Suche
Contact
19.07.2019 | KPMG Law Insights

Betriebliche Altersversorgung – Doppelverbeitragung

Doppelverbeitragung (BVerfG, Beschl. v. 27.06.2018, 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15)

Von Christine Hansen und Jean-Baptiste Abel

Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Beschlüssen entschieden, dass Leistungen aus Pensionskassenzusagen, die nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer mit eigenen Beiträgen fortgeführt worden sind, insoweit nicht der Beitragspflicht in der Krankenversicherung der Rentner unterliegen, wenn der Arbeitnehmer Versicherungsnehmer des fortgeführten Vertrages geworden ist. Damit hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtslage, die seit dem Beschluss vom 28. September 2010 (1 BvR 1660/08) für privat fortgeführte Direktversicherungen bestand, auf Pensionskassenzusagen ausgeweitet.
Der gKV-Spitzenverband hat in einem Rundschreiben angekündigt, Rückzahlungen bis zur Verjährungsgrenze kulant zu akzeptieren, und hat in einem weiteren Schreiben bekanntgegeben, dass er den Beschluss des BVerfG auch auf Pensionsfondsversorgungen anzuwenden. Wie hier mit dem Erfordernis der Versicherungsnehmereigenschaft umgegangen werden soll, das dem Pensionsfonds fremd ist, bleibt abzuwarten.
Weiterhin unklar ist, ob es einen weiteren Vorstoß geben wird, um die sogenannte Doppelverbeitragung – der Verbeitragung von Betriebsrenten in Einzelfällen sowohl in der Anwartschafts- als auch in der Rentenphase – im Wege einer großen Lösung abzuschaffen. In Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hat es von verschiedenen Seiten Vorstöße (diskutiert wurde etwa die Einführung eines Freibetrags statt einer Freigrenze und die Rückkehr zur Verbeitragung mit dem halben Beitragssatz) gegeben, letztlich bilden die hohen zu erwartenden Kosten eine große Hürde. Da von Seiten des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Doppelverbeitragung bestehen, dürfte die Debatte sich noch länger hinziehen.

Fazit: Beibehalten hat das BVerfG das Erfordernis, dass der ausgeschiedene Arbeitnehmer Versicherungsnehmer werden muss, um von der beitragsrechtlich günstigeren Lage zu profitieren. Arbeitgeber sollten daher darauf achten, dass sie ausscheidenden Arbeitnehmern, die die Versorgung mit eigenen Beiträgen fortsetzen möchten, zügig ermöglichen, in die Versicherungsnehmerstellung einzutreten, um mögliche Schadenersatzpflichten abzuwenden. Für Arbeitgeber hat die Doppelverbeitragung im Übrigen generell keine direkten Auswirkungen. Die Debatte und die Berichterstattung in Verbrauchermagazinen zehren aber zunehmend an der Wertschätzung, die Betriebsrenten bei Arbeitnehmern genießen.

Explore #more

09.10.2026 | KPMG Law Insights

Schadenmanagement bei Cybervorfällen: Wie Versicherer Schäden aktiv steuern

Cybervorfälle gehören zu den komplexesten Schadenereignissen für Versicherer. Insbesondere Ransomware-Angriffe können ganze IT-Landschaften lahmlegen – mit enormen finanziellen Folgen. Versicherer betroffener Unternehmen müssen schnell entscheiden …

08.10.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in AUTOHAUS: Verbraucherkreditrichtlinie: Verkauf unter neuen Vorzeichen

Die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Verbraucherkreditrichtlinie sollten Autohäuser nutzen, um ihre Finanzierungs- und Vertriebsprozesse systematisch auf regulatorische Risiken und Anpassungsbedarfe zu überprüfen.…

08.10.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview mit HAUFE: Wenn die KI irrt, haftet trotzdem der Vorstand

KI analysiert, empfiehlt, entscheidet mit. Aber wer trägt die Konsequenzen, wenn sie falsch liegt? Der KPMG Law Experte Nikolaus Vincent Manthey und die KPMG Law…

30.09.2026 | KPMG Law Insights

Mixed-Use-Immobilien als Chance für die Innenstädte

Innenstädte sollen lebendig, nachhaltig und attraktiv sein. Doch das klassische Geschäftsmodell dahinter – der Einzelhandel – funktioniert immer seltener. Die Mieten sind hoch, die Kundschaft…

28.09.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Rohde & Schwarz bei den Übernahmen von NEOSAT und PHYTRONIC

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben den Münchener Technologiekonzern Rohde & Schwarz bei den Übernahmen der NEOSAT…

28.09.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Diehl Defence beim Erwerb der Luftbilddatenbank Dr. Carls

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben Diehl Defence beim Erwerb der Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH beraten. KPMG…

26.09.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in der Lebensmittelzeitung: PPWR bringt neue Pflichten für die Lebensmittelindustrie

Seit dem 12. August 2026 ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) scharf geschaltet – und stellt Unternehmen in der Lebensmittelindustrie vor eine Frage, die dringender Klärung bedarf:…

18.09.2026 | Pressemitteilungen

KPMG Law bei den PMN Management Awards ausgezeichnet

KPMG Law ist bei den diesjährigen PMN Management Awards mit dem ersten Platz in der Kategorie Geschäftsentwicklung ausgezeichnet worden. Darüber hinaus erreichte das Projekt „Die…

18.09.2026 | KPMG Law Insights

Wie sich der Data Act auf die Gestaltung von Mietverträgen auswirkt

Der EU Data Act ist auch für die Immobilienwirtschaft von großer Bedeutung, denn moderne Gewerbeimmobilien sind zu Datenräumen geworden. Heizung und Klimatisierung, Aufzüge, Zutrittssysteme und…

15.09.2026 | KPMG Law Insights

Meldefristen bei Cybervorfällen nach DSGVO, BSIG und CRA – jede Stunde zählt

Nach einem Cybervorfall bleiben Unternehmen nur 24 bzw. 72 Stunden für die erste Behördenmeldung. Ein Vorfall kann mehrere Meldepflichten auslösen. Die verschiedenen Melderegime sehen zwar…

Kontakt

Christine Hansen

Senior Manager
Leiterin Betriebliche Altersversorgung

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199150
christinehansen@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll