Ob ein Unternehmen zum Ziel einer Cyber-Attacke wird oder der Betrieb unterbrochen wird, weil die eigene Belegschaft oder die eines Zulieferers krankheitsbedingt ausfällt – es gibt eine Vielzahl von Szenarien, die das Notfall- und Krisenmanagement eines Unternehmens fordern. Durch ein effektives Business Continuity Management können sich Unternehmen auf Krisen vorbereiten und insbesondere rechtliche Fragen, die sich beim Krisenmanagement regelmäßig stellen, vorab klären. Nachfolgend möchten wir Sie auf einige sinnvolle Krisenpräventionsmaßnahmen und ihre rechtlichen Implikationen aufmerksam machen und praktische Lösungsansätze darstellen.
Sind kurzfristig Liefer- und Versorgungsengpässe zu befürchten, gilt es, Lieferketten soweit es geht krisenfest zu strukturieren. Das bedeutet in erster Linie, dass sich Unternehmen unmittelbar um alternative Anbieter kümmern sollten. Dabei sollte aber bedacht werden, das bestehende Vertragswerk darauf hin zu überprüfen, ob Exklusivitätsvereinbarungen, Sonderkündigungsrechte oder Vertragsstrafen die Beauftragung neuer Lieferanten erschweren bzw. ein wirtschaftliches Risiko darstellen.
Stimmen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Betriebsrat über mitbestimmungspflichtige Maßnahmen ab, die im Fall der Krise möglicherweise umgesetzt werden müssen. Aus unternehmerischer Sicht kann es im Einzelfall angezeigt sein, Kurzarbeit einzuführen, Mitarbeiter mit anderen Aufgaben zu betrauen oder den vertraglich vereinbarten Arbeitsort übergangsweise zu ändern (z.B. Home Office). Zwar werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Verhandlungen über Szenarien, deren Eintritt unwahrscheinlich zu sein scheint, nur ungern geführt. Die Erfahrung zeigt aber auch, dass Verhandlungen erheblich erschwert werden, wenn unmittelbarer Handlungsdruck herrscht und sich parallel die Ereignisse im Unternehmen überschlagen.
Verantwortlichkeiten und Rollen müssen klar, überschneidungsfrei und lückenlos zugewiesen sein. Die zuständigen Mitarbeiter müssen schon im Vorfeld sorgfältig nach Kompetenz ausgewählt und zu den Notfallkonzepten instruiert sein. Nur so genügt ein BCM-System den Anforderungen einer rechtlich wirksamen Delegation.
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