Schon der Name der Verordnung ist irreführend. „Entwaldungsverordnung“ klingt eher nach einem Regelwerk für die Land- oder Forstwirtschaft. Das ist sie aber nicht, zumindest nicht nur. Tatsächlich betrifft sie Händler und produzierende Unternehmen aller Sektoren. Und zwar insbesondere diejenigen, die mit Rohstoffen und Erzeugnissen handeln, für deren Anbau in der Vergangenheit – meist außerhalb Europas- Flächen entwaldet worden sind.
Auch Hersteller und Händler, die keine direkten Verpflichtungen aus der Verordnung haben, sollten sich mit der Thematik auseinandersetzen. Denn relevante Rohstoffe oder Produkte könnten knapp werden. Dennoch handeln noch längst nicht alle. Denn es kursieren viele Irrtümer zur EUDR. Thomas Uhlig und Stephan Freismuth kläre auf klardenker, dem Blog unserer Kooperationspartnerin KPMG, die acht häufigsten auf.
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