Suche
Contact
30.09.2014 | KPMG Law Insights

EU-Kommission genehmigt Beihilfen für Forschungsprogramm „SuperGrid“

Liebe Leserinnen und Leser,

mit der September-Ausgabe unseres Newsletters Wissenschaft und Recht möchten wir Sie über Neuigkeiten rund um die Geschehnisse im Forschungs- und Entwicklungsbereich auf EU-Ebene informieren. Es gibt eine erfreuliche Nachricht: Erstmalig hat die EU-Kommission im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine konkrete Fördermaßnahme eines Mitgliedstaats EU-beihilfenrechtlich anhand des neuen Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation genehmigt. Wie die Prüfung konkret ausgegangen ist, lesen Sie in unserem ersten Beitrag.

Dieser guten Nachricht folgt leider eine unerfreuliche. Um den künftigen EU-Haushalt 2015 für Forschung und Entwicklung ist es nicht gut bestellt, glaubt man dem Europäischen Rat. Dieser hat drastische Kürzungen im Forschungsbereich vorgeschlagen, was wiederum dem EU-Parlament missfällt. Hintergrundinformationen dazu finden Sie in unserem zweiten Beitrag.

In der August-Ausgabe hatten wir bereits über die Vorgaben geschrieben, die das Bundesverfassungsgericht aus der grundrechtlich geschützten Wissenschaftsfreiheit für die Legitimation der Leitungsorgane von Hochschulen entwickelt hat. Nun musste sich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zur Frage Stellung nehmen, wer letztendlich die Entscheidung über die Abwahl von Präsidiumsmitgliedern treffen darf: Der Hochschulrat oder der Senat? Die Antwort auf diese Frage sowie die rechtliche Begründung finden Sie in unserem dritten Beitrag.

Vorenthalten wollen wir Ihnen auch nicht, dass es dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen an den Kragen geht. Der EuGH hat einzelne gesetzliche Regelungen zum Mindestlohn für unvereinbar mit der EU-primärrechtlichen Dienstleistungsfreiheit erklärt. Zudem berichten wir darüber, ob und inwieweit ein „Nullsummenspiel“ bei der Angabe von Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre zulässig ist. Lesen Sie dazu unsere beiden letzten Beiträge.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.

Herzlichst Ihr

Public Sector-Team der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mathias Oberndörfer

Rechtsanwalt

Dr. Anke Empting

Rechtsanwältin

 

Unionsrahmen: EU-Kommission genehmigt Beihilfen für Forschungsprogramm „SuperGrid“

 Erstmalig hat sich die EU-Kommission mit Beihilfen zugunsten des europäischen Forschungsprogramms „SuperGrid“ befasst. F&E-Fördermaßnahmen Frankreichs wurden nach ca. einjähriger Prüfung auf der Grundlage des neuen Unionsrahmens für beihilfenrechtskonform erklärt. Damit hat die Kommission auch aufgezeigt, welche Aspekte aus ihrer Sicht entscheidend für Genehmigung entsprechender Maßnahmen in anderen Mitgliedstaaten sind.

„SuperGrid“ basiert auf der Maßnahme „Connecting Europe Facility (CEF)“ der EU-Kommission, die den EU-weiten Ausbau der Energie-Infrastruktur zum Ziel hat. Schwerpunkt der ersten Phase sind Projekte zur Förderung des Strom- und Gassektors. Energienetze sollen helfen, flexibler das schwankende Angebot an erneuerbaren Energien zu steuern.

Frankreich hatte mit dem Start-up-Unternehmen S.A.S SuperGrid eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) gegründet, deren alleiniger Zweck die Umsetzung des „SuperGrid“-Programms in Frankreich ist. Die Fördermaßnahme in Höhe von 86,6 Millionen Euro wurde in Form eines direkten Zuschusses gewährt und 2013 bei der EU-Kommission förmlich angemeldet („notifiziert“).

Die EU-Kommission entschied: Zwar erfülle die geplante Zuschussgewährung sämtliche Merkmale des EU-Beihilfentatbestands. Sie sei aber gemäß Ziffer 3 ff. des Unionsrahmens mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar und damit genehmigungsfähig. Mit der Maßnahme würden nämlich wichtige europäische Ziele wie Energieunabhängigkeit verfolgt, ohne dass es dabei zu einer übermäßigen Verzerrung des Wettbewerbs komme.

