Suche
Contact
30.03.2023 | KPMG Law Insights

Auswirkungen des MoPeG für medizinische Kooperationsgemeinschaften

Die Reform des Personengesellschaftsrechts ist auch für die freien Berufe – etwa (zahn-)ärztliche Gemeinschaftspraxen – relevant. Diese Änderungen sollten Sie kennen.

Das Berufsrecht der freien Berufe wird um ein weiteres Themenfeld erweitert: Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Es betrifft nicht nur die gewerbliche Wirtschaft, sondern ist auch für die freien Berufe, wie beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, von Bedeutung. Von der Reform erfasst sind insbesondere Gemeinschaftspraxen in Form von (überörtliche) Berufsausbildungsgemeinschaften, die zumeist als Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert sind oder auch in dieser Rechtsform betriebene Medizinische Versorgungszentren (MVZ).

Durch das MoPeG treten eine Vielzahl von Änderungen ein.

Wesentliche Änderungen:

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts können sich künftig in ein Gesellschaftsregister eintragen lassen. Zentral ist dies vor allem, wenn die Gesellschaft Grundstücke oder Anteile an einer anderen GmbH hält. Ist eine GbR an einer GmbH beteiligt, sollte daher proaktiv die Eintragung im Gesellschaftsregister geprüft werden. Vor der Registereintragung sollten auch gegebenenfalls bestehende Grundbucheinträge auf ihre Aktualität hin geprüft werden.

Hinweis: Ob auch Fördermittel- oder Zulassungsbehörden auf die Publizitätswirkung der Registereintragung bestehen werden, ist aktuell noch nicht bekannt. Auch hier empfiehlt sich die proaktive Kommunikation mit den relevanten Akteuren.

  • Das MoPeG öffnet die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) – und damit auch die GmbH & Co. KG – für die freien Berufe. Hierdurch kann eine weitreichende Haftungsreduzierung der Gesellschafter erreicht werden. Diese Öffnungsmöglichkeit ist berufsrechtlich aktuell noch nicht umgesetzt.

Im Übrigen werden durch das MoPeG Einzelrechtsfragen geändert, beispielsweise zur Stimmkraft, zur Ergebnisverwendung und zum Beschlussfassungsverfahren. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, bestehende Gesellschaftsverträge zu prüfen. Durch vorbeugende Anpassungen bis zum 31. Dezember 2023 können unpassende gesetzliche Regelungen zumeist durch die Gesellschafter abbedungen werden.

Unser Angebot:

Wir haben die gesetzliche Änderung für Sie im Blick. Gerne geben wir Ihnen konkrete Empfehlungen für anstehende Maßnahmen und begleiten Sie bei deren Umsetzung. Durch unsere Erfahrungen können wir schnell und präzise Einschätzungen treffen, damit Sie die Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023 effektiv nutzen können. Sprechen Sie uns an. Jetzt kontaktieren.

Weitere Informationen zum MoPeG finden Sie hier sowie im Podcast „KPMG Law on air“.

Explore #more

20.02.2026 | KPMG Law Insights, Legal Financial Services

Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) verschärft Regeln für die Kreditwirtschaft

Die überarbeitete Verbraucherkreditrichtlinie stellt das Verbraucherkreditgeschäft grundlegend neu auf. Ab dem 20. November 2026 gelten ein erweiterter Anwendungsbereich und deutlich verschärfte Anforderungen – nicht nur…

20.02.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in der PERSONALFÜHRUNG: Zwischen Tradition und Transformation – HR im Mittelstand

Der deutsche Mittelstand ist ein spannendes Lernfeld für andere Organisationen. Seine strukturellen Besonderheiten prägen nicht nur die Art wie Entscheidungen getroffen werden, sondern auch, wie…

19.02.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät DKB Finance und DKB Kreditbank beim Verkauf von FMP Forderungsmanagement Potsdam an LOANCOS

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die DKB Finance GmbH und die DKB Kreditbank AG beim Verkauf der FMP Forderungsmanagement Potsdam GmbH (FMP)…

17.02.2026 | KPMG Law Insights

Beschwerdemanagement aufbauen – Leitfaden für Unternehmen und Verwaltung

Beschwerden sind großartig. Sie zeigen ungeschminkt, wo Prozesse, Kommunikation oder Angebote nicht funktionieren. Und auch wenn sie für alle Beteiligten zunächst belastend wirken – wer…

16.02.2026 | KPMG Law Insights

Mietrechtsreform 2026 setzt engere Rahmenbedingungen für Vermieter

Die geplante Mietrechtsreform 2026 begrenzt Möblierungszuschläge, deckelt Indexmieten, schneidet Kurzzeitmietmodelle ab und verschärft die Pflichten für Vermieter. Damit sollen Schlupflöcher zur Umgehung der Mietpreisbremse geschlossen…

16.02.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Mehrheitsgesellschafter der Kahl GmbH & Co. KG beim Verkauf an die niederländische Paramelt-Gruppe

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Mehrheitsgesellschafter der Kahl GmbH & Co. KG (Kahl), mit Sitz…

11.02.2026 | In den Medien

KPMG Law Statement in Die Stiftung – Magazin für Stiftungswesen und Philantrophie: Gründung mit Fragezeichen

Seit vielen Jahren wächst die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland. Laut einer aktuellen Erhebung des Bundesverbands Deutscher Stiftungen entstanden 2024 mehr als 700 neue…

11.02.2026 | KPMG Law Insights

Embedded Insurance: Was Unternehmen bei der rechtlichen Gestaltung beachten sollten

Versicherungen, die sich nahtlos in den Kaufprozess eines Produkts einfügen – etwa eine Garantieverlängerung beim Elektronikgerät oder ein Reiseschutz direkt im Buchungsportal – gelten als…

05.02.2026 | KPMG Law Insights

AWG-Novelle sieht härtere Strafen für Sanktionsverstöße vor

Aufgrund des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine möchte die EU die Strafverfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen erleichtern. Der Bundestag hat am 15. Januar 2026…

03.02.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag im private banking magazin: Der digitale Euro kommt – wie gut ist das Private Banking vorbereitet?

Das neue digitale Zentralbankgeld verändert Zahlungsverkehr und Liquiditätsmanagement. Was der digitale Euro für Private Banking, Family Offices und vermögende Kunden bedeutet, schätzt der KPMG Law…

Kontakt

Felix Sebastian Laquai

Manager

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: 030 530199-817
flaquai@kpmg-law.com

Dr. Felix Garz

Manager

Münzgasse 2
04107 Leipzig

Tel.: 0341 22572 - 533
fgarz@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll