Suche
Contact
23.06.2023 | KPMG Law Insights

Ampel verzahnt Gebäudeenergiegesetz mit der kommunalen Wärmeplanung

In der Debatte um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, hat sich die Ampelkoalition auf „Leitplanken“ geeinigt. Neu ist vor allem die Verknüpfung der GEG-Novelle mit der kommunalen Wärmeplanung. Diese ändert die Situation für Bestandsgebäude erheblich.

Nachdem der ursprüngliche Gesetzesentwurf unter anderem ein Einbauverbot für Öl- und Gasheizungen in Neu- und Bestandsbauten ab dem 01.01.2024 vorsah, rückt die Bundesregierung von dieser starren Vorgabe nunmehr ab. Das Einbauverbot soll ab Januar 2024 nur für Neubauten gelten. Für den Bestand sollen nach dem derzeitigen Entwurf die Regelungen erst nach dem Abschluss der kommunalen Wärmeplanung gelten.

Die Ampelkoalition möchte das novellierte GEG noch vor der Sommerpause verabschieden.

Verzahnung von Gebäudeenergiegesetz und kommunaler Wärmeplanung

Die wohl bedeutendste Ankündigung der Bundesregierung für den Gesetzesvorschlag ist die Verzahnung der kommunalen Wärmeplanung mit dem GEG. Die kommunale Wärmeplanung wird derzeit in einem parallelen Gesetzesvorhaben, dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) vorangetrieben. Das WPG sieht im Kern vor, dass die Kommunen die bei ihnen vorhandenen Potenziale für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und die Errichtung von entsprechenden Wärmenetzen ermitteln und durch Wärmepläne Investitionssicherheit schaffen. Ein weiteres Ziel des Gesetzes: Bis zum Jahr 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral sein.

Für Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden bedeutet die Verknüpfung der beiden Gesetzesvorhaben, dass sie bei der Entscheidung über die eingebaute Heizungstechnologie beim erforderlichen Heizungstausch den Wärmeplan für das Gebäude berücksichtigen können. Denn zu dem Zeitpunkt wissen sie, ob das Gebäude perspektivisch an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann oder ob sich eine Wärmepumpe lohnt.

Das Gebäudeenergiegesetz soll technologieoffener werden

Weiterhin bestehen bleiben soll die Vorgabe, dass 65 % der Energie für die Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien stammt. Allerdings sollen die Voraussetzungen an die Erfüllung dieses Ziels überarbeitet werden. Als regenerativ angesehen werden nunmehr auch Heizungen, die mit Holz oder Pellets betrieben werden. Weiterhin sollen auch nach dem 01.01.2024 Gasheizungen in Neu- wie Bestandsbauten eingebaut werden dürfen, wenn diese auf Wasserstoff umgerüstet werden können. Die bisher vorgesehenen Transformationspläne entfallen. Stattdessen haben die Kommunen und Gasnetzbetreiber einen verbindlichen Fahrplan mit bindenden Zwischenzielen für eine Wasserstoffinfrastruktur bis zum Jahr 2045 vorzulegen.

Maßnahmen zur Vermeidung von Härten

Zur Vermeidung von Härtefällen von Gebäudeeigentümer:innen und Mieter:innen sehen die „Leitplanken“ der Bundesregierung vor, dass eine umfassende Förderlandschaft geschaffen wird. Diese soll aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden. Weiterhin beabsichtigt die Bundesregierung, die Ausnahmeregelung wie die derzeitige Befreiung von Eigentümern über 80 Jahre zu überarbeiten. Härten in den Mietverhältnissen sollen durch eine Überarbeitung der Modernisierungsumlage verhindert werden. Zudem sollen Vermieter:innen bei Investitionen in eine klimafreundliche Heizung eine weitere Modernisierungsumlage geltend machen können, wenn sie Fördermittel in Anspruch genommen haben und die Mieter:innen trotz der weiteren Umlage finanziell profitieren.

Fazit

Mit dem veröffentlichten Leitplanken-Papier der Bundesregierung nimmt die viel diskutierte Novellierung des GEG eine neue Wendung. Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden dürften die Verknüpfung der Pflichten aus dem GEG mit den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung begrüßen. Auch die beabsichtigten Änderungen an den Förderprogrammen sowie die mietrechtlichen Anpassungen der Regelungen zur Modernisierungsumlage können einen gewichtigen Beitrag zur Wärmewende leisten.

 

Explore #more

05.08.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten NMP Germany beim Erwerb der Klöckner Desma Elastomertechnik GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die NMP Germany GmbH beim Erwerb der Klöckner Desma Elastomertechnik Gruppe…

04.08.2026 | In den Medien

Porträt von Mathias Oberndörfer in der Börsen-Zeitung

Seit mehr als 20 Jahren ist Mathias Oberndörfer bei KPMG, Grund genug für ein ausführliches Porträt in der Börsen-Zeitung. Die Börsen-Zeitung zeichnet seinen Karriereweg nach…

03.08.2026 | In den Medien

Statement im Wirtschaftsmagazin impulse von KPMG Law Experten zur EU-Verpackungsverordnung

Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2030 müssen Verpackungen mindestens zu 70 Prozent aus recycelbaren Materialien bestehen. Ab dem 1. August 2030 sollen auch sogenannte Mogelpackungen…

30.07.2026 | KPMG Law Insights

CRD VI für Drittstaatenbanken: So bleibt Cross-Border-Geschäft in der EU noch möglich

Drittstaatenbanken stehen ab dem 11. Januar 2027 vor der Frage, ob sie Bankdienstleistungen weiterhin grenzüberschreitend aus dem Ausland in die EU erbringen können. Die Capital …

28.07.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in der FAZ zum Thema „Wer haftet, wenn Algorithmen entscheiden?“

Künstliche Intelligenz ist in den Chefetagen angekommen. Ob bei Investitionsentscheidungen, der Risikoanalyse oder der Personalplanung – immer häufiger werden Ergebnisse der künstlichen Intelligenz als Entscheidungsgrundlage…

23.07.2026 | In den Medien

Statement von KPMG Law Experten im Südwestrundfunk (SWR) zum GKV-Spargesetz

In der TV-Sendung  SWR Aktuell Rheinland-Pfalz kommentiert KPMG Law Krankenhaus-Experte Harald Maas das GKV-Spargesetz und den wachsenden wirtschaftlichen Druck auf Krankenhäuser. Der Beitrag ist frei

21.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in SpringerProfessional: Geopolitische Supply-Chain-Risiken strategisch meistern

Globale Lieferketten und internationale Geschäftsmodelle stehen unter Druck wie lange nicht mehr: Geopolitische Spannungen, industriepolitische Programme und ein verschärftes Außenwirtschaftsrecht verändern die Spielregeln in rasantem…

17.07.2026 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

  Co-Autorin: Séverine Sieprath, Director Audit, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft   Das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG), mit dem das deutsche Recht…

17.07.2026 | KPMG Law Insights

Aktionsplan gegen Steuerkriminalität: Strafbefreiende Selbstanzeige soll abgeschafft werden

Steuer- und Finanzkriminalität soll in Deutschland künftig konsequenter verfolgt werden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig haben am 16. Juli 2026 einen 26…

15.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag im DVNW Vergabeblog: § 97a GWB: Leichte Erleichterung für Gesamtvergaben

Am 1. Juli 2026 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge – kurz das Vergabebeschleunigungsgesetz – in Kraft getreten. Eine zentrale Neuerung ist …

Kontakt

Marc Goldberg

Partner

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.: +49 211 4155597 976
marcgoldberg@kpmg-law.com

Johannes Embacher

Senior Manager

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.:
jembacher@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll