Suche
Contact
Symbolbild zu eForms
13.09.2023 | KPMG Law Insights

eForms: Neue Standardformulare für Vergabestellen

Ab dem 25. Oktober 2023 dürfen Vergabestellen öffentlicher Auftraggeber für Veröffentlichungen nur noch die neuen eForms verwenden. Das sieht die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 vor, die die EU-Kommission bereits am 23. September 2019 verabschiedet hat. Die eForms sind der neue Standard für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen über beabsichtigte und abgewickelte Beschaffungen auf dem TED-Portal (Tenders Electronic Daily). Die bisherigen EU-Standardbekanntmachungsformulare werden durch die Einführung der eForms restlos abgelöst. Die Regelungen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 gelten bisher nicht für den Unterschwellenbereich. Langfristig sieht die EU aber vor, auch hier den neuen Standard zu etablieren.

Ab dem 25. Oktober 2023 ist die Verwendung von eForms obligatorisch und das Amt für Veröffentlichungen der EU wird nur noch eForms-Bekanntmachungen akzeptieren. Bis zum 24. Oktober 2023 eingegangene Bekanntmachungen nach dem bisherigen Schema werden auf dem TED-Portal weiterhin angezeigt.

eForms sollen zu höherer Beteiligung an Vergabeverfahren führen

Die eForms sollen zur Digitalisierung des Vergabemarktes beitragen und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Gleichzeitig erhofft sich die EU-Kommission, dass Bekanntmachungen durch eine höhere Datenabfrage leichter gefunden werden und sich mehr Unternehmen, insbesondere auch kleine und mittelständische Unternehmen, an Ausschreibungen beteiligen. Außerdem soll den Bürgerinnen und Bürgern mehr Transparenz geboten werden.

Auftraggeber sollten sich vorbereiten

Technisch werden sich für die Mitarbeitenden von Vergabestellen keine beachtlichen Änderungen ergeben. Die bisher genutzten Vergabeportale und Vergabemanagementsysteme können aller Voraussicht nach weiterhin lückenlos genutzt werden. Allerdings dürften die zu erfassenden Daten umfangreicher als bislang ausfallen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 sieht eine Vielzahl neuer Datenfelder (verpflichtende und optionale) vor, auf die sich die Vergabestellen vor dem 24. Oktober 2023 vorbereiten sollten.

Sollten Sie Fragen zur Einführung der eForms haben, sprechen Sie uns gerne an. Bei Interesse bieten wir Ihnen auch einen Praxisworkshop an, der Sie auf den Umgang mit den eForms vorbereitet.

Explore #more

08.10.2025 | Dealmeldungen

KPMG hat Adiuva Capital GmbH mit Fact Books beim Verkauf der KONZMANN Gruppe beraten

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Adiuva Capital GmbH, eine Hamburger Private-Equity-Gesellschaft („Adiuva“), im Rahmen des…

06.10.2025 | KPMG Law Insights

Was die Green Claims Directive für Unternehmen bedeutet – ein Überblick

Mit der Green Claims Directive wird die EU umfangreiche Regelungen zu den Voraussetzungen zulässiger Umweltaussagen einführen. Das Ziel ist, Greenwashing zu verhindern, damit Verbraucher:innen künftig…

03.10.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG begleiten die Neustrukturierung der Groupe CAT in Deutschland

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft (KPMG Law) und KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben mit einem service-übergreifenden Team die Groupe CAT bei umfassenden Umstrukturierungsmaßnahmen beraten. Über einen…

02.10.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät die Epitype GmbH und die MDG Molecular Diagnostics Group GmbH beim Erwerb wesentlicher Vermögenswerte der oncgnostics GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Epitype GmbH, ein Unternehmen der in Dresden ansässigen MDG-Unternehmensgruppe, bei der Gründung und dem anschließenden Erwerb…

02.10.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der ZEIT für Unternehmer: Wir nehmen die 500 Milliarden!

Deutsche Baufirmen fragen sich: Wie schnell kommt das Geld von der Regierung? Und sie sorgen sich, dass nur die Riesen profitieren. In Münster zeigt einer,…

01.10.2025 | KPMG Law Insights

Bundesnetzagentur reformiert Sondernetzentgelte für Industrie und Gewerbe

Die Bundesnetzagentur plant eine grundlegende Reform der Sondernetzentgelte für energieintensive Unternehmen. Jede Veränderung am aktuellen Privilegierungsregime birgt dabei für betroffene Unternehmen das Risiko einer (ggf.…

30.09.2025 | In den Medien

KPMG Law dominiert mit acht Anwälten die Top-100-Liste des neuen Kanzleimonitors

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) belegt einen hervorragenden sechsten Platz in der Gesamtauswertung der TOP-100-Kanzleien im aktuellen Kanzleimonitor des diruj. KPMG Law dominiert…

29.09.2025 | KPMG Law Insights

MiSpeL-Entwurf: Neue Förderung für Energiespeicher und Ladepunkte

Die Bundesnetzagentur hat am 18. September 2025 einen Entwurf für die Festlegung „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“ (kurz: MiSpeL) veröffentlicht. Erstmals können Energiespeicher (battery energy…

29.09.2025 | KPMG Law Insights

Transformation und Ausgliederung von Unternehmensimmobilien rechtssicher gestalten

Wenn Immobilienbestände transformiert oder ausgegliedert werden sollen, hängt der wirtschaftliche Erfolg stark von der rechtlichen Vorbereitung ab. Insbesondere wenn langjährig gewachsene Industrie- oder Gewerbestandorte mit…

25.09.2025 | KPMG Law Insights

MaGo-Update – Fahrplan für die Umsetzung der neuen Anforderungen

Die BaFin hat am 14. Juli 2025 das Rundschreiben „Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II“ (MaGo für SII-VU) überarbeitet und als Rundschreiben

Kontakt

Henrik-Christian Baumann

Partner
Standortleiter Berlin
Fachanwalt für Vergaberecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199129
henrikbaumann@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll