Planung und Bau bilden eine Einheit für die Realisierung von Bauprojekten. Durch die Planung werden die zentralen Weichen für die Ausführung des Bauvorhabens gestellt. Gleichwohl findet in der klassischen Vergabepraxis bis zum Baubeginn kein Dialog statt zwischen dem Auftraggeber und dem Planer
auf der einen Seite und dem Bauunternehmen auf der anderen Seite.
Dieses Gutachten zeigt, dass eine solche frühzeitige Einbindung von Bauunternehmen in die Planung durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland ebenso rechtlich möglich ist, wie etwa in Finnland oder Großbritannien.
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