Suche
Contact
Symbolbild zu EU-Verpackungsverordnung: Boot im Meer
22.01.2025 | KPMG Law Insights

Die EU-Verpackungsverordnung macht strenge Vorgaben für Verpackungen

Die Verpackungsverordnung tritt am 11. Februar 2025 in Kraft. Nachdem das Europäische Parlament bereits am 24. April 2024 den Entwurf der Kommission angenommen hatte, hatten am 16. Dezember 2024 auch die EU-Mitgliedstaaten zugestimmt. Die Verordnung gilt nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten ab dem 12. August 2026. Zum Teil sind auch längere Fristen vorgesehen. Sie löst die bisher geltende Verpackungsrichtlinie ab.

EU-Verpackungsverordnung regelt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen

Die neue EU-Verpackungsverordnung macht Vorgaben für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen in Bezug auf die ökologische Nachhaltigkeit und die Kennzeichnung. Ferner enthält sie Anforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung sowie die Vermeidung von Verpackungsabfällen. Unnötige Verpackungen sollen reduziert werden, insgesamt sollen Verpackungen wiederverwendet bzw. wiederbefüllt werden. Außerdem enthält die Verordnung Regelungen hinsichtlich der Sammlung und Behandlung von Verpackungsabfällen, einschließlich der stofflichen Verwertung.

Verpackungen, insbesondere solche aus Kunststoff, sollen reduziert werden

Die Verpackungsverordnung ruft dabei ambitionierte Ziele aus. Vorgesehen ist eine Verpackungsreduzierung um mindestens 5 Prozent bis 2030, 10 Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040 gegenüber 2018. EU-Staaten werden auch verpflichtet, für weniger Verpackungsmüll aus Kunststoff zu sorgen. Damit flankiert der europäische Gesetzgeber bestehende Regelungen wie etwa die Einwegkunststoffrichtlinie. Diese ist mit dem Einwegkunststofffondsgesetz in Deutschland bereits umgesetzt worden. Hier ist am 31. Dezember 2024 für die Hersteller von Produkten aus Einwegplastik die Registrierungsfrist abgelaufen. In diesem Sinne gibt die neue Verordnung auch Mindestziele für den Rezyklatanteil von Kunststoffverpackungen und Mindestziele für das Recycling von Verpackungsabfällen nach Gewichtsprozent vor.

Begrenzung von Leerraum in Verpackungen

Damit weniger unnötige Verpackungen entstehen, wird der Leerraum von Verpackungen begrenzt. Der Leerraumanteil von Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel darf künftig höchstens 50 Prozent betragen. Hersteller und Importeure müssen außerdem für leichtere Verpackungen mit weniger Volumen sorgen.

Insbesondere „HoReCa“-Bereich betroffen

Auch der gesamte „HoReCa“-Bereich (Hotel/Restaurant/Catering) wird unmittelbar von der neuen Verpackungsverordnung betroffen sein. Ab dem 1. Januar 2030 werden beispielsweise bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff grundsätzlich verboten. Darunter fallen Verpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse, Verpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Cafés und Restaurants zum Verzehr angeboten bzw. ausgeschenkt werden, Einzelportionen für Gewürze und Soßen, kleine Einwegkunststoffverpackungen für Toilettenartikel in Hotels und sehr leichte Kunststofftragetaschen.

Änderungen im deutschen Verpackungsrecht

Die EU-Verpackungsverordnung löst die Verpackungsrichtlinie der EU ab. Diese ist Grundlage für das deutsche Verpackungsgesetz. Das Verpackungsgesetz muss insofern auf die neue Verordnung angepasst werden. Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen der Gesetzgeber hierfür ergreift. Eine Möglichkeit wäre ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz in Anlehnung an die Umsetzung der EU-Batterieverordnung, und eine sukzessive Ablösung des nationalen Verpackungsgesetzes.

Fazit

Die neue Verpackungsverordnung dürfte gerade für grenzüberschreitend agierende Unternehmen ein gewisses Maß an Vereinfachung mit sich bringen, da die neuen Vorschriften europaweit einheitlich gelten. Gleichzeitig kommt aber eine Fülle neuer Anforderungen hinzu und es ergeben sich viele praktische Umsetzungsfragen; so soll die Verordnung voraussichtlich durch delegierende Rechtsakte weiter konkretisiert werden. Diese Umsetzung sollte frühzeitig in den Blick genommen werden. Betroffenen Unternehmen ist zudem zu empfehlen, den weiteren Gesetzgebungsprozess im Verpackungsrecht zu verfolgen.

Unternehmen sollten außerdem die aktuellen Bestimmungen der EU-Verpackungsrichtlinie und des deutschen Verpackungsgesetzes weiterhin ernstnehmen, da diese nach wie vor gelten. In Deutschland sind etwa die Pflichten zur Registrierung, Systembeteiligung, Rücknahme, Mehrwegangebot sowie gegebenenfalls zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung nach dem Verpackungsgesetz zu beachten. Hier zeigt sich in unserer Praxis, dass aktuell gerade in Deutschland die Einhaltung der verpackungsrechtlichen Vorgaben über die Zentrale Stelle Verpackungsregister, die unteren Abfallbehörden, aber insbesondere auch von Umweltverbänden auf den Prüfstand gestellt wird.

Explore #more

03.04.2025 | KPMG Law Insights

Erstes Omnibus-Paket soll Pflichten der CSDDD, CSRD und EU-Taxonomie lockern

Die EU-Kommission hatte am 26. Februar 2025 den Entwurf des ersten angekündigten Omnibus-Pakets veröffentlicht. Mit der ersten Omnibus-Initiative möchte die Kommission insbesondere die CSRD, die…

31.03.2025 | In den Medien

Statement in der IZ zum Thema Mieterstrommodelle

Der Europäische Gerichtshof hält deutsche Sonderregeln bezüglich PV-Anlagen und Ähnlichem für unvereinbar mit EU-Recht. Nun drohen die Betreiber von Mieterstrommodellen unter die Regulatorik zu fallen…

28.03.2025 | KPMG Law Insights

Planfeststellungsverfahren: So können Projektmanager Behörden entlasten

Große Infrastrukturvorhaben wie Flughäfen, Fernstraßen oder Eisenbahntrassen berühren diverse öffentliche Belange und die privaten Interessen einer großen Zahl von Personen. Daher gibt es für solche…

24.03.2025 | KPMG Law Insights

Produktpiraterie im Online-Handel: Das sind die neuesten Tricks

Mit dem wachsenden Online-Handel floriert auch die Produktpiraterie. Ein großes Problem für Markeninhaber, aber auch eine Herausforderung für Online-Marktplätze und die Gesetzgeber. Was sind die…

24.03.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät den Flughafen München beim Verkauf der aerogate München Gesellschaft für Luftverkehrsabfertigungen mbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Flughafen München GmbH (FMG) rechtlich beim Verkauf ihrer Tochtergesellschaft aerogate München Gesellschaft für Luftverkehrsabfertigungen mbH (aerogate)…

21.03.2025 | KPMG Law Insights

Sondervermögen Infrastruktur: So gelingt der Verwaltung eine schnelle Umsetzung der Projekte

Das Sondervermögen Infrastruktur schafft die Chance, den jahrelangen Investitionsrückstau aufzuholen. Es ist Eile geboten. Verteidigungsfähigkeit, Wirtschaftswachstum und Dekarbonisierung erfordern eine funktionierende Verkehrs- und Bildungsinfrastruktur. Der…

21.03.2025 | In den Medien

Einbindung des Baus in die Planung – Gutachten zur Vereinbarkeit mit Haushalts- und Vergaberecht

Planung und Bau bilden eine Einheit für die Realisierung von Bauprojekten. Durch die Planung werden die zentralen Weichen für die Ausführung des Bauvorhabens gestellt. Gleichwohl…

20.03.2025 | KPMG Law Insights

AI Act: Das gilt für KI in Hochschulen und Forschung

Künstliche Intelligenz (KI) bietet zahlreiche Chancen für Forschung, Lehre und Verwaltung, wirft aber zugleich komplexe rechtliche Fragen auf. Die KI-Verordnung der Europäischen Union (AI

19.03.2025 | In den Medien

BUJ/KPMG Law Summit Transformation

Der Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) und KPMG Law laden Sie herzlich zum BUJ Summit Transformation am 28. Mai 2025 nach Frankfurt am…

18.03.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der Deutschen Verkehrszeitung DVZ: Planen im Kriechgang; DIHK sieht großes Potenzial für schnelleren Verkehrswegebau

Die Handelskammer in Arnsberg zeichnet regelmäßig die schlechtesten Landesstraßen im westfälischen Hellweg-Sauerland aus. Eine lustige Idee, wenn sie nicht so überdeutlich das Drama der Verkehrsinfrastruktur…

Kontakt

Dr. Simon Meyer

Partner

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 5997606 5021
simonmeyer@kpmg-law.com

Dr. Sandro Köpper

Senior Associate

Prinzenstr. 23
30159 Hannover

Tel.: +49 511 7635078-153
skoepper@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll