Liebe Leserinnen und Leser,
nach den warmen und sonnigen Tagen der vergangenen Wochen stellt sich das Wetter langsam und allmählich auf etwas kühlere Temperaturen ein. Damit kommt etwas mehr Bewegung in die Wetterküche – im Bereich Alternative Investments gab es diese ohnehin. Die wichtigsten Neuigkeiten, möchten wir Ihnen in dieser Ausgabe präsentieren.
Unter anderem hat ESMA den Fragen- und Antworten-Katalog zur AIFMD aktualisiert. ESMA hat ein Schreiben an EIOPA in Bezug auf Fragen der EIOPA zur AIF-Definition und Hebelwirkung veröffentlicht.
Aktuelle Entwicklungen gibt es auch im Zusammenhang mit den Brexit Vorbereitungen Gr0ßbritanniens und den Auswirkungen auf regulierte Unternehmen im Falle eines harten „no deal“ Brexits. Eine entsprechende Zusammenstellung finden Sie in dieser Ausgabe.
Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre und verbleiben
mit besten Grüßen
Dr. Ulrich Keunecke
ESMA hat am 23. Juli 2018 den Katalog mit Fragen und Antworten zur Anwendung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) aktualisiert. Die Q&A enthalten eine neue Frage und Antwort im Zusammenhang mit den Pflichten der Nationalen Aufsichtsbehörden im Falle der Eröffnung einer Niederlassung einer KVG in einem anderen Mitgliedsstaat.
Die Q&A-Dokumente sollen gemeinsame Aufsichtsansätze und -praktiken bei der Anwendung der AIFMD und ihrer Durchführungsmaßnahmen fördern. ESMA überprüft die Q&A-Dokumente regelmäßig und aktualisiert bei Bedarf.
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Die Kataloge können hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.
Die BaFin wird die Investmentfonds-Datenbank auf ihrer Internetseite erweitern. Neben den vertriebsberechtigten Publikums-Investmentvermögen werden dort künftig auch alle anderen aktiven Investmentfonds angezeigt, die in Deutschland aufgelegt wurden, einschließlich Spezial-AIF (alternative Investmentfonds) und Investmentvermögen, die nicht vertriebsberechtigt sind. Dies erleichtert die Vergabe der eindeutigen Unternehmenskennung, des Legal Entity Identifiers (LEI), da die LEI-vergebenden Unternehmen künftig auf die Investmentfonds-Datenbank zurückgreifen können. Die Änderung wird frühestens zum 1. Oktober 2018 umgesetzt.
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Weitere Informationen finden Sie in einer aktuellen Mitteilung der BaFin unter diesem Link.
Mit Pressemitteilungen vom 27. Juli 2018 appelliert die Deutsche Kreditwirtschaft gemeinsam mit dem deutschen Fondsverband BVI und dem Deutschen Derivate Verband (DDV) an die EU-Kommission, die PRIIPs-Verordnung nachzubessern und noch in 2018 einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Gemäß EU-Verordnung soll die Überprüfung bis Ende 2018 durchgeführt werden.
Die Verbände wollen mit ihrem Appell sicherstellen, dass Nachbesserungen an den Produktinformationsblättern für verpackte Retail- und Investmentprodukte (PRIIPs) noch vor den Wahlen auf europäischer Ebene in Angriff genommen werden und vor 2020 in Kraft treten könnten.
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Der Pressebericht der DK kann hier und des BVI hier eingesehen werden.
Im Rahmen der Brexit-Vorbereitungen hat Großbritannien am 24. Juli 2018 einen Regulierungsentwurf für den Fall eines harten “no deal” Brexit Szenarios vorgelegt. Die Prudential Regulation Authority (PRA) und die Financial Conduct Authority (FCA) sollen in dem Fall auf Basis eines „temporary permissions regime“ (TPR) agieren können. Beaufsichtigte Unternehmen, die das TPR in Anspruch nehmen wollen, müssen in dem Zeitfenster von Januar 2019 bis zu dem Tag vor dem Brexit ein Notifizierungsverfahren durchlaufen.
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Der Draft kann hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.
ESMA hat am 25. Juli 2018 ein Schreiben an die EIOPA veröffentlicht, in dem diverse Fragen zur AIFMD) beantwortet werden.
ESMA beantwortet die Fragen der EIOPA in Abschnitt 11.5.2. seiner zweiten Empfehlung an die Europäische Kommission zu bestimmten Punkten der Delegierten Verordnung zu Solvabilität II (EIOPA-BoS-18/075). In diesem Zusammenhang richtete EIOPA mehrere Fragen an ESMA in Bezug auf die AIF-Definition und die Berechnung der Hebelwirkung gemäß der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) und ihrer Durchführungsmaßnahmen.
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Das Schreiben kann hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.
Final Draft Technical Standards zu Verbriefungen und in Zusammenhang mit der PSD2
EBA hat am 31. Juli 2018 die folgenden drei Finalen Draft Technical Standards auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt:
Weiterführende Links
Die Pressemitteilungen der EBA vom 31. Juli 2017 mit den weiterführenden Links zu den RTS können Sie auf der Internetseite der EBA unter dem folgenden Link nachlesen.
Insurance Europe hat am 13. August 2018 seine Antwort auf die Konsultation der Europäischen Kommission zu ihrem vorgeschlagenen investEU-Programm veröffentlicht, das darauf abzielt, verschiedene EU-Finanzinstrumente zusammenzubringen und den Investitionsplan für Europa zu erweitern.
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Die Antwort kann hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.
Das BMF hat am 28. August 2018 als Verbandsschreiben weitere Auslegungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG 2018) veröffentlicht.
Es betrifft Auslegungsfragen zu §§ 35 und 48 InvStG 2018. Beantwortet werden Fragen zur Zurechnung nach § 35 InvStG (§ 35: Ausgeschüttete Erträge und Ausschüttungsreihenfolge) und zur Ermittlung des Fonds-Aktiengewinns nach § 48 InvStG 2018 (§ 48: Fonds-Aktiengewinn, Fonds-Abkommensgewinn, Fonds-Teilfreistellungsgewinn) jeweils mit Beispielen.
Weiterführende Links
Das Auslegungsschreiben finden Sie auf der BAI-Internetseite unter diesem Link.
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