
Künstliche Intelligenz kann Rechtsabteilungen vor allem bei Routineaufgaben wie der Prüfung von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) oder Verhaltenskodizes (Codes of Conducts, kurz: CoCs) entlasten. Diese Dokumente sind in vielen Unternehmen tägliches Geschäft, aber sie bergen erhebliche Risiken, wenn kritische Klauseln übersehen werden.
Durch KI-gestützte Tools können wiederkehrende Prüfungen systematisiert, Risiken frühzeitig identifiziert und Entscheidungsprozesse beschleunigt werden. Aber: KI-Tools allein reichen nicht für den Erfolg. Bei der Implementierung sollten Rechtsabteilungen einige Punkte beachten:
Grundsätzlich bietet KI Rechtsabteilungen viele Vorteile, denn die manuelle Prüfung von NDAs und CoCs nimmt viel Zeit in Anspruch und bindet hochqualifizierte juristische Expertise an den falschen Stellen. KI schafft Abhilfe und lenkt die juristische Expertise gezielt dorthin, wo sie einen klaren Mehrwert schafft:
Der tatsächliche Nutzen entsteht nicht allein durch die eingesetzte KI-Technologie, sondern im Zusammenspiel mit dem zugrunde liegenden unternehmensspezifischen Regelwerk.
Um die Qualität und Akzeptanz des neuen Prüfverfahrens zu gewährleisten, ist ein klar definierter Einführungsprozess entscheidend:
KI dient der Entlastung, ersetzt jedoch nicht die juristische Expertise. Das Team bleibt der entscheidende Erfolgsfaktor. Die Einführung sollte daher von gezielten Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung begleitet werden.
Die Prüfung von NDAs und CoCs sind die Paradebeispiele für eine KI-gestützte Dokumentenprüfung, da sie schnelle Erfolge ermöglichen. Sie erzielen einen klaren Mehrwert durch eine effizientere, sicherere und zukunftsorientierte Prüfung mit spürbaren Vorteilen bei Geschwindigkeit, Transparenz und Qualität.
Wichtig sind jedoch eine klare Governance in Form interner Richtlinien, die Schulung der Mitarbeitenden und der strategische Einsatz juristischer Expertise. So wird nicht nur das Tagesgeschäft entlastet, sondern nachhaltig die digitale Kompetenz des gesamten Teams gestärkt.
Senior Manager
Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf
Tel.: +49 211 4155597-527
michaelroth1@kpmg-law.com
© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.
KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.