Suche
Contact
08.05.2019 | KPMG Law Insights

Betriebliche Altersversorgung – Wegfall der Hinterbliebenenversorgung durch ablösende Tarifregelung

Wegfall der Hinterbliebenenversorgung durch ablösende Tarifregelung (BAG Urt. v. 31.07.2018, 3 AZR 731/16)

Von Christine Hansen und Jean-Baptiste Abel

Im vorliegenden Fall erhielt der Arbeitnehmer seit Juni 2001 – im Alter von 63 Jahren – eine Altersrente. Die bei Renteneintritt maßgebliche Versorgungsordnung sah einen Ausschluss der Witwen-rente für den Fall vor, dass die Ehe nach Eintritt des Versorgungsfalls geschlossen wurde und der Arbeitnehmer bei der Eheschließung das 65. Lebensjahr vollendet hatte. Die Versorgungsordnung wurde später – unter ausdrücklicher in Bezugnahme aktiver oder ehemaliger Mitarbeiter, die An-sprüche nach einer anderen Versorgungsordnung erworben haben – von einer tariflichen Neureg-lung abgelöst, wonach für die Gewährung einer Witwenrente unter anderem erforderlich ist, dass die Ehe vor Eintritt des Versorgungsfalles geschlossen wurde. Der Arbeitnehmer, der nach Eintritt des Versorgungsfalles und vor dem Erreichen des 65. Lebensjahres geheiratet hat, begehrt die Feststel-lung, dass seine Witwe Anspruch auf Zahlung einer Witwenrente hat.

Das BAG hat entscheiden, dass der Anspruch auf Witwenrente nicht durch die Neuregelung der Versorgungsordnung beseitigt worden ist. Da zum Zeitpunkt der Eheschließung noch ein anderes Versorgungswerk gegolten habe, widerspräche es den Grundsätzen von Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit, wenn die Absicherung der Ehegatten vollständig rückwirkend entfalle. Daran seien auch die Tarifvertragsparteien gebunden. Verschlechternde Eingriffe in Versorgungsanwartschaften durch tarifliche Regelungen bedürften besonderer legitimierender Gründe. Der vollständige und ersatzlose Entfall einer zugesagten Hinterbliebenenversorgung, die bei oder nach Eintritt des Versorgungsfalls bestanden habe, sei grundsätzlich unzulässig, da dadurch die bereits vollständig er-brachte Gegenleistung des Versorgungsberechtigten nachträglich entwertet werde. Da es ihm nur schwer möglich sei, nach Eintritt des Versorgungsfalls Ersatz für die wegfallende Hinterbliebenenversorgung zu schaffen, seien allenfalls geringfügige Verschlechterungen gerechtfertigt. Mit der Versorgungsordnung schafften die Tarifvertragsparteien einen Vertrauenstatbestand, der sie auch bei ablösenden Tarifregelungen binde.

Fazit: Mit dieser Entscheidung bestätigt das BAG zunächst, dass sich die Änderung tariflicher Versorgungsregelungen grundsätzlich auch auf Versorgungsverhältnisse erstreckt, in denen der Versorgungsfall bereits eingetreten ist, da sich die Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien auch auf Versorgungsempfänger erstreckt. Das BAG bestätigt, dass Eingriffe in Versorgungsanwartschaften nur unter engen Voraussetzungen möglich sind. Das gilt auch für tarifliche Regelungen, auf die das dreistufige Prüfungsschema (BAG Urt. v. 17.04.1985, 3 AZR 72/83) keine Anwendung findet. Die Prüfung hat sich hier auf Verstöße gegen höherrangiges Recht zu beschränken.

Explore #more

16.10.2025 | In den Medien

KPMG Law Beitrag zum Sammelband „Krypto-Asset Compliance“

Die KPMG Law Experten Ulrich Keunecke und Marc Pussar haben in dem Sammelband „Krypto-Asset Compliance: Umsetzung der Regulierung und Geldwäsche-Prävention“ das Kapitel 3 zum Thema…

14.10.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Bühler Motor GmbH beim Verkauf der Bühler Motor Aviation GmbH an Astronics Germany GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Bühler Motor GmbH beim Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile der Bühler Motor Aviation…

10.10.2025 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in der NZG: Compliance Due Diligence im Mittelstand: Mindestumfang und vertragliche Abbildung von Compliance-Risiken der Zielgesellschaft

Im Rahmen von M&A Transaktionen spielt die Compliance bei einer Legal Due Diligence meist noch eine untergeordnete Bedeutung. Gegenstand der hiesigen Betrachtung ist es, einerseits…

10.10.2025 | In den Medien

KPMG Law bei der M&A Award Night 2025 ausgezeichnet

KPMG Law ist bei der diesjährigen M&A Award Night des Bundesverbands Mergers & Acquisitions e.V. (BM&A) mit dem Preis „M&A Transaction Advisory” ausgezeichnet worden und…

10.10.2025 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in der CCZ: Der Leitfaden für Compliance-Management-Systeme in kleinen und mittleren Unternehmen (DIN SPEC 91524)

Compliance im Mittelstand ist herausfordernd: Die gesetzliche Verantwortung für Compliance ist unbestritten, die konkreten Aufgaben dagegen sind unklar und abhängig von der konkreten Situation eines…

10.10.2025 | KPMG Law Insights

Transformation in Rechtsabteilungen 2026 – die wichtigsten Trends und Best Practices

Aktuell treiben vor allem drei Themen die Transformation der Rechtsabteilung voran: KI, die rasant zunehmende Regulatorik und geopolitische Entwicklungen. Schon immer gab es technologischen Fortschritt,…

08.10.2025 | Dealmeldungen

KPMG hat Adiuva Capital GmbH mit Fact Books beim Verkauf der KONZMANN Gruppe beraten

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Adiuva Capital GmbH, eine Hamburger Private-Equity-Gesellschaft („Adiuva“), im Rahmen des…

06.10.2025 | KPMG Law Insights

Was die Green Claims Directive für Unternehmen bedeutet – ein Überblick

Mit der Green Claims Directive wird die EU umfangreiche Regelungen zu den Voraussetzungen zulässiger Umweltaussagen einführen. Das Ziel ist, Greenwashing zu verhindern, damit Verbraucher:innen künftig…

03.10.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG begleiten die Neustrukturierung der Groupe CAT in Deutschland

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft (KPMG Law) und KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben mit einem service-übergreifenden Team die Groupe CAT bei umfassenden Umstrukturierungsmaßnahmen beraten. Über einen…

02.10.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät die Epitype GmbH und die MDG Molecular Diagnostics Group GmbH beim Erwerb wesentlicher Vermögenswerte der oncgnostics GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Epitype GmbH, ein Unternehmen der in Dresden ansässigen MDG-Unternehmensgruppe, bei der Gründung und dem anschließenden Erwerb…

Kontakt

Christine Hansen

Senior Manager
Leiterin Betriebliche Altersversorgung

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199150
christinehansen@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll