Suche
Contact
Symbolbild zu EU-Verpackungsverordnung: Boot im Meer
22.01.2025 | KPMG Law Insights

Die EU-Verpackungsverordnung macht strenge Vorgaben für Verpackungen

Die Verpackungsverordnung tritt am 11. Februar 2025 in Kraft. Nachdem das Europäische Parlament bereits am 24. April 2024 den Entwurf der Kommission angenommen hatte, hatten am 16. Dezember 2024 auch die EU-Mitgliedstaaten zugestimmt. Die Verordnung gilt nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten ab dem 12. August 2026. Zum Teil sind auch längere Fristen vorgesehen. Sie löst die bisher geltende Verpackungsrichtlinie ab.

EU-Verpackungsverordnung regelt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen

Die neue EU-Verpackungsverordnung macht Vorgaben für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen in Bezug auf die ökologische Nachhaltigkeit und die Kennzeichnung. Ferner enthält sie Anforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung sowie die Vermeidung von Verpackungsabfällen. Unnötige Verpackungen sollen reduziert werden, insgesamt sollen Verpackungen wiederverwendet bzw. wiederbefüllt werden. Außerdem enthält die Verordnung Regelungen hinsichtlich der Sammlung und Behandlung von Verpackungsabfällen, einschließlich der stofflichen Verwertung.

Verpackungen, insbesondere solche aus Kunststoff, sollen reduziert werden

Die Verpackungsverordnung ruft dabei ambitionierte Ziele aus. Vorgesehen ist eine Verpackungsreduzierung um mindestens 5 Prozent bis 2030, 10 Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040 gegenüber 2018. EU-Staaten werden auch verpflichtet, für weniger Verpackungsmüll aus Kunststoff zu sorgen. Damit flankiert der europäische Gesetzgeber bestehende Regelungen wie etwa die Einwegkunststoffrichtlinie. Diese ist mit dem Einwegkunststofffondsgesetz in Deutschland bereits umgesetzt worden. Hier ist am 31. Dezember 2024 für die Hersteller von Produkten aus Einwegplastik die Registrierungsfrist abgelaufen. In diesem Sinne gibt die neue Verordnung auch Mindestziele für den Rezyklatanteil von Kunststoffverpackungen und Mindestziele für das Recycling von Verpackungsabfällen nach Gewichtsprozent vor.

Begrenzung von Leerraum in Verpackungen

Damit weniger unnötige Verpackungen entstehen, wird der Leerraum von Verpackungen begrenzt. Der Leerraumanteil von Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel darf künftig höchstens 50 Prozent betragen. Hersteller und Importeure müssen außerdem für leichtere Verpackungen mit weniger Volumen sorgen.

Insbesondere „HoReCa“-Bereich betroffen

Auch der gesamte „HoReCa“-Bereich (Hotel/Restaurant/Catering) wird unmittelbar von der neuen Verpackungsverordnung betroffen sein. Ab dem 1. Januar 2030 werden beispielsweise bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff grundsätzlich verboten. Darunter fallen Verpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse, Verpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Cafés und Restaurants zum Verzehr angeboten bzw. ausgeschenkt werden, Einzelportionen für Gewürze und Soßen, kleine Einwegkunststoffverpackungen für Toilettenartikel in Hotels und sehr leichte Kunststofftragetaschen.

Änderungen im deutschen Verpackungsrecht

Die EU-Verpackungsverordnung löst die Verpackungsrichtlinie der EU ab. Diese ist Grundlage für das deutsche Verpackungsgesetz. Das Verpackungsgesetz muss insofern auf die neue Verordnung angepasst werden. Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen der Gesetzgeber hierfür ergreift. Eine Möglichkeit wäre ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz in Anlehnung an die Umsetzung der EU-Batterieverordnung, und eine sukzessive Ablösung des nationalen Verpackungsgesetzes.

Fazit

Die neue Verpackungsverordnung dürfte gerade für grenzüberschreitend agierende Unternehmen ein gewisses Maß an Vereinfachung mit sich bringen, da die neuen Vorschriften europaweit einheitlich gelten. Gleichzeitig kommt aber eine Fülle neuer Anforderungen hinzu und es ergeben sich viele praktische Umsetzungsfragen; so soll die Verordnung voraussichtlich durch delegierende Rechtsakte weiter konkretisiert werden. Diese Umsetzung sollte frühzeitig in den Blick genommen werden. Betroffenen Unternehmen ist zudem zu empfehlen, den weiteren Gesetzgebungsprozess im Verpackungsrecht zu verfolgen.

Unternehmen sollten außerdem die aktuellen Bestimmungen der EU-Verpackungsrichtlinie und des deutschen Verpackungsgesetzes weiterhin ernstnehmen, da diese nach wie vor gelten. In Deutschland sind etwa die Pflichten zur Registrierung, Systembeteiligung, Rücknahme, Mehrwegangebot sowie gegebenenfalls zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung nach dem Verpackungsgesetz zu beachten. Hier zeigt sich in unserer Praxis, dass aktuell gerade in Deutschland die Einhaltung der verpackungsrechtlichen Vorgaben über die Zentrale Stelle Verpackungsregister, die unteren Abfallbehörden, aber insbesondere auch von Umweltverbänden auf den Prüfstand gestellt wird.

Explore #more

27.03.2026 | KPMG Law Insights

Sondervermögen Infrastruktur und Beihilferecht: Orientierung für Förderpraxis und Planung

Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) bringt Ländern, Kommunen und Mittelempfängern auch eine erhebliche beihilferechtliche Verantwortung. Wer Programme entwickelt, Mittel weiterleitet oder empfängt, sollte früh

23.03.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law, KPMG Law AT sowie KPMG in Deutschland und KPMG in Österreich beraten die GOLDBECK GmbH beim Erwerb von 50 Prozent der Anteile an der ZAUNERGROUP Holding GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die Buchberger Ettmayer Rechtsanwälte GmbH (KPMG Law AT) sowie die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG in Deutschland) und…

19.03.2026 | KPMG Law Insights

Business Judgement Rule beim KI-Einsatz: So haften Organe für Entscheidungen

Wenn eine KI die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen liefert, haften die verantwortlichen Personen, nicht die Maschine. Das macht den Einsatz von künstlicher Intelligenz für Vorstände…

16.03.2026 | KPMG Law Insights

KPIs in der Rechtsabteilung: Wie Legal durch Steuerung, Transparenz und Datenanalyse strategisch wirksam wird

Rechtsabteilungen stehen heute vor einer strategischen Zäsur: Sie müssen Risiken zuverlässig absichern, zugleich aber Geschwindigkeit ermöglichen, Kosten steuern und ihren Wertbeitrag gegenüber Management und Business…

13.03.2026 | KPMG Law Insights

Commercial Courts: Wann sie sich für Unternehmen lohnen – und wann nicht

Große Wirtschaftsstreitigkeiten bekommen speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Gerichte: die Commercial Courts. Der deutsche Gesetzgeber hat sie mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz zum 1. April 2025 eingeführt.…

10.03.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät beim Verkauf der Krasemann Hausverwaltung an Buena

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Familie KRASEMANN rechtlich beim Verkauf der KRASEMANN Immobilien- & Gebäudeservice GmbH (KIGS) und KRASEMANN Immobilien Management…

09.03.2026 | KPMG Law Insights

MiCAR und Whitepaper-Pflichten – das bedeuten die Übergangsregelungen

Seit gut einem Jahr ist die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) in Kraft. Die MiCAR verpflichtet unter anderem Emittenten und Anbieter von Kryptowerten, für jedes…

09.03.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Private Banking Magazin: Was tokenisiertes Giralgeld im Treasury-Alltag bedeutet

Nicht neue Währungen, sondern neue Abwicklungsmodelle prägen die Zukunft des Zahlungsverkehrs. Ein Praxisbericht von Marc Pussar (KPMG Law), Sascha Uhlman (KPMG) und Heiko Nix (Head…

06.03.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in smartlegalmarket: Trends für Rechtsabteilungen 2026 & 2027

KPMG Law befragt seit mehr als zehn Jahren internationale Rechtsabteilungen zu ihren Herausforderungen. Der Report «Recht auf Fortschritt« gilt heute als eine der fundiertesten Quellen…

06.03.2026 | KPMG Law Insights

Carve-out: Die größten Risiken und wie der Legal Workstream sie vermeidet

Ein Carve-out scheitert meistens nicht am Mangel an Ideen. Und nicht an fehlenden Käufern. Und in der Regel scheitern sie auch nicht an einer Einigung…

Kontakt

Dr. Simon Meyer

Partner

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 5997606 5021
simonmeyer@kpmg-law.com

Dr. Sandro Köpper

Senior Associate

Prinzenstr. 23
30159 Hannover

Tel.: +49 511 7635078-153
skoepper@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll