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KPMG Law - Defense und Space

Defence & Space

Rechtsberatung für die Zukunft der Verteidigung

KPMG Law berät den Bereich Verteidigung in dem sich stark wandelnden Umfeld. Unsere rechtliche Beratung unterstützt die Transformation der Streitkräfte – von der strategischen Planung bis zur operativen Umsetzung entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Mit unserer umfassenden Erfahrung und Branchenexpertise bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für die komplexen rechtlichen Herausforderungen im Verteidigungssektor. Unsere Dienstleistungen reichen von der Begleitung öffentlicher Beschaffungsprozesse über die Beratung zu Infrastrukturprojekten bis hin zur Unterstützung bei Compliance und Exportkontrolle.

Wir verstehen die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen der Verteidigungsindustrie und bieten maßgeschneiderte Lösungsansätze. Unsere rechtlichen Lösungen sind darauf ausgerichtet, die Auftrags- und Aufgabenerfüllung im Verteidigungssektor ganzheitlich zu unterstützen.

Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft der Verteidigung gestalten. Sprechen Sie uns an, um mehr über unsere Rechtsberatungsleistungen zu erfahren.

Beratungs­schwer­punkte

  • Vergabeverfahren und Beschaffung inklusive öffentlichem Preisrecht nach VO PR 30/53 und Offsetgeschäfte

    Unsere Beratung beinhaltet die rechtliche Begleitung öffentlicher Beschaffungsprozesse im Verteidigungsbereich – von der Ausschreibung über die Angebotsbewertung bis zur Nachprüfung. Sie umfasst auch das öffentliche Preisrecht einschließlich der Begleitung von Preisprüfungen und die Erstellung von LSP-Kalkulationen sowie die Vertragsgestaltung mit Zulieferern, insbesondere bei staatlich regulierten Preisen.

  • Infrastrukturprojekte

    Wir beraten zu Infrastrukturprojekten. Dies umfasst die Beratung zur Planung, zum Bau und dem Betrieb verteidigungsbezogener Infrastrukturprojekte sowie im Immobilienwirtschaftsrecht.

  • Fördermittel und Investitionsförderung

    Förderinitiativen im Bereich Forschung und Entwicklung sowie Rüstung werden absehbar zunehmen. Unternehmen sollten frühzeitig herausfinden, welche Angebote für sie interessant sind und wie sie sich am besten platzieren und beteiligen können, zum Beispiel über Joint Ventures oder in Kooperation mit Forschungseinrichtungen. Auf EU-Ebene gibt es einige Programme und Fonds (zum Beispiel EDF, EDIDP). Wir können unterstützen, die richtigen Förderprogramme zu identifizieren, die Fördermittel zu beantragen und interne Strukturen zu schaffen, um die Mittel wiederum zu bewirtschaften. Daneben beraten wir zu rechtlichen Fragen von der Antragsstellung bis zur Abwehr von Rückforderungen.

  • Altlasten und Umwelt

    Wir können auch die regulatorische Begleitung im Umweltrecht übernehmen

    Unter anderem beraten wir Sie bei der rechtskonformen Umsetzung aktueller und künftiger Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung und Entsorgung von Abfällen.

    Wir beraten die öffentliche Hand und private Unternehmen der Rüstungsindustrie/Resilienzwirtschaft umfassend im Umweltrecht. Hier unterstützen wir unter anderem bei der Standortauswahl und -erweiterung im Hinblick auf planungsrechtliche Zulassungsvoraussetzungen, bei Genehmigungsverfahren und Änderungsgenehmigungsverfahren sowie der Einhaltung neuer Genehmigungsvoraussetzungen aufgrund der novellierten Industrieemissionsrichtlinie.
    Außerdem unterstützen wir Sie bei geplanten Nutzungsänderungen und Produktionsumstellungen im Rahmen von Kooperationen mit Unternehmen anderer Branchen, bei umweltrechtlichen DD-Prüfungen und bei der Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie.
    Eine der größten künftigen Herausforderungen der Rüstungsindustrie besteht in der Auflösung des Konflikts zwischen Sicherheit und Nachhaltigkeit. Regulatorische Anforderungen und Transformationsprozesse hin zu Klimaneutralität erfordern frühzeitige Identifikation und rechtskonforme Umsetzung der Rahmenbedingungen.

  • Compliance, Produktsicherheit, Konformitätsanforderungen

    Produkt Compliance Management über den gesamten Produktlebenszyklus von der Entwicklung, Fertigung, Instruktion bis zur Beobachtung im Feld ist wichtig zur Sicherstellung gesetzes- und militärnormkonformer Produkte. Angemessene und wirksame interne Prozesse und Kontrollen sowie klare Zuständigkeitsregelungen helfen, die Produktkonformität sicherzustellen und Haftungsrisiken zu vermeiden.
    Unsere Beratung deckt den Aufbau und die Überprüfung von internen Compliance-Systemen ab – insbesondere für produktsicherheits- und haftungsrelevante Anforderungen. Sie beinhaltet Konformitätsbewertungen, Risikomanagement und gesetzes- bzw. normenbasierte Produktanforderungen.

