Suche
Contact
Symbolbild zu Klimaklage: Himmel mit Wolken und Ballon
12.04.2024 | KPMG Law Insights

Erste Klimaklage vor dem EGMR erfolgreich

Erstmals hatte eine Klimaklage Erfolg: Am 9. April 2024 gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einer Gruppe Schweizer Seniorinnen Recht.

Geklagt hatte der gemeinnützige Verein KlimaSeniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, ein von der Umweltorganisation Greenpeace geförderter Zusammenschluss von Schweizer Rentnerinnen, zusammen mit vier Einzelklägerinnen dieses Vereins.

Klägerinnen begründeten die Klimaklage mit der Gesundheitsgefährdung durch den Klimawandel

Die KlimaSeniorinnen hatten argumentiert, sie seien aufgrund ihres Alters erheblich durch den Klimawandel und die dadurch verursachten Hitzewellen gefährdet. Die Schweiz habe ihrer Ansicht nach keine ausreichenden Maßnahmen getroffen, um das 1,5-Grad-Ziel aus dem Pariser Abkommen zu erreichen. Dadurch seien sie in ihren Rechten auf Leben auf Leben aus Art. 2 Abs. 1 EMRK und in ihrem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 Abs.1 EMRK verletzt.

Im Vorfeld hatten sich die Seniorinnen durch alle Schweizer Instanzen geklagt – ohne Erfolg. Daraufhin wandten sie sich an den EGMR. Dieser befasste sich erstmals mit der Frage, ob ein Staat Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzen kann, wenn er sich nicht genügend für den Schutz des Klimas einsetzt.

EGMR: Die Schweiz muss mehr für den Schutz des Klimas tun

Der EGMR bejahte die Frage und verurteilte die Schweiz wegen Verletzung der Rechte auf Privat- und Familienleben aus Art. 8 EMRK sowie auf ein faires Verfahren aus Art. 6 EMRK im Zusammenhang mit dem Klimawandel.

Die Hitzewellen, wie wir sie in den vergangenen Sommern erlebt haben, stellten aufgrund des Klimawandels eine reale und ernsthafte Gefahr für die Gesundheit und für das Privat- und Familienleben der KlimaSeniorinnen dar.

Die Schweiz habe es versäumt, angemessene Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen und die nationalen Begrenzungen für Treibhausgase zu bestimmen.

Fraglich war, ob der Verein der KlimaSeniorinnen die nach Art. 8 EMRK erforderliche „Opfereigenschaft“ hat. Auch dies bejahte der Gerichtshof, da der Verein die Interessen der Einzelnen vertrete.

Das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK der Seniorinnen sah das Gericht ebenfalls als verletzt an. Die Begründung lautete: Die schweizerischen Gerichte hätten keine überzeugenden Gründe für die Ablehnung der Klagen benannt und die zwingenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Klimawandel außer Betracht gelassen.

Das Urteil hat Signalwirkung für andere Staaten

Das Urteil entfaltet zunächst lediglich Wirkung für die Schweiz, Art. 46 EMRK. Allerdings wirkt sich die Entscheidung mittelbar auch auf die anderen Mitgliedsstaaten des Europarats aus. Denn die generelle Aussage, dass Menschenrechte im Klimawandel Verpflichtungen für Staaten begründen, müssen auch andere Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) diese Auslegung beachten.

Inwieweit der deutsche Gesetzgeber dies berücksichtigen wird, bleibt abzuwarten. In jedem Fall aber muss damit gerechnet werden, dass das Urteil Präzedenz- und Signalwirkung für andere Klimaklagen haben wird. Insbesondere, nachdem im Jahr 2021 bereits das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass der Staat eine Schutzpflicht in Bezug auf den Klimawandel hat.

 

Explore #more

21.01.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät die Controlware Holding beim Verkauf der Productware an die GBS Electronic Solutions

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Controlware Holding GmbH beim Verkauf der Productware‑Gesellschaft zur Produktion von elektronischen Geräten mbH (Productware) an die…

20.01.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Personalmagazin – Mobiles Arbeiten: Grenzenlos tätig?

Mobiles Arbeiten aus dem Ausland eröffnet Beschäftigten wie Arbeitgebern neue Möglichkeiten. Rechtlich müssen Arbeitsmodelle wie „Work from Anywhere“ (WFA) oder „Workation“ gut vorbereitet werden. Insbesondere…

19.01.2026 | KPMG Law Insights

PSD3 und PSR: Neue Payment-Regulierung für Zahlungsdienstleister und Banken

Die Europäische Kommission hat mit den Entwürfen der Dritten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 3 – PSD3) und der neuen Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation – PSR)…

15.01.2026 | KPMG Law Insights

Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss ermöglicht Förderung von erschwinglichem Wohnraum

Die öffentliche Hand kann dank des neuen DAWI-Freistellungsbeschlusses erschwinglichen Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen einfacher fördern. Die Europäische Kommission erweitert mit der Neufassung vom…

12.01.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in Wirtschaft und Wettbewerb: Earnings Calls unter (KI-)Kontrolle: Neuer Ausgangspunkt für Dawn Raids der Kommission

Öffentliche Äußerungen von Unternehmen in Earnings Calls bergen kartellrechtliche Risiken: Bei solchen Präsentationen von Quartals- oder Jahresergebnissen und der anschließenden Diskussion mit Analysten, Investoren und…

12.01.2026 | KPMG Law Insights

Standortfördergesetz: Neue Impulse für Investitionen und den Kapitalmarkt

Am 19. Dezember 2025 hat der Bundestag das Standortfördergesetz (StoFöG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Deutschland als Wirtschafts- und Finanzstandort nachhaltig zu stärken, private

09.01.2026 | KPMG Law Insights

Die EmpCo tritt in Kraft – Antworten auf die wichtigsten Praxisfragen

Umweltaussagen werden für Unternehmen immer riskanter. Aufgrund der Empowering Consumers Directive (EmpCo) gelten in Kürze wesentlich strengere Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. Die Richtlinie ist…

05.01.2026 | In den Medien

KPMG Law Experte in der Börsen-Zeitung zum digitalen Euro

Der digitale Euro soll bis 2029 kommen. Die Notenbank muss jedoch noch viel Überzeugungsarbeit leisten. Die Skepsis ist groß, bei Banken, in der Bevölkerung und…

22.12.2025 | KPMG Law Insights

Neue EU-Richtlinie verschärft Umweltstrafrecht

Umweltkriminalität wird künftig härter sanktioniert. Die Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt wird in deutsches Recht umgesetzt. Sie sieht neue Straftatbestände und…

19.12.2025 | KPMG Law Insights

Digital Omnibus: Mehr Effizienz statt Deregulierung

Die EU-Kommission möchte die Digitalgesetze entschlacken. Am 19. November 2025 hat sie ihre Vorschläge zum „Digital-Omnibus“ (inklusive separatem AI-Omnibus) vorgelegt. Der Kern des Reformpakets: Die…

Kontakt

Isabelle Knoche

Senior Manager

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: 069 951195200
iknoche@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll