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Symbolbild zur Spar- und Investitionsunion: Frau schaut sich auf Tablet Börsenkurse an
29.07.2025 | KPMG Law Insights

Die Spar- und Investitionsunion (SIU) – das sind die Pläne der EU

In der EU fehlt an vielen Stellen Geld, unter anderem für die Infrastruktur, den Ausbau der Digitalisierung und die Verteidigung. Gleichzeitig verfügen Europäer über hohe Ersparnisse. Diese sollen nun der europäischen Wirtschaft zugutekommen. Dies sehen die Pläne der EU-Kommission zur Spar- und Investitionsunion (SIU) vor.

Was ist die Spar- und Investitionsunion?

Die Spar- und Investitionsunion (SIU) ist eine Initiative der EU-Kommission. Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, indem finanzielle Mittel besser verteilt werden.  Ersparnisse aus der gesamten EU sollen in zukunftsträchtige Investitionen gelenkt werden, etwa in Klimaschutz, Digitalisierung oder Verteidigung. Im Zentrum steht dabei die Frage: Wie können wir Kapital, das zum Beispiel auf Sparkonten liegt, so einsetzen, dass es der Wirtschaft nützt und gleichzeitig Rendite für die Sparer:innen bringt?

Die EU-Strategie umfasst die vier Arbeitsbereiche

  • Bürger und Sparvermögen,
  • Investitionen und Finanzierung,
  • Integration und Größe sowie
  • effiziente Aufsicht im Binnenmarkt.

 

Was ist der Anlass?

Nach Schätzungen der EU-Kommission hat die EU bis 2030 einen Investitionsbedarf von weiteren 750-800 Mrd. EUR jährlich. Hinzu kommen voraussichtlich noch Investitionen in die Verteidigung. Grundlage der Schätzung war der Draghi-Bericht zur Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit vom September 2024.

Rund 10 Billionen Euro werden nach Angaben der EU-Kommission als private Bankeinlagen gehalten. Das heißt, dieses Geld wird entweder nicht genutzt – bringt also auch kaum Zinsen – oder fließt in Länder außerhalb der EU ab, weil diese Sicherheit und höhere Renditen versprechen.

Die Initiative zur Spar und Investitionsunion wurde im Frühjahr 2025 gestartet. Erste Gesetzesentwürfe sind bereits für das zweite Halbjahr 2025 angekündigt.

Welche Chancen ergeben sich für Privatpersonen?

Die SIU soll auch privaten Sparer:innen zugutekommen. Sie sollen leichteren Zugang zu Kapitalmarktanlagen bekommen. Bisher investieren viele Menschen ihr Geld eher konservativ, etwa in Sparkonten oder Tagesgeld. Die EU will das ändern: Wer möchte, soll einfacher und sicherer direkt in Fonds, Anleihen oder andere Produkte investieren können.

Das konkrete Angebot an Anlagemöglichkeiten soll besser werden. Dabei knüpft die SIU an die sogenannte Retail Investment Strategy (RIS) an, die bereits 2023 angestoßen wurde. Diese soll jetzt im Sinne einer Investitionserleichterung und -sicherung für Kund:innen fortentwickelt werden.

Inwiefern können Unternehmen profitieren?

Ein zentrales Ziel der SIU ist es, Unternehmen in Europa einfacher und schneller Zugang zu Kapital zu verschaffen, insbesondere in strategisch wichtigen Bereichen wie Digitalisierung, Energie, Verteidigung oder Bildung. Denn viele Unternehmen – insbesondere junge oder innovative – haben Schwierigkeiten, ausreichend Eigenkapital oder Investoren zu finden.

Deshalb will die EU-Kommission Finanzierungsbedingungen verbessern, unter anderem durch

  • eine Überprüfung der Eigenkapitalanforderungen für Versicherungsunternehmen und Banken,
  • Anpassungen bei der Risikobewertung durch Pensionsfonds,
  • Reformen der Verbriefungsregelungen sowie
  • eine Neuausrichtung der Zusammenarbeit zwischen der EU-Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB).

Zudem sollen strukturelle Hürden abgebaut werden, Eigenkapitalinvestitionen zu erleichtern. Dazu gehören fragmentierte Kapitalmärkte, komplexe regulatorische Rahmenbedingungen und hohe Transaktionskosten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf institutionellen Investoren wie Versicherern, Banken und Pensionsfonds.

Darüber hinaus sollen Beteiligungsformen wie die Europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA) weiter gestärkt und attraktiver ausgestaltet werden.

Welche Anreize werden für institutionelle Anleger geschaffen?

Auch für institutionelle Anleger wie Versicherungen, Pensionskassen, Fondsanbieter oder Banken setzt die SIU gezielt Anreize. Denn ohne sie wird das Ziel der EU, privates Kapital besser in strategische Investitionen zu lenken, nicht zu erreichen sein.

Konkret will die EU-Kommission:

  • Kapitalanforderungen überarbeiten, insbesondere bei Versicherern und Pensionsfonds. Wenn bestimmte Eigenkapitalvorschriften gelockert oder präziser ausgestaltet werden, könnten Investitionen in langfristige Projekte attraktiver werden.
  • Verbriefungen wiederbeleben. Durch einfachere Vorgaben zu Transparenz und Sorgfaltspflichten soll dieses Finanzierungsinstrument wieder an Bedeutung gewinnen.
  • Grenzüberschreitende Investitionen erleichtern. Vom Abbau regulatorischer Hürden im europäischen Binnenmarkt profitieren auch institutionelle Anleger.
  • Die Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) stärken. So soll mehr privates Kapital in strategisch relevante Projekte gelenkt werden. Institutionelle Investoren könnten dabei gezielt eingebunden werden.

 

Wie werden die Geldanlagen abgesichert?

Gerade für private Anleger ist Sicherheit ein zentrales Thema. Die EU-Kommission will daher dafür sorgen, dass neue Investitionswege nicht nur lukrativer, sondern auch verständlich und vertrauenswürdig sind.

Dabei soll es mehrere Ebenen der Absicherung geben:

  • Anlegerschutz durch EU-Regelungen: Die Kommission will Standards bei der Beratung, Offenlegung und Produktstruktur vereinheitlichen und verbessern, etwa im Rahmen der bereits angestoßenen Retail Investment Strategy. Ziel ist es, dass Anleger Produkte einfacher vergleichen und besser verstehen können.
  • Absicherung bei Banken: Die Kommission drängt auf Fortschritte bei der europäischen Einlagensicherung (EDIS). Damit könnten langfristig auch grenzüberschreitende Bankeinlagen besser abgesichert sein.
  • Risikostreuung als Grundprinzip: Die SIU setzt nicht auf einzelne riskante Anlagen, sondern auf einen breiten Mix. Anleger sollen durch einfacheren Zugang zu Fonds und diversifizierten Produkten mit überschaubarem Risiko investieren können.

Zudem soll die Vereinheitlichung der Regulatorik innerhalb der EU das Vertrauen grenzüberschreitende Investments erhöhen.

 Wie soll die Bankenunion gestärkt werden?

Ein stabiles und gut vernetztes Bankensystem ist entscheidend, damit die SIU funktioniert. Deshalb plant die EU-Kommission mehrere Maßnahmen, um die Bankenunion weiterzuentwickeln. Dazu zählen unter anderem neue Leitlinien, die Eigenkapitalinvestitionen für Banken günstiger gestalten sollen.

Außerdem sollen die Regeln für Verbriefungen – also das Bündeln und Weitergeben von Krediten – einfacher und effizienter werden, um Banken zu entlasten.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung grenzüberschreitend tätiger europäischer Banken. Diese spielen eine zentrale Rolle bei der Emission von Wertpapieren und im Finanzvertrieb und tragen wesentlich zur Vertiefung und Liquiditätssteigerung der europäischen Kapitalmärkte bei. Daher möchte die Kommission Ansätze einer Bankenunion aufgreifen. Laufende Reformprozesse sollen zügig vorangetrieben werden. Offene Punkte sind das Krisenmanagement, die Einlagensicherung und die Einführung eines einheitlichen Europäischen Einlagensicherungssystems (EDIS).

Welche Hürden behindern aktuell den EU-weiten Kapitalfluss und wie will die SIU sie beseitigen?

Die verschiedenen gesetzlichen Regelungen auf den europäischen Finanzmärkten schrecken Fonds und Banken ab, in andere Länder zu investieren. Grenzüberschreitende Investitionen sind daher eher selten.

Die Spar- und Investitionsunion (SIU) soll das ändern, indem sie:

  1. Grenzübergreifende Infrastrukturen wie Handels- und Abwicklungssysteme einheitlich gestaltet. So funktionieren Kauf, Verkauf und Abwicklung von Wertpapieren überall ähnlich.
  2. Barrieren für Investmentfonds beseitigt. Bisher müssen Fonds in jedem Land neue Zulassungen beantragen.
  3. Regeln für Vermögensverwalter vereinfacht. Gerade große Anbieter, die in mehreren Ländern tätig sind, begegnen komplizierten Vorschriften.
  4. Transaktionskosten senkt, indem nationale Unterschiede im Gesellschafts-, Insolvenz- oder Steuerrecht harmonisiert werden.

 

Was ist für die betriebliche Altersversorgung geplant?

Auch die betriebliche Altersversorgung soll durch die SIU gestärkt werden. Der bestehende Rechtsrahmen für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) sowie für das Paneuropäische Private Pensionsprodukt (PEPP) soll einer umfassenden Überprüfung unterzogen werden. Das Ziel: Angebote sollen attraktiver werden und grenzüberschreitend verfügbar.

Möglicherweise werden Beschäftigte künftig automatisch in betriebliche Vorsorgesysteme eingebunden. So könnte der Zugang erleichtert und die Teilnahmequote erhöht werden.

Grundsätzlich sollen Verbraucher:innen künftig ihre Rentenansprüche einfacher nachverfolgen können. Ziel ist es, dass alle einen Überblick über ihr voraussichtliches Alterseinkommen haben. Auch das könnte dazu beitragen, dass Menschen mehr in ihre Altersvorsorge investieren.

Wer überwacht die Spar- und Investitionsunion?

Die EU-Kommission plant derzeit keine zentrale Kapitalmarktaufsichtsbehörde. Stattdessen sollen die bestehenden Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) gestärkt werden. Sie sollen dafür sorgen, dass Finanzaufsicht überall in der EU nach denselben Standards funktioniert.

Wie geht es weiter?

Bisher liegt nur ein erster strategischer Rahmen der Spar- und Investitionsunion vor. Die EU-Kommission plant eine kurzfristige Umsetzung der SIU mit ersten Gesetzesentwürfen bereits im zweiten Halbjahr 2025. Erst dann können Verhandlungen mit dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten stattfinden. Insgesamt wird sich der Prozess über mehrere Jahre erstrecken.

Auch das deutsche Recht müsste angepasst werden. Für den Vertrieb von Finanzprodukten sind insbesondere die europäischen MiFID-Vorgaben sowie deren Umsetzung auf nationaler Ebene von zentraler Bedeutung. In Deutschland sind dies insbesondere das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).

 

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