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15.12.2015 | KPMG Law Insights

Investmentrecht – Investment | Recht | Kompakt – Ausgabe 12/2015

Liebe Leserinnen und Leser,

vor einem Jahr haben wir unseren monatlichen Newsletter Investment | Recht | Kompakt ins Leben gerufen. Wir hoffen, Ihnen in diesem Jahr nützliche Informationen und Beiträge geliefert zu haben. Übrigens: Über Feedback zu unserem Newsletter freuen wir uns immer!

Rückblickend war es ein Jahr mit vielen regulatorischen Maßnahmen. Doch auch das Jahr 2016 wird aller Voraussicht nach dem vergangenen in diesem Punkt in nichts nachstehen. Bereits in den nächsten Monaten wartet auf die OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften einiges an Arbeit, da OGAW V bis März 2016 umgesetzt sein muss. Außerdem wird die Umsetzung von MiFID2 noch einigen Aufwand mit sich bringen.

Doch zunächst einmal wünschen wir Ihnen frohe Festtage und ein erfolgreiches neues Jahr!

Mit herzlichen Grüßen

Henning Brockhaus

Nationale Gesetzgebung

BaFin äußert sich zu Genehmigungsverfahren für Anlagebedingungen von OGAW

Die BaFin hat sich in einem Schreiben an die Investmentbranche zum Umstellungsverfahren der OGAW-Anlagebedingungen auf das KAGB in der Fassung des OGAW V-Umsetzungsgesetzes (OGAW V-UmsG) geäußert. Hintergrund ist die sehr kurze Umstellungsfrist bis zum 18. März 2016. Zu diesem Termin müssen die angepassten OGAW-Anlagebedingungen in Kraft treten.

Aufgrund der knappen Umsetzungsfrist in Kombination mit der zu erwartenden Anzahl der Änderungsanträge hat der Gesetzgeber im Regierungsentwurf des OGAW V-UmsG die Übergangsvorschrift des § 355 Absatz 5 KAGB-Entwurf vorgesehen. Nach dieser Regelung dürfen nur solche Änderungen der Anlagebedingungen beantragt werden, die zwingend für die Anpassung an die Anforderungen der ab dem 18. März 2016 geltenden Fassung des KAGB erforderlich sind.

Die BaFin gibt nun detailliert ihre Verwaltungspraxis im Hinblick auf die erforderlichen Änderungsanträge bekannt. Hiernach sind die Anlagebedingungen zunächst elektronisch mit der Aufsicht abzustimmen. Anschließend haben die Kapitalverwaltungsgesellschaften schriftliche Genehmigungsanträge zu stellen. Diese sollen jedoch erst ab dem 22. Februar 2016 eingereicht werden. Anträge, die vor diesem Termin bei der BaFin eingehen, müsste die Aufsicht negativ bescheiden, weil diese sonst nach vier Wochen als genehmigt gelten (Genehmigungsfiktion, § 163 Absatz 2 Satz 5 KAGB), es jedoch erst am 18. März 2016 eine Rechtsgrundlage für eine Genehmigung von OGAW V-Anlagebedingungen gibt.

Bis zu diesem Termin sind dann auch die Verkaufsprospekte und wesentlichen Anlegerinformationen aller OGAW zu überarbeiten und anschließend der BaFin einzureichen.

Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei allen anfallenden Umsetzungsmaßnahmen. Sprechen Sie uns gerne an.

Europäische Gesetzgebung

EU-Parlament und EU-Kommission erwägen Verschiebung von MiFID2

Der europäische Gesetzgeber erwägt, den geplanten Starttermin vom 3. Januar 2017 zur Einführung der MiFID2 und MiFIR zu verschieben. Dies wird maßgeblich mit aufwändigen Implementierungsmaßnahmen von IT-Infrastruktur begründet.

Noch ist jedoch keine abschließende Entscheidung getroffen. Für Rückfragen sprechen Sie uns gerne an. Außerdem halten wir Sie hier auf dem Laufenden.

ESMA

Update des Q&A-Katalogs zur Anwendung der AIFMD

Die ESMA hat am 2. Dezember 2015 ihren Q&A-Katalog zur Anwendung der AIFM-Richtlinie ergänzt und weitere Fragen und Antworten zum Reporting aufgenommen.

Den aktualisierten Q&A-Katalog finden Sie hier.

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