  • Investitionskontrolle, Außenwirtschaftsrecht, Exportkontrolle / Rüstungsexportrecht

    Wir beraten Sie außerdem zu Genehmigungspflichten und der Implementierung von Kontrollmechanismen für den Export und die Nutzung sicherheitsrelevanter Güter. Dies umfasst die Güterklassifizierung, Nutzungskontrollen, Sanktionsregelungen sowie Investitionsprüfungen bei ausländischer Beteiligung.

  • ESG und Lieferketten

    Auch der Rüstungssektor ist von regulatorischen Vorgaben zu unternehmerischer Nachhaltigkeit und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten betroffen. Wir beraten von der Risikoanalyse über Präventionsmaßnahmen bis zur ESG-Berichterstattung und bei der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bzw. der CSDDD.

  • Daten- und Geheimnisschutz inkl. Sicherheitsüberprüfungen

    Unser Beratungsangebot beinhaltet auch den Umgang mit vertraulichen Informationen und klassifizierten Daten. In diesem Zusammenhang beraten wir auch bei Sicherheitsüberprüfungen nach dem SÜG sowie Schutzmaßnahmen bei Projekten mit Geheimhaltungsstufen.

    Dazu gehören zum Beispiel Sicherheitsüberprüfungen für Lieferanten und Beraterunternehmen.

  • Cybersicherheit und IT-Recht

    Im Bereich Cybersicherheit beraten wir Sie zu den rechtlichen Anforderungen an IT-Systeme in kritischen Infrastrukturen sowie zu Sicherheitsvorgaben im digitalen Raum. Dies umfasst Datenschutz, Incident Management, Systemhärtung und regulatorische Pflichten wie IT-Sicherheitsgesetz oder NIS2.

  • Autonome Systeme und Innovation / KI

    Außerdem beraten wir zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Nutzung autonomer Technologien und KI. Dazu gehören auch Aspekte wie Regulierung, Haftung, Ethikstandards sowie Exportkontrollen und Forschungskooperationen.

  • Unternehmensübernahmen, Kooperationen und Kartellrecht

    Bei M&A-Vorhaben beraten wir zu allen rechtlichen Themen, insbesondere zur FSR-Anmeldepflicht bei ausländischer Subventionierung. Die FSR-Anmeldepflicht greift bei größeren Transaktionen oder Ausschreibungen in der EU, aber auch kleinere Fälle oder Aktivitäten können von der EU-Kommission zur Prüfung aufgegriffen werden.
    Unsere Beratung umfasst außerdem die kartellrechtliche Begleitung von Kooperationen und strategischen Allianzen.

  • Unternehmensübernahmen, Kooperationen und Kartellrecht

    Wir beraten Sie im Rahmen der Investitionsprüfung nach dem AWV sowie Fusionskontrollverfahren im sicherheitsrelevanten Sektor. Dies beinhaltet die rechtliche Gestaltung und Begleitung kooperativer Projekte zwischen Unternehmen, auch in regulierten Märkten.

    In Deutschland (und inzwischen nahezu jedem anderen Industrieland) sind Investitionen in Rüstungsbereich meldepflichtig. Die Anmeldeverfahren ähneln den klassischen fusionskontrollrechtlichen Meldeverfahren und werden von uns regelmäßig für unsere Mandanten durchgeführt.
    Zunehmende Aktivität im Rüstungsbereich geht einher mit zunehmenden Kooperationsbemühungen Wir begleiten Kooperationen von der Anbahnung bis zum Abschluss der Kooperationsvereinbarung.

  • Haftungs- und Risikomanagement

    Zu unserem Beratungsangebot gehört auch die Identifikation und Steuerung rechtlicher Risiken in operativen Geschäftsprozessen. Dazu gehören Vertragsrisiken, Regressfragen, Versicherungsstrategien und Streitfallmanagement.

    Vor allem im Verhältnis zu den Zulieferern kommt es zu Rechtsstreitigkeiten. Hier bieten wir Ihnen Prozessführung und Claims Management an.

  • Arbeitsrecht

    Im sicherheitsrelevanten Umfeld ergeben sich besondere individuelle und kollektive arbeitsrechtliche Themen. Zum Beispiel bestehen verstärkte Geheimhaltungspflichten und besondere Einsatzbedingungen. In der Regel sind intensive Sicherheitsüberprüfungen notwendig sowie besondere Klauseln in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen.

  • Finanzierung

    Unsere Rechtsberatung umfasst sämtliche Finanzierungsbereiche, Intra-Group-Finanzierungen sowie Akquisitionsfinanzierung im Rahmen von Zukäufen und/oder Übernahmen. Auch beraten wir rechtlich zur Neu- oder Umstrukturierung bestehender Kreditlinien, zur Optimierung der Kapitalstruktur und im Umfeld großer, grenzüberschreitender Konsortialfinanzierungen, Refinanzierungen sowie Amend & Extend.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Daniel Kaut, LL.M.

Partner
Solution Line Head Legal Corporate Services

Bahnhofstraße 30
90402 Nürnberg

Tel.: +49 911 800929952
dkaut@kpmg-law.com

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