Suche
Contact
28.03.2018 | KPMG Law Insights

Alternative Investments Legal | Ausgabe 03/2018

Liebe Leserinnen und Leser,

Ostern steht vor der Tür und trotz wetterlicher Kapriolen lugt der Frühling immer öfter durch die Wolken und wärmt mit wohliger Sonne. Dazu passend erhellen wir in unserem aktuellen Newsletter einige März-Neuigkeiten aus dem Bereich Alternative Investments.

Unter anderem hat die EU-Kommission zwei Entwürfe für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds im Binnenmarkt veröffentlicht, die bis zum 7. Mai 2018 konsultiert werden und Bestimmungen der OGAW- und AIFM-Richtlinien ändern.

Die BaFin hat u.a. ein Merkblatt zur angemessenen Darstellung der Wertentwicklung geschlossener Investmentfonds veröffentlicht und konsultiert Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG.

Eine entsprechende Zusammenstellung finden Sie in dieser Ausgabe.

Wir wünschen Frohe Ostern,
eine erkenntnisreiche Lektüre und verbleiben

mit besten Grüßen
Dr. Ulrich Keunecke

EU-Kommission

Veröffentlichung von Richtlinien- und Verordnungsvorschlag zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Fondsvertriebs

Am 12. März 2018 hat die EU-Kommission zwei Entwürfe für den erleichterten grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds im Binnenmarkt veröffentlicht, die bis zum 7. Mai 2018 konsultiert werden.

Ziel ist es, regulatorische Hindernisse wie Vertriebsanforderungen der Mitgliedstaaten, behördliche Gebühren sowie Verwaltungsanforderungen und Anzeigepflichten, die erhebliche Hindernisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Fonds darstellen, zu beseitigen. Der Entwurf enthält u.a. eine Definition des Begriffs „Pre-Marketing“ und sieht dafür Regelungen vor.

Der neue Rechtsrahmen soll aus zwei Legislativteilen bestehen, einer Richtlinie und einer Verordnung, die Bestimmungen der OGAW- und AIFM-Richtlinien ändern:

  • den Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds, und
  • den Vorschlag einer Verordnung dazu (“Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on facilitating cross-border distribution of collective investment funds and amending Regulations (EU) No 345/2013 and (EU) No 346/2013”).

Die Vorschläge können hier und hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.

BaFin

Merkblatt zur angemessenen Darstellung der Wertentwicklung geschlossener Investmentfonds

Die BaFin hat am 6. März 2018 ein Merkblatt zur angemessenen Darstellung der Wertentwicklung geschlossener Investmentfonds veröffentlicht.

Das Merkblatt beschreibt den Ausführungsstandards im Hinblick auf die Verwaltungspraxis zur angemessenen Darstellung der historischen und künftigen Wertentwicklung geschlossener Investmentfonds in den Wesentlichen Anlegerinformationen.

Das Merkblatt kann hier eingesehen werden.

BaFin

Konsultation von Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum GwG

Die BaFin hat am 15. März 2018 Auslegungs- und Anwendungshinweise gemäß § 51 Absatz 8 Geldwäschegesetz (GwG) zur Konsultation gestellt. Diese gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die unter ihrer Aufsicht stehen, und damit auch für KVGen. In den Hinweisen legt die BaFin ihre Verwaltungspraxis in Bezug auf das GwG in der aktuellen Fassung vom Juni 2017 dar. Sie beabsichtigt, mit der Veröffentlichung der Hinweise alle früheren Äußerungen zur Auslegung des Gesetzes für gegenstandslos zu erklären.

Die Frist zur Stellungnahme endet am 11. Mai 2018.

Sie finden die Auslegungs- und Anwendungshinweise unter diesem Link.

EU-Kommission

Veröffentlichung von FinTech-Aktionsplan

Die Europäische Kommission hat am 8. März 2018 einen Aktionsplan für wettbewerbsfähige FinTechs vorgestellt. Dieser Plan soll die Finanzindustrie dabei unterstützen, schnelle Fortschritte beim Einsatz von Blockchains und anderen IT-Anwendungen zu machen und dabei widerstandsfähig gegen Cyber-Kriminalität zu bleiben.

Der Aktionsplan ist Teil der Bemühungen der Kommission, eine Kapitalmarktunion (CMU) und einen echten Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen für Verbraucher aufzubauen. Er ist auch Teil seiner Bemühungen, einen digitalen Binnenmarkt zu schaffen. Ziel der Kommission ist es, die EU-Vorschriften zukunftsorientierter zu gestalten und auf den raschen Fortschritt der technologischen Entwicklung auszurichten.

Der Text zum Aktionsplan kann hier (in englischer Sprache) und die Presseinformation hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.

EU-Kommission

Verordnungsvorschlag zur Regulierung von European Crowdfunding Service Providers (ECSP)

Der Verordnungsvorschlag vom 8. März 2018 soll Crowdfunding Plattformen ermöglichen, ihre Dienste EU-weit anzubieten. Hierfür ist auch eine Anpassung der MiFID II erforderlich. Die EU-Kommission hat daher auch einen Vorschlag zur Änderung der MiFID II vorgelegt.

Nachstehende Dokumente sind veröffentlicht worden.

Commission proposal for a regulation on European Crowdfunding Service Providers (ECSP) for Business
Commission proposal for a directive amending MiFID 2
Impact assessment accompanying the proposals
Press release
Frequently asked questions
Factsheet

Financial Stability Board (FSB)

Umfrage zur Auswirkung von Regulierungsmaßnahmen auf Infrastrukturinvestitionen

Am 15. März 2018 hat das Financial Stability Board (FSB) eine Umfrage zu möglichen Auswirkungen von regulatorischen Reformen auf die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben gestartet.

Das Financial Stability Board (FSB) hat am 15. März 2018 eine Umfrage zu den möglichen Effekten von regulatorischen Reformen auf die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben gestartet. Diese Umfrage stellt einen wesentlichen Baustein der Arbeiten des FSB zur Beurteilung der Auswirkungen der regulatorischen Reformen der G20 auf Infrastrukturinvestitionen dar. Es wird um Feedback von Instituten und Unternehmen gebeten, die aktiv in Infrastrukturinvestitionen involviert sind (z.B. als Kapitalgeber, als Versicherer gegen finanzielle und nicht-finanzielle Risiken und als Berater für diese Transaktionen).  Ein finaler Bericht zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen wird voraussichtlich vor dem nächsten G20 Gipfel Ende November 2018 veröffentlicht werden.

Die Frist zur Abgabe des Feedbacks läuft bis zum 6. April 2018.

Feedback sollte bis zum 6. April 2018 eingereicht werden.

Informationen zur Umfrage können hier (in  englischer Sprache) eingesehen werden.

Explore #more

09.03.2026 | KPMG Law Insights

MiCAR und Whitepaper-Pflichten – das bedeuten die Übergangsregelungen

Seit gut einem Jahr ist die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) in Kraft. Die MiCAR verpflichtet unter anderem Emittenten und Anbieter von Kryptowerten, für jedes…

09.03.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Private Banking Magazin: Was tokenisiertes Giralgeld im Treasury-Alltag bedeutet

Nicht neue Währungen, sondern neue Abwicklungsmodelle prägen die Zukunft des Zahlungsverkehrs. Ein Praxisbericht von Marc Pussar (KPMG Law), Sascha Uhlman (KPMG) und Heiko Nix (Head…

06.03.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in smartlegalmarket: Trends für Rechtsabteilungen 2026 & 2027

KPMG Law befragt seit mehr als zehn Jahren internationale Rechtsabteilungen zu ihren Herausforderungen. Der Report «Recht auf Fortschritt« gilt heute als eine der fundiertesten Quellen…

06.03.2026 | KPMG Law Insights

Carve-out: Die größten Risiken und wie der Legal Workstream sie vermeidet

Ein Carve-out scheitert meistens nicht am Mangel an Ideen. Und nicht an fehlenden Käufern. Und in der Regel scheitern sie auch nicht an einer Einigung…

04.03.2026 | In den Medien

KPMG Law Experte mit Statement im dpn Magazin zum Standortfördergesetz

Das Standortfördergesetz entfaltet offenbar bereits kurz nach seinem Inkrafttreten eine spürbare Wirkung auf die Investitionspläne institutioneller Marktteilnehmer. In einer aktuellen Umfrage unter Asset Managern und…

25.02.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law and KPMG advised Senstar on the acquisition of Blickfeld

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) and KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) advised Senstar group (Senstar) on the acquisition of all shares in Blickfeld GmbH (Blickfeld).…

20.02.2026 | KPMG Law Insights, Legal Financial Services

Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) verschärft Regeln für die Kreditwirtschaft

Die überarbeitete Verbraucherkreditrichtlinie stellt das Verbraucherkreditgeschäft grundlegend neu auf. Ab dem 20. November 2026 gelten ein erweiterter Anwendungsbereich und deutlich verschärfte Anforderungen – nicht nur…

20.02.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in der PERSONALFÜHRUNG: Zwischen Tradition und Transformation – HR im Mittelstand

Der deutsche Mittelstand ist ein spannendes Lernfeld für andere Organisationen. Seine strukturellen Besonderheiten prägen nicht nur die Art wie Entscheidungen getroffen werden, sondern auch, wie…

19.02.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät DKB Finance und DKB Kreditbank beim Verkauf von FMP Forderungsmanagement Potsdam an LOANCOS

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die DKB Finance GmbH und die DKB Kreditbank AG beim Verkauf der FMP Forderungsmanagement Potsdam GmbH (FMP)…

17.02.2026 | KPMG Law Insights

Beschwerdemanagement aufbauen – Leitfaden für Unternehmen und Verwaltung

Beschwerden sind großartig. Sie zeigen ungeschminkt, wo Prozesse, Kommunikation oder Angebote nicht funktionieren. Und auch wenn sie für alle Beteiligten zunächst belastend wirken – wer…

Kontakt

Dr. Ulrich Keunecke

Partner
Leiter Sector Legal FS Asset Management
Leiter Sector Legal FS Insurance

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199 200
ukeunecke@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll