
Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht ist ein komplexes und häufig unterschätztes Rechtsgebiet, das für international tätige Unternehmen zahlreiche Fallstricke birgt. Gerade in den letzten Jahren ist diese Spezialmaterie zu einem zentralen Thema der Vorstandsagenda geworden. Die vergangenen Jahre waren geprägt durch den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritanniens aus der Europäischen Union, Handelskonflikte zwischen den USA, der EU und China, die Invasion Russlands in die Ukraine sowie die damit einhergehende Verschärfung der Sanktionsvorschriften. Hinzu kommt die jüngste handelspolitische Neuausrichtung der Vereinigten Staaten, durch die globaler Handel und damit das Zollrecht endgültig in den Fokus vieler Vorstandsetagen gerückt sind. Gleichzeitig nehmen Zoll- und Außenwirtschaftsprüfungen nach der pandemiebedingt reduzierten Prüfungstätigkeit der Zollverwaltung wieder deutlich an Bedeutung zu. In der Praxis ist nicht nur eine höhere Prüfungsdichte, sondern auch eine gesteigerte Prüfungsintensität zu beobachten. Mit zunehmenden Feststellungen steigt zugleich die Wahrscheinlichkeit, dass Sachverhalte an die zuständigen Ahndungsstellen weitergegeben und Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Verstöße gegen zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen können erhebliche finanzielle Schäden auslösen. Neben Zollnachforderungen und Zinsen drohen straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen für handelnde Personen, Aufsichtspflichtige und Unternehmen. Zusätzlich können verwaltungsrechtliche Folgen hinzutreten, insbesondere die Aussetzung, Änderung oder der Widerruf zollrechtlicher Bewilligungen. Für Unternehmen kann der Verlust einer Bewilligung, etwa im Bereich vereinfachter Verfahren oder des AEO-Status, wirtschaftlich schwerer wiegen als ein Bußgeld. Der Beitrag zeigt die in der Praxis besonders relevanten Fallstricke bei Tarifierung, Zollwert, Ursprung und Ausfuhrkontrolle auf, ordnet die straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen ein und skizziert wirksame Compliance-Maßnahmen zur Risikominimierung.
Den ganzen Aufsatz vom KPMG Experten Mario Urso und dem KPMG Law Experten Philipp Schiml finden Sie hier.
©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.
KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.