Europäischer Rat plant Milliardenkürzungen bei Forschung

Der Europäische Rat schlägt im ersten Entwurf für den EU-Haushalt 2015 Kürzungen in Höhe von über 1 Milliarde Euro im Bereich Forschung und Innovation vor. Dies betrifft in erster Linie das Budget des EU-weiten Förderprogramms „Horizon 2020“. Damit wird das im Jahr 2010 festgelegte Ziel der EU, jährlich mindestens 3 Prozent des EU-Bruttoinlandsproduktes für Forschung auszugeben, voraussichtlich auch im Jahr 2020 nicht erreicht.

Das EU-Parlament bezeichnete den Vorschlag als falsches Signal. FuE-Projekte könnten verlangsamt werden und es drohe die Abwanderung von Top-Wissenschaftlern.

Die Verhandlungen zum Haushaltsjahr 2015 sollen Ende November abgeschlossen sein.

Senat versus Hochschulrat

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seinem Beschluss vom 2. September 2014 (Az. 5 ME 104/14) die Stellung des Senats bei der Abberufung einzelner Mitglieder des Präsidiums gestärkt.

Nach erheblichen Kontroversen zwischen dem Präsidium und Hochschulangehörigen wählte der Senat alle Präsidiumsmitglieder mit der bundeslandspezifischen, hochschulrechtlich vorgesehenen Dreiviertel-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder ab. Der Hochschulrat beschloss jedoch mehrheitlich, die Abwahlvorschläge des Senats nicht zu bestätigen. Die Vizepräsidentin wehrte sich gegen die Entlassung aus dem Funktionsamt.

Die Frage nach der Zuständigkeit gestaltete sich im vorliegenden Fall schwierig.

Mit Blick auf die grundgesetzlich geschützte Wissenschaftsfreiheit entschied das OVG Lüneburg jedoch: Je mehr Befugnisse einem Präsidium zugesprochen werden, desto ausschlaggebender ist es, seine Besetzung sowie Abwahl von Mitgliedern dem ausschlaggebenden Einfluss des Senats als dem hier wesentlich mit Hochschullehrern besetzten Gremium zu unterstellen.

Ob die Entscheidung des OVG Lüneburg auch im Hauptsacheverfahren Bestand hat, ist noch offen.

TVgG NRW geht es an den Kragen

Der EuGH hat den im Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalens (TVgG NRW) verankerten Mindestlohn teilweise als unvereinbar mit der Dienstleistungsfreiheit eingestuft.

Bieter müssen laut Regelung des § 4 Abs. 3 TVgG NRW erklären, ihren Angestellten bei der Durchführung des öffentlichen Auftrags einen Mindeststundenlohn von 8,62 Euro pro Stunde zu zahlen.

Der EuGH entschied: Dadurch werde der Bieter zusätzlich wirtschaftlich belastet und die Erbringung von Dienstleistungen im Ausland deutlich unattraktiver gemacht. Zudem sei ein Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit aufgrund des Arbeitnehmerschutzgedankens dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn dieser Schutz ohne besondere Begründung nur Arbeitnehmern bei einem öffentlichen, nicht aber bei einem privaten Auftrag, zugute käme.

Eine Mindestlohnvorgabe könnte – je nach Interpretation der Entscheidung des EuGH – allenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn sie einen konkreten und nachvollziehbar in den Vergabeunterlagen dargestellten Bezug zu den spezifischen, im jeweiligen EU-Mitgliedstaat üblichen Lebenshaltungskosten aufweist.

Ob diese mögliche Interpretation tatsächlich Spielraum für öffentliche Auftraggeber bietet, ist allerdings noch offen.

Angaben für letzte drei Geschäftsjahre: Eintragung einer Null zulässig

Die 1. Vergabekammer des Bundes stellt in ihrem Beschluss vom 13. Juni 2014 (Az. VK 1-34/14) klar, dass in einem Formblatt auch die Eintragung einer Null ausreichend ist, wenn lediglich die getrennten Angaben für die letzten drei Geschäftsjahre vorgesehen sind.

Im vorliegenden Fall war die Bieterin erst Anfang 2014 gegründet worden und hatte dementsprechend im Formblatt keine Angaben zu Umsatz, erbrachten Leistungen und Personal in den vergangenen letzten drei Geschäftsjahren zu machen. Die Newcomerin sollte den Zuschlag erhalten. Die Antragstellerin machte geltend, diese habe schon die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllt.

Die Vergabekammer entschied, die Newcomerin sei zu Recht nicht ausgeschlossen worden. Mit dem Formblatt sei keine Mindestanforderung dahingehend aufgestellt worden, dass eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit bestehen oder vom Bieter Angaben „größer Null“ getätigt werden müsse.

Die Entscheidung zeigt: Öffentliche Auftraggeber müssen die von ihnen aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung eindeutig zum Ausdruck bringen.

 

Explore #more

10.07.2026 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

  Co-Autorin: Séverine Sieprath, Director Audit, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft   Das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG), mit dem das deutsche Recht…

09.07.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Versicherungsmagazin: D&O-Versicherung – Rechtlicher Schutzschirm in stürmischen Zeiten

Haftungsrisiken für Führungskräfte nehmen spürbar zu: Neue regulatorische Anforderungen wie NIS-2, CSRD und das Lieferkettengesetz erhöhen die Verantwortung von Geschäftsleitern und Vorständen. Der Beitrag von

02.07.2026 | KPMG Law Insights

Einwurfeinschreiben bietet keinen sicheren Zugangsnachweis mehr – diese Alternativen gibt es

Das Einwurfeinschreiben im Rahmen der elektronischen Dokumentation begründet nicht mehr den Anscheinsbeweis für den Zugang eines Schriftstücks. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden…

02.07.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advises Prinzhorn Group on the acquisition of German Stora Enso sites

KPMG Law  has advised Mosburger GmbH, a company of Dunapack Packaging and part of the Austrian Prinzhorn Group, on the acquisition of Stora Enso’s German…

02.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview im Focus Business: Die EmpCo kommt: Nachhaltigkeitsmarketing wird zur Chefsache

Strengere EU‑Regeln setzen klarere Grenzen für Klimaversprechen und Social‑Claims. KPMG‑Law Expertin Manuela Meyer erklärt, welche Claims überprüft werden müssen und wie Unternehmen teure Fehler vermeiden…

29.06.2026 | KPMG Law Insights

Digitale Souveränität im Unternehmen verankern – rechtliche Anforderungen an IT-Systeme

Digitale Souveränität ist ein wichtiger strategischer Erfolgsfaktor und viele Maßnahmen sind auch gesetzlich vorgeschrieben. Unter anderem mit dem Data Act, NIS‑2, dem Cyber Resilience Act…

25.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview in fvw I Traveltalk: Kommende EU-Pauschalreise-Richtlinie – „Für die Branche beginnt die eigentliche Arbeit erst jetzt“

Nach über zweieinhalb Jahren Dauer ist das Gesetzgebungsverfahren samt Veröffentlichung seit Kurzem abgeschlossen. Jetzt beginnt die Frist für Reiseveranstalter und Reisebüros – spätestens ab 29.…

24.06.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advised the shareholders of Zimmermann PV-Steel Group on the sale to Nextpower

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) advised the shareholders of Zimmermann PV-Steel Group (Zimmermann) on the sale of the company to Nextpower™ (Nasdaq: NXT),  a…

23.06.2026 | KPMG Law Insights

Deutschland modernisiert das Schiedsverfahrensrecht

Die Bundesregierung hat am 10. Juni 2026 den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts“ vorgelegt. Damit möchte sie die gesetzlichen Regeln für die Streitbeilegung…

18.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in Innovative Verwaltung: Schutz in stürmischen Zeiten

Organe kommunaler Unternehmen tragen ein persönliches, unbegrenztes Haftungsrisiko, das durch die Besonderheiten des öffentlichen Sektors zusätzlich exponiert ist. Eine D&O-Versicherung schützt Vermögen und deckt die…

Kontakt

Mathias Oberndörfer

Managing Partner
Geschäftsführer KPMG Law
Bereichsvorstand Öffentlicher Sektor KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

Tel.: +49 711 781923410
moberndoerfer@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll