Suche
Contact
16.11.2018 | KPMG Law Insights

Bald gilt das neue Verpackungsgesetz

Bald gilt das neue Verpackungsgesetz

Am 1. Januar 2019 wird die Verpackungsverordnung durch das Verpackungsgesetz abgelöst werden.

Dadurch ergeben sich wesentliche Änderungen im Bereich der Registrierungs- und Mitteilungspflichten. So enthält das Verpackungsgesetz unter anderem die Pflicht, sich bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ registrieren zu lassen. Das muss bis Ende des Jahres geschehen, da ansonsten die betroffenen Unternehmen ab 1. Januar 2019 keine verpackten Waren mehr in Verkehr bringen dürfen.

Betroffen vom Verpackungsgesetz sind alle Hersteller und Vertriebsunternehmen, die mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder gewerbsmäßig nach Deutschland einführen. Solche Hersteller bzw. Vertreiber haben sich mit den vorgenannten Verpackungen an einem oder mehreren Entsorgungssystemen zu beteiligen (sog. Systembeteiligungspflicht).

Außerdem müssen die betroffenen Unternehmen die Materialart und die Masse der Verpackungen, die sie in Verkehr bringen und die der Systembeteiligungspflicht unterliegen, unverzüglich melden.

Ferner müssen die betroffenen Unternehmen jährlich eine Vollständigkeitserklärung über die im vorausgegangenen Kalenderjahr in den Verkehr gebrachten Verpackungen abgeben. Solche Vollständigkeitserklärungen müssen von einem dafür zugelassenen Prüfer überprüft und bestätigt werden. Ein solcher Prüfer kann ein registrierter Sachverständiger, ein gem. § 27 Abs. 2 Verpackungsgesetz registrierter Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer sein.

Ein Hersteller, der seine Verpackungen nicht registriert hat, darf diese bis zur nachgeholten Registrierung nicht auf den Markt bringen. Wenn die Hersteller von Verpackungen nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert sind, dürfen auch deren Vertreiber die betreffenden Waren nicht zum Verkauf anbieten.

Da bis zum 1. Januar 2019 nur noch wenig Zeit bleibt, besteht nun Handlungsbedarf für alle nicht-registrierten Unternehmen, die Einwegverpackungen gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder nach Deutschland einführen.

Unsere Spezialisten der KPMG Law Rechtsanwalts- und der KPMG Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft unterstützen Sie nicht nur bei der Prüfung und Bestätigung Ihrer jährlichen Vollständigkeitserklärung, sondern auch bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema Verpackungsgesetz.

Konstantin von Busekist

Thomas Uhlig

Explore #more

02.07.2026 | KPMG Law Insights

Einwurfeinschreiben bietet keinen sicheren Zugangsnachweis mehr – diese Alternativen gibt es

Das Einwurfeinschreiben im Rahmen der elektronischen Dokumentation begründet nicht mehr den Anscheinsbeweis für den Zugang eines Schriftstücks. Das hatte das LAG Hamburg mit Urteil vom…

02.07.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advises Prinzhorn Group on the acquisition of German Stora Enso sites

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH (“KPMG Law”) has advised Mosburger GmbH, a company of Dunapack Packaging and part of the Austrian Prinzhorn Group, on the acquisition…

02.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview im Focus Business: Die EmpCo kommt: Nachhaltigkeitsmarketing wird zur Chefsache

Strengere EU‑Regeln setzen klarere Grenzen für Klimaversprechen und Social‑Claims. KPMG‑Law Expertin Manuela Meyer erklärt, welche Claims überprüft werden müssen und wie Unternehmen teure Fehler vermeiden…

29.06.2026 | KPMG Law Insights

Digitale Souveränität im Unternehmen verankern – rechtliche Anforderungen an IT Systeme

Digitale Souveränität ist ein wichtiger strategischer Erfolgsfaktor und viele Maßnahmen sind auch gesetzlich vorgeschrieben. Unter anderem mit dem Data Act, NIS‑2, dem Cyber Resilience Act…

26.06.2026 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

  Co-Autorin: Séverine Sieprath, Director Audit, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft   Das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG), mit dem das deutsche Recht an…

25.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview in fvw I Traveltalk: Kommende EU-Pauschalreise-Richtlinie – „Für die Branche beginnt die eigentliche Arbeit erst jetzt“

Nach über zweieinhalb Jahren Dauer ist das Gesetzgebungsverfahren samt Veröffentlichung seit Kurzem abgeschlossen. Jetzt beginnt die Frist für Reiseveranstalter und Reisebüros – spätestens ab 29.…

24.06.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advised the shareholders of Zimmermann PV-Steel Group on the sale to Nextpower

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) advised the shareholders of Zimmermann PV-Steel Group (Zimmermann) on the sale of the company to Nextpower™ (Nasdaq: NXT),  a…

23.06.2026 | KPMG Law Insights

Deutschland modernisiert das Schiedsverfahrensrecht

Die Bundesregierung hat am 10. Juni 2026 den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts“ vorgelegt. Damit möchte sie die gesetzlichen Regeln für die Streitbeilegung…

18.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in Innovative Verwaltung: Schutz in stürmischen Zeiten

Organe kommunaler Unternehmen tragen ein persönliches, unbegrenztes Haftungsrisiko, das durch die Besonderheiten des öffentlichen Sektors zusätzlich exponiert ist. Eine D&O-Versicherung schützt Vermögen und deckt die…

18.06.2026 | In den Medien

Handelsblatt und Best Lawyers zeichnet KPMG Law Expert:innen aus

Best Lawyers hat erneut exklusiv für das Handelsblatt die besten Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte Deutschlands für das Jahr 2026 ermittelt. Insgesamt wurden 31  Anwältinnen und Anwälte…

Kontakt

Dr. Konstantin von Busekist

Partner
Leiter Global Compliance Practice
KPMG Law EMA Leader

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.: +49 211 4155597123
kvonbusekist@kpmg-law.com

Dr. Thomas Uhlig

Partner
Leiter Allgemeines Wirtschafts- und Handelsrecht

Galeriestraße 2
01067 Dresden

Tel.: +49 351 21294460
tuhlig@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll