bei Haltern, die sich einer Nachrüstung verweigern, die Verfahren nach § 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung („Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen“) zügig und gewissenhaft betreiben. In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte der Kläger unter anderem vorgetragen, dass die Stadt Düsseldorf diese Verfahren nicht mit dem nötigen Einsatz verfolge und daher die Nachrüstung als Maßnahme leer laufe.
KPMG Klardenker
Fahrverbote: Was sich jetzt für Städte ändert
Beitrag von Mathias Oberndörfer
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