Suche
Contact
11.03.2020 | KPMG Law Insights

Außenwirtschaftsrecht & Exportkontrolle – AWV-Meldepflicht beachten – Mit effektiven & effizienten Meldeprozessen Bußgeldrisiken minimieren und Kosten optimieren

AWV Meldepflicht beachten – Mit effektiven & effizienten Meldeprozessen Bußgeldrisiken minimieren und Kosten optimieren

Als Accounting- bzw. Treasury-Verantwortliche/r in Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen ist Ihnen der Hinweis auf Kontoauszügen zur Beachtung der Meldepflichten im Außenwirtschaftsrecht wahrscheinlich bekannt. Von unseren Experten erfahren Sie, welche Risiken Sie berücksichtigen sollten, wo Fehlerquellen liegen und welche Möglichkeiten zur Steigerung der Effektivität und Effizienz der Meldeprozesse bestehen.

Die Verpflichtung zur Abgabe von Außenwirtschaftsmeldungen basiert auf den Bestimmungen der §§ 63 ff. der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Danach müssen Zahlungsmeldungen, Bestandsmeldungen und Vermögensmeldungen zum Zwecke der Erstellung der Zahlungsbilanz für die Bundesrepublik Deutschland an die Deutsche Bundesbank abgegeben werden. Die Einhaltung der Meldepflichten wird regelmäßig durch die Deutsche Bundesbank sowie durch die Zollbehörden branchenunabhängig geprüft. Inkorrekte, unvollständige oder verspätet eingereichte Meldungen stellen Verstöße gegen die AWV dar und können von den dafür zuständigen Zollbehörden als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Gemäß den Bußgeldvorschriften nach § 19 Abs. 6 AWG sind Bußgelder von bis zu 30.000 EUR pro Meldepflichtverstoß möglich. Des Weiteren können gegen Unternehmensinhaber und Führungskräfte gem. § 130 OWiG (i. V. m. § 9 OWiG) Geldbußen wegen Aufsichtspflichtverletzungen verhängt werden. Auch die Sanktionierung der betroffenen Unternehmen selbst durch die Verhängung von Verbandsgeldbußen (§ 30 OWiG) ist möglich.

Basierend auf unseren Erfahrungen können wir die häufigsten Fehlerquellen in folgende Kategorien unterteilen:

  • Unwissenheit und Unklarheiten bzgl. der anwendbaren Vorschriften: Die Vorschriften des AWV-Meldewesens, welche durch zahlreiche Merkblätter und die „Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis für die Zahlungsbilanz“ der Deutschen Bundesbank konkretisiert und ergänzt werden, sind umfangreich und komplex. Da den geprüften Unternehmen die einschlägigen Vorschriften oftmals nicht bekannt sind, kommt es nicht selten bei Prüfungen zu zahlreichen Feststellungen von Meldepflichtverstößen. Durch die unterbliebene Auseinandersetzung mit den regulatorischen Bestimmungen und wegen fehlender Mitarbeiterschulungen mangelt es oftmals an dem Know-how, welches zur Abgabe korrekter, vollständiger und fristgerechter Meldungen erforderlich ist.
  • Keine klar definierten Verantwortlichkeiten: Aufgrund fehlender Richtlinien bestehen Unklarheiten bezüglich der auszufüllenden Meldeblätter sowie der dafür verantwortlichen Abteilungen und Personen. Dies führt nicht selten dazu, dass meldepflichtige Sachverhalte nicht korrekt aufgearbeitet und Meldungen gar nicht, fehlerhaft oder auch doppelt abgegeben werden.
  • Prozessschwächen: Die Erfüllung der regulatorischen Anforderungen vor dem Hintergrund der Vielzahl an meldepflichtigen Transaktionen mit unterschiedlichen Meldemerkmalen ist unserer Erfahrung nach eine der größten Herausforderungen im Bereich der Außenwirtschaftsmeldungen. Effizienz- und Kostendruck, ein stetig ansteigendes Belegvolumen und nicht zuletzt die kurzen Meldefristen führen dazu, dass manuelle Tätigkeiten zur Erstellung der Meldungen auf ein Minimum reduziert werden müssen. Oftmals werden die Potentiale der Prozessautomatisierung nicht erkannt. Als Beispiele seien hier die fehlende Nutzung von Systemfunktionalitäten und ein hoher manueller Aufwand bzgl. der Erkennung der Meldepflicht, Ableitung der Meldemerkmale und Datenaufarbeitung sowie -aggregation zu nennen. Ineffizienzen und Fehlerpotentiale sind die Folge.
  • IT-Fehlerquellen: Eine zunehmende Automatisierung von Meldeprozessen geht immer auch mit zusätzlichen, systemtechnischen Risiken einher, welche überwacht werden müssen. Fehlerhafte bzw. suboptimale Systemeinstellungen führen dazu, dass die Erfassung melderelevanter Daten vergessen wird oder die Eingabe erst gar nicht möglich ist. Eine geringe Datenverfügbarkeit und -verlässlichkeit führt dann zu einem erhöhten nachgelagerten Erstellungs- und Kontrollaufwand. Bei einer hohen Datenverfügbarkeit wiederum, welche zur automatisierten Ableitung von Meldemerkmalen essentiell ist, besteht die Gefahr der fehlerhaften Interpretation einzelner Felder und Feldwerte. Ebenso liegen Fehlerquellen in Systemreports und Tools wie bspw. SQL-Routinen, welche zur Ermittlung meldepflichtiger Transaktionen und zur Ableitung von Meldemerkmalen genutzt werden.

KPMG schafft Transparenz und reduziert dadurch Risiken und Kosten – mit einem individuellen Ansatz, ausgerichtet an Ihren Bedürfnissen und dem Reifegrad Ihrer Meldeprozesse. Wir beraten zu den regulatorischen Anforderungen und identifizieren Ihre meldepflichtigen Sachverhalte, anwendbare Meldeblätter sowie bestehende Meldelücken. Auf Grundlage der festgestellten Sachverhalte unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung von Nachmeldungen und prüfen gegebenenfalls die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstanzeige nach § 22 Abs. 4 AWG. Bei Einleitung eines Bußgeldverfahrens erarbeiten wir die nötige Verteidigungsstrategie und koordinieren das Verfahren und die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden.

Ebenso bewerten wir Ihre Datengrundlage und -verfügbarkeit sowie den technischen Reifegrad und ermitteln mögliche Automatisierungspotentiale. Darauf aufbauend unterstützen wir Sie bei der Definition, Implementierung und Optimierung der Meldeprozesse bis hin zur vollautomatischen Erstellung. Zur nachhaltigen Sicherstellung der Effektivität Ihrer Meldeprozesse stellen wir umfangreiche und adressatengerechte Schulungsunterlagen bereit, definieren Richtlinien und Handbücher, beraten Sie bzgl. möglicher Qualitätssicherungsmaßnahmen oder einer möglichen Zentralisierung der Meldeprozessorganisation.

Unser Leistungsspektrum im Bereich der Außenwirtschaftsmeldungen ist groß – sprechen Sie uns gerne mit Ihren individuellen Fragestellungen an!

Explore #more

10.10.2025 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in der NZG: Compliance Due Diligence im Mittelstand: Mindestumfang und vertragliche Abbildung von Compliance-Risiken der Zielgesellschaft

Im Rahmen von M&A Transaktionen spielt die Compliance bei einer Legal Due Diligence meist noch eine untergeordnete Bedeutung. Gegenstand der hiesigen Betrachtung ist es, einerseits…

10.10.2025 | In den Medien

KPMG Law bei der M&A Award Night 2025 ausgezeichnet

KPMG Law ist bei der diesjährigen M&A Award Night des Bundesverbands Mergers & Acquisitions e.V. (BM&A) mit dem Preis „M&A Transaction Advisory” ausgezeichnet worden und…

10.10.2025 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in der CCZ: Der Leitfaden für Compliance-Management-Systeme in kleinen und mittleren Unternehmen (DIN SPEC 91524)

Compliance im Mittelstand ist herausfordernd: Die gesetzliche Verantwortung für Compliance ist unbestritten, die konkreten Aufgaben dagegen sind unklar und abhängig von der konkreten Situation eines…

10.10.2025 | KPMG Law Insights

Transformation in Rechtsabteilungen 2026 – die wichtigsten Trends und Best Practices

Aktuell treiben vor allem drei Themen die Transformation der Rechtsabteilung voran: KI, die rasant zunehmende Regulatorik und geopolitische Entwicklungen. Schon immer gab es technologischen Fortschritt,…

08.10.2025 | Dealmeldungen

KPMG hat Adiuva Capital GmbH mit Fact Books beim Verkauf der KONZMANN Gruppe beraten

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Adiuva Capital GmbH, eine Hamburger Private-Equity-Gesellschaft („Adiuva“), im Rahmen des…

06.10.2025 | KPMG Law Insights

Was die Green Claims Directive für Unternehmen bedeutet – ein Überblick

Mit der Green Claims Directive wird die EU umfangreiche Regelungen zu den Voraussetzungen zulässiger Umweltaussagen einführen. Das Ziel ist, Greenwashing zu verhindern, damit Verbraucher:innen künftig…

03.10.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG begleiten die Neustrukturierung der Groupe CAT in Deutschland

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft (KPMG Law) und KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben mit einem service-übergreifenden Team die Groupe CAT bei umfassenden Umstrukturierungsmaßnahmen beraten. Über einen…

02.10.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät die Epitype GmbH und die MDG Molecular Diagnostics Group GmbH beim Erwerb wesentlicher Vermögenswerte der oncgnostics GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Epitype GmbH, ein Unternehmen der in Dresden ansässigen MDG-Unternehmensgruppe, bei der Gründung und dem anschließenden Erwerb…

02.10.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der ZEIT für Unternehmer: Wir nehmen die 500 Milliarden!

Deutsche Baufirmen fragen sich: Wie schnell kommt das Geld von der Regierung? Und sie sorgen sich, dass nur die Riesen profitieren. In Münster zeigt einer,…

01.10.2025 | KPMG Law Insights

Bundesnetzagentur reformiert Sondernetzentgelte für Industrie und Gewerbe

Die Bundesnetzagentur plant eine grundlegende Reform der Sondernetzentgelte für energieintensive Unternehmen. Jede Veränderung am aktuellen Privilegierungsregime birgt dabei für betroffene Unternehmen das Risiko einer (ggf.…

Kontakt

Anne-Kathrin Gillig

Partner
Regionalleiterin Mitte
Leiterin Compliance und Wirtschaftsstrafrecht
Head of ESG

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195013
agillig@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll