Suche
Contact
14.10.2021 | KPMG Law Insights

Steuerstreit – Sechs Prozent Zinsen für Steuern sind verfassungswidrig

Sechs Prozent Zinsen für Steuern sind verfassungswidrig

Lange Zeit kritisiert, jetzt für verfassungswidrig erklärt: Mit am 18. August 2021 veröffentlichtem Beschluss erklärt das Bundesverfassungsgericht die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 für verfassungswidrig.

Dem Steuerzahler war die Höhe der Zinsen, die das Finanzamt für Steuernachforderungen ansetzt, bereits seit längerer Zeit nicht mehr vermittelbar.
Mit am 18. August 2021 veröffentlichtem Beschluss bestätigt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) grundsätzlich dieses Rechtsempfinden und erklärt die Verzinsung von Steuernachforderungen mit 6 % pro Jahr für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 für verfassungswidrig.

Um das Ziel der Vollverzinsung zu erreichen, nämlich einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Steuern bei den einzelnen Steuerpflichtigen zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und fällig werden, sei eine Verzinsung mit einem Zinssatz von 0,5 % pro Monat nach Ansicht des BVerfG seit dem Jahr 2014 nicht mehr gerechtfertigt. Sehr deutlich stellt das BVerfG diesbezüglich klar, dass der Zinssatz von 6 % pro Jahr spätestens seit dem Jahr 2014 evident realitätsfern sei. Für Verzinsungszeiträume vor 2014 entsprach dieser Zinssatz nach dem Beschluss allerdings in etwa den insoweit maßstabsrelevanten Verhältnissen am Geld- und Kapitalmarkt und sei damit für diese Zeiträume nicht verfassungswidrig.

Die Unvereinbarkeit der Verzinsung nach § 233a AO mit dem Grundgesetz umfasst neben den Steuernachforderungen auch die Erstattungszinsen zugunsten der Steuerpflichtigen.

Für die von dieser Entscheidung betroffenen Steuerpflichtigen ist allerdings zu beachten, dass das BVerfG daneben auch erklärt hat, dass das bisherige Recht für Verzinsungszeiträume vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 weiter anwendbar bleibt. Erst für in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume sind die Vorschriften unanwendbar.

Der Gesetzgeber ist nunmehr verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine Neuregelung zu treffen, die sich rückwirkend auf alle Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2019 erstreckt und alle noch nicht bestandskräftigen Hoheitsakte erfasst.

Explore #more

19.06.2025 | Events, In den Medien

KPMG Law auf dem BUJ Unternehmensjuristenkongress 2025

Die Welt befindet sich im Wandel – dies dürfte zwar eine Binsenweisheit sein, trifft aber doch gerade auf die aktuelle Lage in bestechender Weise zu.…

19.06.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der Technik&Einkauf: Weiße Mäuse in der Blackbox

Künstliche Intelligenz (KI) kann den Einkauf revolutionieren. Zuvor müssen Akteure allerdings ihre analogen Fähigkeiten bemühen. Ein zielgerichtetes und strukturiertes Vorgehen erhöht die Erfolgsaussichten des Vorhabens…

12.06.2025 | KPMG Law Insights

Vom KI-Tool zum KI-Framework – ein Werkstattbericht

Es fing mit ein paar Fragen zu Microsoft Copilot an – und endete mit einem unternehmensweiten KI-Framework. Wir durften das Unternehmen, ein global aufgestelltes Beratungshaus,…

12.06.2025 | Pressemitteilungen

Handelsblatt und Best Lawyers zeichnet KPMG Law Expert:innen aus

Best Lawyers hat erneut exklusiv für das Handelsblatt die besten Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte Deutschlands für das Jahr 2025 ermittelt. Insgesamt wurden 33  Anwältinnen und Anwälte…

11.06.2025 | KPMG Law Insights

Omnibus IV bringt einige Vereinfachungen, vor allem im Produktrecht

Die EU-Kommission hat am 21. Mai 2025 das vierte Omnibus-Paket vorgeschlagen. Omnibus IV enthält Vereinfachungen in Bezug auf zahlreiche produktrechtliche Anforderungen und für KMU…

06.06.2025 | KPMG Law Insights

Mitarbeiterentsendung in die USA: Das ist bei der US-Immigration zu beachten

Die Verschärfungen bei der US-Immigration führen weltweit zu Verunsicherung. Insbesondere die Kontrollen bei der Einreise in die USA sind seit dem Antritt der neuen US-Regierung

06.06.2025 | Unkategorisiert

KPMG Law berät den Mehrheitsgesellschafter der Heimkreiter GmbH beim Verkauf an PreZero

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat den Mehrheitsgesellschafter der Heimkreiter GmbH bei der Veräußerung seiner Gesellschaftsbeteiligung an die PreZero Dritte Verwaltungs GmbH rechtlich…

02.06.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Diehl Defence bei der Übernahme von e.sigma

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Diehl Defence GmbH & Co. KG (Diehl Defence) bei dem…

27.05.2025 | KPMG Law Insights

Handy-Kontrollen bei der Einreise in die USA: So verhalten Sie sich richtig

Keyfacts: US-Einwanderungsbeamte überwachen öffentliche Social-Media-Daten und Reisende sollten bereit sein, Details zu ihren persönlichen Social-Media-Konten zu teilen. Alle Reisenden in die USA können an der…

Kontakt

Dr. Heiko Hoffmann

Partner
Standortleiter München
Leiter Steuerstrafrecht

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 59976061652
HHoffmann@kpmg-law.com

Arndt Rodatz

Partner
Leiter Steuerstrafrecht

Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg

Tel.: +49 40 360994 5081
arodatz@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll