Suche
Contact
Symbolbild zu EU-Verpackungsverordnung: Boot im Meer
22.01.2025 | KPMG Law Insights

Die EU-Verpackungsverordnung macht strenge Vorgaben für Verpackungen

Die Verpackungsverordnung tritt am 11. Februar 2025 in Kraft. Nachdem das Europäische Parlament bereits am 24. April 2024 den Entwurf der Kommission angenommen hatte, hatten am 16. Dezember 2024 auch die EU-Mitgliedstaaten zugestimmt. Die Verordnung gilt nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten ab dem 12. August 2026. Zum Teil sind auch längere Fristen vorgesehen. Sie löst die bisher geltende Verpackungsrichtlinie ab.

EU-Verpackungsverordnung regelt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen

Die neue EU-Verpackungsverordnung macht Vorgaben für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen in Bezug auf die ökologische Nachhaltigkeit und die Kennzeichnung. Ferner enthält sie Anforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung sowie die Vermeidung von Verpackungsabfällen. Unnötige Verpackungen sollen reduziert werden, insgesamt sollen Verpackungen wiederverwendet bzw. wiederbefüllt werden. Außerdem enthält die Verordnung Regelungen hinsichtlich der Sammlung und Behandlung von Verpackungsabfällen, einschließlich der stofflichen Verwertung.

Verpackungen, insbesondere solche aus Kunststoff, sollen reduziert werden

Die Verpackungsverordnung ruft dabei ambitionierte Ziele aus. Vorgesehen ist eine Verpackungsreduzierung um mindestens 5 Prozent bis 2030, 10 Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040 gegenüber 2018. EU-Staaten werden auch verpflichtet, für weniger Verpackungsmüll aus Kunststoff zu sorgen. Damit flankiert der europäische Gesetzgeber bestehende Regelungen wie etwa die Einwegkunststoffrichtlinie. Diese ist mit dem Einwegkunststofffondsgesetz in Deutschland bereits umgesetzt worden. Hier ist am 31. Dezember 2024 für die Hersteller von Produkten aus Einwegplastik die Registrierungsfrist abgelaufen. In diesem Sinne gibt die neue Verordnung auch Mindestziele für den Rezyklatanteil von Kunststoffverpackungen und Mindestziele für das Recycling von Verpackungsabfällen nach Gewichtsprozent vor.

Begrenzung von Leerraum in Verpackungen

Damit weniger unnötige Verpackungen entstehen, wird der Leerraum von Verpackungen begrenzt. Der Leerraumanteil von Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel darf künftig höchstens 50 Prozent betragen. Hersteller und Importeure müssen außerdem für leichtere Verpackungen mit weniger Volumen sorgen.

Insbesondere „HoReCa“-Bereich betroffen

Auch der gesamte „HoReCa“-Bereich (Hotel/Restaurant/Catering) wird unmittelbar von der neuen Verpackungsverordnung betroffen sein. Ab dem 1. Januar 2030 werden beispielsweise bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff grundsätzlich verboten. Darunter fallen Verpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse, Verpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Cafés und Restaurants zum Verzehr angeboten bzw. ausgeschenkt werden, Einzelportionen für Gewürze und Soßen, kleine Einwegkunststoffverpackungen für Toilettenartikel in Hotels und sehr leichte Kunststofftragetaschen.

Änderungen im deutschen Verpackungsrecht

Die EU-Verpackungsverordnung löst die Verpackungsrichtlinie der EU ab. Diese ist Grundlage für das deutsche Verpackungsgesetz. Das Verpackungsgesetz muss insofern auf die neue Verordnung angepasst werden. Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen der Gesetzgeber hierfür ergreift. Eine Möglichkeit wäre ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz in Anlehnung an die Umsetzung der EU-Batterieverordnung, und eine sukzessive Ablösung des nationalen Verpackungsgesetzes.

Fazit

Die neue Verpackungsverordnung dürfte gerade für grenzüberschreitend agierende Unternehmen ein gewisses Maß an Vereinfachung mit sich bringen, da die neuen Vorschriften europaweit einheitlich gelten. Gleichzeitig kommt aber eine Fülle neuer Anforderungen hinzu und es ergeben sich viele praktische Umsetzungsfragen; so soll die Verordnung voraussichtlich durch delegierende Rechtsakte weiter konkretisiert werden. Diese Umsetzung sollte frühzeitig in den Blick genommen werden. Betroffenen Unternehmen ist zudem zu empfehlen, den weiteren Gesetzgebungsprozess im Verpackungsrecht zu verfolgen.

Unternehmen sollten außerdem die aktuellen Bestimmungen der EU-Verpackungsrichtlinie und des deutschen Verpackungsgesetzes weiterhin ernstnehmen, da diese nach wie vor gelten. In Deutschland sind etwa die Pflichten zur Registrierung, Systembeteiligung, Rücknahme, Mehrwegangebot sowie gegebenenfalls zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung nach dem Verpackungsgesetz zu beachten. Hier zeigt sich in unserer Praxis, dass aktuell gerade in Deutschland die Einhaltung der verpackungsrechtlichen Vorgaben über die Zentrale Stelle Verpackungsregister, die unteren Abfallbehörden, aber insbesondere auch von Umweltverbänden auf den Prüfstand gestellt wird.

Explore #more

13.03.2025 | KPMG Law Insights

EuGH verschärft kartellrechtliche Haftung für Informationsaustausch

Der EuGH (C-298/22) hat zuletzt strenge Maßstäbe für den zulässigen Informationsaustausch zwischen Unternehmen festgelegt. Dadurch stehen Unternehmen jetzt umso mehr vor der Frage: Über was…

11.03.2025 | In den Medien

KPMG Law Interview mit HAUFE: LkSG nach den Wahlen – alles neu?

Viele Unternehmen haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu implementieren. Die politische Diskussion um eine Abschaffung sorgt nun für Verunsicherung. KPMG Law Expertin Anne-Kathrin

07.03.2025 | In den Medien

Gastbeitrag im unternehmensjurist: Die Anforderungen des BFSG richtig umsetzen

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz trifft Unternehmen künftig die Verpflichtung, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Je nach Rolle im Wirtschaftsverkehr variieren die Pflichten. Was auf Unternehmen…

05.03.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der TextilWirtschaft: Das bedeuten die Änderungen aus Brüssel für die Modebranche

Jetzt ist es offiziell: Die EU-Kommission wird die geplante Nachhaltigkeitsberichterstattung massiv vereinfachen. Die Initiative Lieferkettengesetz beleuchtet die angekündigten Änderungen am Lieferkettengesetz CSDDD im Detail. Erste…

28.02.2025 | In den Medien

KPMG LLP Launches KPMG Law US – The First Big Four Law Firm Serving The US Market

Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates Arizona hat KPMG US die Lizenz für KPMG Law US erteilt hat. Seit dem 27.02.2025 ist KPMG damit die erste…

27.02.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der ESGZ: Die aktuelle Meinung

Ist das deutsche Lieferkettengesetz ausreichend, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, oder benötigen wir schärfere Haftungsregeln für Menschenrechts- und Umweltverstöße? Diese Frage beantwortet auch KPMG…

26.02.2025 | KPMG Law Insights

Erstes Omnibus-Paket soll Pflichten der CSDDD, CSRD und EU-Taxonomie lockern

Die EU-Kommission hat heute den Entwurf des ersten angekündigten Omnibus-Pakets veröffentlicht. Mit der ersten Richtlinie im Rahmen der Omnibus-Initiative möchte die Kommission insbesondere die CSRD,…

26.02.2025 | In den Medien

JUVE Rechtsmarkt – Wie Shared Delivery Center den Performancedruck mindern

Kosteneffizienter, schlagkräftiger, schneller sein als die Konkurrenz. Diese Ziele treiben alle Unternehmen um, um so mehr in wirtschaftliche herausforderten Zeiten. Und so stellen sich Konzerne…

24.02.2025 |

Digitalisierung der Verwaltung – der digitale Führerschein ist ein erster Schritt

Die jüngst im Bundeskabinett beschlossene Einführung digitaler Führerscheine und Fahrzeugdokumente markiert einen bedeutenden Meilenstein bei der Digitalisierung der moderneren Verwaltung. Bürgerinnen und Bürger sollen ihre…

21.02.2025 | In den Medien

Gastbeitrag im Betriebs Berater: Überblick über die Regulierung für Wertpapierinstitute

Für Wertpapierinstitute gilt mit dem Inkrafttreten des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) seit dem 26.6.2021 ein eigenes Aufsichtsregime. Neben der unmittelbar geltenden Investment Firm Regulation (IFR) enthält außerdem…

Kontakt

Dr. Simon Meyer

Partner

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 5997606 5021
simonmeyer@kpmg-law.com

Dr. Sandro Köpper

Senior Associate

Prinzenstr. 23
30159 Hannover

Tel.: +49 511 7635078-153
skoepper@kpmg-law.com

© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll