Suche
Contact
Symbolbild zu Klimaklage: Himmel mit Wolken und Ballon
12.04.2024 | KPMG Law Insights

Erste Klimaklage vor dem EGMR erfolgreich

Erstmals hatte eine Klimaklage Erfolg: Am 9. April 2024 gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einer Gruppe Schweizer Seniorinnen Recht.

Geklagt hatte der gemeinnützige Verein KlimaSeniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, ein von der Umweltorganisation Greenpeace geförderter Zusammenschluss von Schweizer Rentnerinnen, zusammen mit vier Einzelklägerinnen dieses Vereins.

Klägerinnen begründeten die Klimaklage mit der Gesundheitsgefährdung durch den Klimawandel

Die KlimaSeniorinnen hatten argumentiert, sie seien aufgrund ihres Alters erheblich durch den Klimawandel und die dadurch verursachten Hitzewellen gefährdet. Die Schweiz habe ihrer Ansicht nach keine ausreichenden Maßnahmen getroffen, um das 1,5-Grad-Ziel aus dem Pariser Abkommen zu erreichen. Dadurch seien sie in ihren Rechten auf Leben auf Leben aus Art. 2 Abs. 1 EMRK und in ihrem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 Abs.1 EMRK verletzt.

Im Vorfeld hatten sich die Seniorinnen durch alle Schweizer Instanzen geklagt – ohne Erfolg. Daraufhin wandten sie sich an den EGMR. Dieser befasste sich erstmals mit der Frage, ob ein Staat Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzen kann, wenn er sich nicht genügend für den Schutz des Klimas einsetzt.

EGMR: Die Schweiz muss mehr für den Schutz des Klimas tun

Der EGMR bejahte die Frage und verurteilte die Schweiz wegen Verletzung der Rechte auf Privat- und Familienleben aus Art. 8 EMRK sowie auf ein faires Verfahren aus Art. 6 EMRK im Zusammenhang mit dem Klimawandel.

Die Hitzewellen, wie wir sie in den vergangenen Sommern erlebt haben, stellten aufgrund des Klimawandels eine reale und ernsthafte Gefahr für die Gesundheit und für das Privat- und Familienleben der KlimaSeniorinnen dar.

Die Schweiz habe es versäumt, angemessene Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen und die nationalen Begrenzungen für Treibhausgase zu bestimmen.

Fraglich war, ob der Verein der KlimaSeniorinnen die nach Art. 8 EMRK erforderliche „Opfereigenschaft“ hat. Auch dies bejahte der Gerichtshof, da der Verein die Interessen der Einzelnen vertrete.

Das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK der Seniorinnen sah das Gericht ebenfalls als verletzt an. Die Begründung lautete: Die schweizerischen Gerichte hätten keine überzeugenden Gründe für die Ablehnung der Klagen benannt und die zwingenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Klimawandel außer Betracht gelassen.

Das Urteil hat Signalwirkung für andere Staaten

Das Urteil entfaltet zunächst lediglich Wirkung für die Schweiz, Art. 46 EMRK. Allerdings wirkt sich die Entscheidung mittelbar auch auf die anderen Mitgliedsstaaten des Europarats aus. Denn die generelle Aussage, dass Menschenrechte im Klimawandel Verpflichtungen für Staaten begründen, müssen auch andere Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) diese Auslegung beachten.

Inwieweit der deutsche Gesetzgeber dies berücksichtigen wird, bleibt abzuwarten. In jedem Fall aber muss damit gerechnet werden, dass das Urteil Präzedenz- und Signalwirkung für andere Klimaklagen haben wird. Insbesondere, nachdem im Jahr 2021 bereits das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass der Staat eine Schutzpflicht in Bezug auf den Klimawandel hat.

 

Explore #more

29.10.2025 | KPMG Law Insights

Fondsrisikobegrenzungsgesetz und Standortfördergesetz schaffen neue Spielräume für Infrastrukturfonds

Da das Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes in Höhe von 500 Milliarden Euro voraussichtlich nicht ausreichen wird, um Deutschlands Straßen, Netze und die Energiewende zu finanzieren, setzt…

29.10.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Vorstand der Nürnberger Beteiligungs-AG beim Verkauf an Vienna Insurance Group

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft (KPMG Law) hat den Vorstand der Nürnberger Beteiligungs-AG während des gesamten öffentlichen Übernahmeprozesses durch die Vienna Insurance Group (VIG) durchgehend rechtlich…

29.10.2025 | KPMG Law Insights

BAG zum Paarvergleich: Wie Arbeitgeber mit Gehaltsunterschieden umgehen sollten

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine weitere richtungsweisende Entscheidung zur Entgeltgleichheit gefällt. Mit Urteil vom 23. Oktober 2025 (Az 8 AZR 300/24) hat es den Anspruch…

23.10.2025 | KPMG Law Insights

Was die FAQs der Bundesnetzagentur für Speicherbetreiber bedeuten

Die Bundesnetzagentur hat am 17. Oktober 2025 FAQs zur regulatorischen Behandlung von stationären Batteriespeichersystemen („BESS“) veröffentlicht. Die FAQs sind eine Orientierungshilfe für Speicherbetreiber, da der…

23.10.2025 | KPMG Law Insights

Das bedeutet der „Bau-Turbo“ für Kommunen und Bauaufsichtsbehörden

Der Bundestag hat den „Bau-Turbo“ beschlossen und Kommunen können bestimmte Bauprojekte jetzt deutlich beschleunigen. Nach dem am 9. Oktober 2025 beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung des

22.10.2025 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in Das Investment: Private Debt für die Masse: Wie das FRBG den Fondsmarkt umkrempelt

Paradigmenwechsel am Fondsmarkt: Das neue FRBG macht Private Debt retail-fähig und schafft Bürgerbeteiligungsfonds. Welche strategischen Chancen sich jetzt für die Branche ergeben beantwortet KPMG Law…

20.10.2025 | KPMG Law Insights

Rechenzentren: Anforderungen an Notstromaggregate steigen weiter

Wenn in Rechenzentren der Strom ausfällt, hat das oft schwere Folgen: Datenverlust und Systemausfälle können Unternehmen erheblichen finanziellen Schaden zufügen. Daher sind Notstromaggregate in Datencentern…

16.10.2025 | In den Medien

KPMG Law Beitrag zum Sammelband „Krypto-Asset Compliance“

Die KPMG Law Experten Ulrich Keunecke und Marc Pussar haben in dem Sammelband „Krypto-Asset Compliance: Umsetzung der Regulierung und Geldwäsche-Prävention“ das Kapitel 3 zum Thema…

14.10.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Bühler Motor GmbH beim Verkauf der Bühler Motor Aviation GmbH an Astronics Germany GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Bühler Motor GmbH beim Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile der Bühler Motor Aviation…

10.10.2025 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in der NZG: Compliance Due Diligence im Mittelstand: Mindestumfang und vertragliche Abbildung von Compliance-Risiken der Zielgesellschaft

Im Rahmen von M&A Transaktionen spielt die Compliance bei einer Legal Due Diligence meist noch eine untergeordnete Bedeutung. Gegenstand der hiesigen Betrachtung ist es, einerseits…

Kontakt

Isabelle Knoche

Senior Manager

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: 069 951195200
iknoche@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll