Das Inkrafttreten der Stiftungsrechtsreform am 1. Juli 2023 markiert einen Wendepunkt im deutschen Stiftungswesen. Die Liste der nicht unumstrittenen Änderungen ist lang und soll auch einer Evaluation unterliegen. Ein wesentlicher Punkt der Reform steht allerdings noch aus: die Einführung eines bundesweiten Stiftungsregisters. Für das Register hatte sich mitunter der Bundesverband Deutscher Stiftungen und der Stifterverband für die Deutsche Wirtschaft eingesetzt. Für KPMG Law Experte und Ansprechpartner der CDU-Bundestagsfraktion für die Stiftungsrechtsreform, Mark Pawlytta, ist das Register eine wichtige Neuerung.
„In diesem Punkt ist ein Vergleich mit dem deutschen Handelsregister sinnvoller. Dort sind mittlerweile die meisten Satzungen von GmbHs in Deutschland online einsehbar.“
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