
Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2030 müssen Verpackungen mindestens zu 70 Prozent aus recycelbaren Materialien bestehen. Ab dem 1. August 2030 sollen auch sogenannte Mogelpackungen verboten werden. KPMG Law Experte Simon Meyer ordnet die aktuellen Entwicklungen im Wirtschaftsmagazin impulse ein. Der Beitrag ist frei verfügbar.
„Die neuen Vorgaben treffen dabei nicht nur Großunternehmen, sondern auch kleine und mittlere.”
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