Liebe Leserinnen und Leser,
Sommer, Sonne, Sonnenschein prägen den Juli dieses Jahres und der Sommer zeigt sich von seiner besten Seite. Mit Sonnenstrahlen im Gesicht, einem Eis in der Hand und Sand unter den Füßen kann man es sich gut gehen lassen und ein wenig Urlaubsatmosphäre genießen.
Von der Urlaubszeit hat man sich im Bereich Alternative Investments aber nicht aufhalten lassen und es gibt wieder einige Neuigkeiten rund um das Thema, die wir Ihnen in dieser Ausgabe präsentieren möchten.
Unter anderem haben EBA und ESMA gemeinsame Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen veröffentlicht. ESMA hat ferner zwei öffentliche Konsultationen gemäß der neuen Prospektverordnung eingeleitet und der Bundesrat hat Beschlüsse zu den Vorschriften zum grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds, zur EU-Prospektverordnung und zu den zivilrechtlichen Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung gefasst.
Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre und verbleiben
Mit besten Grüßen
Dr. Ulrich Keunecke
Am 26. Juni 2018 hat Insurance Europe das Insight Briefing zu den Ergebnissen des „2018 Solvency II Review“ veröffentlicht. Die Umfrage unter Versicherern aus ganz Europa hat ergeben, dass mehr als drei Viertel der Befragten positive Auswirkungen der EU-Solvency-II-Verordnung von 2016 auf ihre Risikomanagement- und Governance-Praktiken wie auch ihre Verwaltung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sehen.
58% der Befragten, die langfristige Sparprodukte mit Garantien anbieten, gaben jedoch an, dass sich Solvency II negativ auf diese Produkte ausgewirkt hat. 48% gaben an, dass Solvency II dazu geführt hat, dass sie weniger als optimal in Aktien, langfristige Anleihen, Privatplatzierungen oder Schuldtitel ohne Rating investieren.
Die Pressemitteilungen kann hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Juni 2018 Ergebnisse einer durchgeführten Umfrage zur nachhaltigen Investitionstätigkeit im Versicherungssektor veröffentlicht.
Die Branchenabfrage umfasste alle Erst- und Rückversicherungsunternehmen – mit Ausnahme der Sterbekassen – sowie Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, die unter der Aufsicht der BaFin stehen. Konkret befragte die BaFin die Unternehmen dazu, wie diese die ESG-Kriterien (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) in ihrer Kapitalanlage berücksichtigen.
Die Versicherer stufen rund 73 Prozent ihrer für die Abfrage relevanten Kapitalanlagen als nachhaltig ein. Mit rund 49 Prozent ist die Negativliste gegenwärtig die am häufigsten verwendete Anlagestrategie in Bezug auf Nachhaltigkeit.
Hierbei erstellen die Unternehmen anhand zuvor festgelegter Kriterien eine Einzeltitelliste, durch die Investitionen in bestimmte Unternehmen, Staaten oder Sektoren vermieden werden. Im Gegensatz zur Negativliste bestimmt das Unternehmen bei Verwendung von Positivlisten Kriterien, anhand derer ein Unternehmen, ein Staat oder ein Sektor als nachhaltig eingestuft wird.
Die Pressemitteilungen und die Ergebnisse der Umfrage können hier eingesehen werden.
Am 28. Juni 2018 hat der Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (VöB) in der Veröffentlichungsreihe „VÖB Digital“ eine Publikation zu Blockchains im Internet zur Verfügung gestellt.
Obgleich bislang nur wenige praktische Anwendungsfälle existieren, gibt es eine Vielzahl an Geschäftsmodellen im Finanzdienstleistungssektor, die durch die Blockchain revolutioniert oder neu begründet werden können. Die Technologien der Blockchain- bzw. der Distributed Ledger-Technologie (DLT) könnten das Fundament zukünftiger Innovationen sein.
Das vorliegende Papier gibt einen Überblick und soll die verschiedenen Anwendungsbereiche veranschaulichen.
Der Artikel kann hier eingesehen werden.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 3. Juli 2018 die ersten Produkte ihrer FinTech-Roadmap veröffentlicht und zwar einen thematischen Bericht über die Auswirkungen von FinTech auf die Geschäftsmodelle etablierter Kreditinstitute und einen thematischen Bericht über die aufsichtsrechtlichen Risiken und Chancen für Institutionen aus FinTech.
Beide Berichte fallen in den breiteren Kontext des neu gegründeten EBA FinTech Knowledge Hub und zielen darauf ab, das Bewusstsein der Aufsichtsbehörden und der Branche für potenzielle aufsichtsrechtliche Risiken und Chancen aus aktuellen und potenziellen FinTech-Anwendungen zu schärfen.
Außerdem sollen die Berichte dazu dienen, die wichtigsten Trends zu verstehen, die sich auf die Geschäftsmodelle der etablierten Betreiber auswirken und potenzielle Herausforderungen für ihre Nachhaltigkeit darstellen könnten.
Die Berichte können hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.
Am 26. Juni veranstaltete Insurance Europe in Brüssel eine ganztägige Solvency-II-Konferenz mit dem Titel „Two years on and two reviews“.
Die Konferenz beinhaltete Grundsatzreden von dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Valdis Dombrovskis, dem EIOPA-Vorsitzenden Gabriel Bernardino und dem Präsidenten von Insurance Europe, Andreas Brandstetter.
Die Konferenz umfasst auch eine Präsentation des stellvertretenden Generaldirektors von Insurance Europe, Olav Jones, der die Ergebnisse einer Umfrage unter Versicherungsunternehmen darlegte, die zeigte, dass Solvency II Unternehmen zwar fördert, Vorteile zu erzielen, aber Unternehmen davon abhält, sich langfristig zu engagieren.
Die Konferenz wurde aufgezeichnet und zum Stream im Internet angeboten. Die Aufzeichnung ist auf dem YouTube-Kanal von Insurance Europe verfügbar. Das Programm, die Präsentationen, Fotos und Pressemitteilungen sind auf der Website von Insurance Europe verfügbar.
Die Materialien und Aufzeichnungen können hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.
Am 5. Juli 2018 haben die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ihre gemeinsamen Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen veröffentlicht.
Diese Leitlinien legen unter anderem Anforderungen im Hinblick auf die Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans von Kreditinstituten, Wertpapierfirmen, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften sowie die Konzepte des ausreichenden Zeitaufwands; der Aufrichtigkeit, Integrität und Unvoreingenommenheit eines Mitglieds des Leitungsorgans; der ausreichenden kollektiven Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrung des Leitungsorgans, und des angemessenen Umfangs von Personal- und Finanzressourcen für die Einführung der Mitglieder des Leitungsorgans in ihr Amt und deren Schulung dar.
Die Leitlinien können hier (deutsche Übersetzung) eingesehen werden.
Am 6. Juli 2018 hat der Bundesrat in seiner Sitzung unter anderem die nachstehenden Beschlüsse gefasst:
Die vollständigen Unterlagen finden Sie unter den jeweiligen TOPs der Sitzung vom 06. Juli 2018.
Die TOPs zu der Sitzung können hier eingesehen werden.
Am 9. Juli 2018 ist die Fünfte Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften, die von der Kommission im Juli 2016 vorgeschlagen wurden, schaffen mehr Transparenz in Bezug auf die tatsächlichen Eigentümer von Unternehmen und gehen gegen die Terrorismusfinanzierung vor.
Die neuen Vorschriften sehen strengere Transparenzanforderungen vor. Darunter fällt ein uneingeschränkter Zugang der Öffentlichkeit zu den Registern wirtschaftlicher Eigentümer über Unternehmen, mehr Transparenz in den Registern wirtschaftlicher Eigentümer von Trusts und die Verknüpfung dieser Register.
Des Weiteren wird der Gebrauch von anonymen Zahlungen mit Prepaid-Karten im Rahmen der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche bekämpft und auch die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden für Geldwäsche und anderen Aufsichtsbehörden, auch der Europäischen Zentralbank, verbessert.
Die Richtlinie kann hier eingesehen werden.
Am 13. Juli 2018 ist im EU-Amtsblatt die „Delegierte Verordnung (EU) 2018/990 der Kommission vom 10. April 2018 zur Änderung und Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1131 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf einfache, transparente und standardisierte (STS-) Verbriefungen und forderungsgedeckte Geldmarktpapiere (ABCP), Anforderungen an im Rahmen von umgekehrten Pensionsgeschäften entgegengenommene Vermögenswerte und Methoden zur Bewertung der Kreditqualität“ veröffentlicht worden.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und gilt ab dem 21. Juli 2018, mit Ausnahme des Artikels 1, der ab dem 01. Januar 2019 gilt.
Die Verordnung kann hier eingesehen werden.
Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat am 13. Juli 2018 zwei öffentliche Konsultationen gemäß der neuen Prospektverordnung (PR) eingeleitet.
Die ESMA bittet um Stellungnahmen von Interessengruppen zu der vorgeschlagenen technischen Empfehlung mit Ausnahme der Dokumente die zum Zwecke des Angebots / der Zulassung von Wertpapieren im Zusammenhang mit einer Übernahme, Fusion oder Teilung erstellt werden. Darüber hinaus sucht die ESMA die Stellungnahmen der Interessengruppen in Bezug auf die vorgeschlagenen Leitlinien zu Risikofaktoren.
Die wichtigsten Entwürfe für Konsultationen umfassen:
Die Konsultationsfrist endet am 5. Oktober 2018, die finalen Berichte sollen der EU-Kommission bis zum 31. März 2019 vorgelegt werden.
Die Pressemitteilungen und die Links zu den Konsultationen können hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.
Die Kommission hat am 12. Juli 2018 neue Vorschriften angenommen, um mehr Klarheit und Konsistenz bei der Trennung von Vermögenswerten zu gewährleisten, so dass Anleger besser geschützt sind und mehr Markteffizienz gewährleistet ist.
Die neuen Vorschriften sollen verhindern, dass die zuständigen nationalen Behörden und Marktteilnehmer unterschiedliche Auslegungen der geltenden EU-Vorschriften über die Trennung von Vermögenswerten vornehmen.
Die Vorschriften werden in Form von delegierten Verordnungen zur Ergänzung der Richtlinie über alternative Investmentfondsmanager (AIFMD) und der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) erlassen. Sie präzisieren die Anforderungen an die Aufgaben der Verwahrstellen.
Die Änderungen gelten ab Frühjahr 2020, sofern das Europäische Parlament und der Rat keine Einwände erheben.
Die Pressemitteilung der EU-Kommission kann hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.
Der Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board, FSB) hat am 16. Juli 2018 einen Bericht an die G20-Finanzminister und Zentralbankpräsidenten über die Arbeit des FSB und der Standardsetzungsgremien zu Kryptoaktiva veröffentlicht.
Das FSB hat seinerseits in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Zahlungs- und Marktinfrastrukturen (CPMI) einen Rahmen zur Überwachung der Auswirkungen der Entwicklungen auf den Krypto-Anlagenmärkten auf die Finanzstabilität entwickelt.
Der veröffentlichte Bericht legt die Kennzahlen fest, die das FSB zur Überwachung der Krypto-Asset-Märkte im Rahmen seiner laufenden Bewertung der Schwachstellen im Finanzsystem verwenden wird.
Der Bericht kann hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.
Der Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board – FSB) hat am 18. Juli 2018 einen Konsultationsbericht über die Bewertung der Auswirkungen von Finanzmarktreformen auf Infrastrukturfinanzierungen veröffentlicht und bittet um öffentliche Rückmeldungen zu den bisherigen Ergebnissen der Evaluierung.
Die Evaluierung ist die erste im FSB-Rahmen für die Evaluierung der Auswirkungen der G20-Finanzregulierungsreformen nach der Umsetzung und ist Teil einer breiteren FSB-Untersuchung der Auswirkungen von Reformen auf die Finanzintermediation.
Sie konzentriert sich auf Infrastrukturfinanzierungen, die in Form von Unternehmens- und Projektfinanzierungen (Darlehen und Anleihen) bereitgestellt werden, für die die Finanzmarktreformen von unmittelbarer Relevanz sind.
Der Bericht kann hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 19. Juli 2018 ein Konsultationspapier für überarbeitete Leitlinien zu Informationen herausgegeben, die der ESMA regelmäßig von Ratingagenturen für Aufsichtszwecke gemeldet werden.
Im März 2015 veröffentlichte die ESMA ihre ersten Leitlinien zu den regelmäßigen Informationen, die die Ratingagenturen der ESMA für ihre laufende Aufsicht vorlegen sollten. Die im Rahmen dieser Leitlinien erhaltenen Informationen sind entscheidend dafür, dass die ESMA zu einer effizienten und wirksamen Aufsicht über den CRA-Sektor in der Lage ist.
Seit der Einführung der Leitlinien im Jahr 2015 haben sich die Aufsichtsprozesse der ESMA jedoch so weit entwickelt, dass Zeitpunkt, Häufigkeit und Format der gemäß den Leitlinien von 2015 übermittelten Informationen die Aufsichtsprozesse der ESMA nicht mehr in effizienter und effektiver Weise unterstützen können. Daher schlägt die ESMA eine Überarbeitung der Leitlinien von 2015 vor.
Für die Ratingagenturen geht die ESMA davon aus, dass diese Leitlinien eine größere Verhältnismäßigkeit in ihren Berichtspflichten sowie eine größere Vorhersehbarkeit ihrer Aufsichtsinteraktionen mit der ESMA einführen werden.
Anmerkungen zum Konsultationspapier können bis 26. September 2018 erfolgen. Im Anschluss daran wird erwartet, dass die ESMA den Abschlussbericht zu den Leitlinien vor Ende 2018 veröffentlichen wird.
Das Konsultationspapier kann hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 18. Juli 2018 ergänzende Leitlinien zur Anwendung des Anerkennungsregelwerks für Ratings außerhalb der EU im Rahmen der Verordnung über Ratingagenturen (CRAR) veröffentlicht.
Um sicherzustellen, dass die Ratings für Drittländer, die für EU-Anleger zugelassen sind, mindestens ebenso strenge Anforderungen erfüllen wie die CRAR, fügt die ESMA ihren erstmals im November 2017 veröffentlichten Leitlinien für die Genehmigung einen neuen Abschnitt hinzu.
Die Richtlinien treten am 1. Januar 2019 in Kraft.
Die ergänzenden Leitlinien können hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.
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