Der EuGH hat im Verfahren Schrems II am 16.07.2020 ein Urteil gefällt, das weitreichende Folgen für den internationalen Datentransfer hat:
Der Europäische Datenschutzausschuss „EDPD/EDSA“ kündigt in seinen FAQs, Stand 23. Juli 2020, an, dass er Hinweise zu den ergänzenden Maßnahmen für die SCC geben wird. Es könne sich um rechtliche, technische oder organisatorische Maßnahmen handeln. Für die USA dürften nach den Feststellungen des EuGH nur Maßnahmen in Betracht kommen, die einen Zugriff der US-Behörden ohne Rechtmäßigkeitsprüfung nach den Grundsätzen der DSGVO technisch verhindern, oder den Betroffenen die Möglichkeit einräumen, effektiven Rechtsschutz in den USA zu suchen.
Dem EDPD/EDSA folgend besteht derzeit folgende Empfehlung zum Umgang mit Datentransfers in Drittländer:
Wir unterstützen Sie gern, z.B. bei der
Weitere Informationen zur Umsetzung des EuGH Urteils „Schrems II“ in den Drittländern, insbesondere in den USA, geben wir Ihnen in unseren 2 Webinar-Reihen, auf Deutsch gemeinsam mit den Experten der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und auf Englisch gemeinsam mit unseren Anwaltskollegen der Nelson Mullins Riley & Scarborough LLP in den USA, sowie mit unseren Anwaltskollegen aus anderen Ländern, geplant Ende August 2020.
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