In der Ausgabe 3/2024 (Seite 50 ff.) des In-house Counsels findet sich ein Beitrag mit Statement von KPMG Law Experte Jonas Brueckner.
Seit Juli des vergangenen Jahres ist die „Foreign Subsidies Regulation“ oder zu deutsch EU-Drittstaatensubventionsverordnung (DSVO) in Kraft, seit Oktober gelten die dort vorgesehenen Anmeldepflichten für M&A-Transaktionen sowie die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren. Rechtsabteilungen müssen einige Punkte beachten und gut vorbereitet sein.
„Zum Bieter im Sinne der DSVO gehören auch mit ihm verbundene Unternehmen wie etwa unselbstständige Tochtergesellschaften und Beteiligungsgesellschaften sowie unter Umständen sogar Hauptunterauftragnehmer und Hauptlieferanten.“
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