Suche
Contact
Symbolbild zur Ökodesign-Verordnung: Container
27.05.2024 | KPMG Law Insights

Ökodesign-Verordnung: Produkte sollen nachhaltiger werden

Das Europäische Parlament hatte am 23. April 2024 der neuen EU-Ökodesign-Verordnung zugestimmt; am 27. Mai 2024 gaben auch die EU-Mitgliedsstaaten grünes Licht. Die Verordnung legt Mindestanforderungen an die Umweltverträglichkeit von Produkten fest, die in der EU verkauft werden. Das Ziel: Es sollen weniger Produkte weggeworfen werden. Das soll dadurch erreicht werden, dass Produkte nachhaltiger werden. Betroffen sind nahezu alle Arten von Waren. Die neue Ökodesign-Verordnung findet in den Mitgliedstaaten unmittelbar Anwendung. Sie soll die Ökodesign-Richtlinie von 2009 ersetzen.

Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung

Die Ökodesign-Verordnung wird in absehbarer Zeit für fast alle Produktkategorien gelten. Ausgenommen sind Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel und lebende Organismen sowie Kraftfahrzeuge. Die Verordnung schafft damit einen harmonisierten Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an bestimmte Produktgruppen, um diese nicht nur – wie es die bisherige Ökodesign-Richtlinie aus 2009 vorsieht – energie- und ressourceneffizienter zu machen, sondern auch hinsichtlich Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit zu verbessern und sie einfacher zu recyceln sowie zu warten.

Verbot der Vernichtung von unverkauften Waren

Die Vernichtung von unverkauften Textilien und Schuhen soll nach der Verordnung verboten werden. Wirtschaftsakteure, die andere unverkaufte Waren vernichten, müssen voraussichtlich jährlich über die Menge der von ihnen entsorgten Produkte und die entsprechenden Gründe dafür berichten. Kleine und Kleinstunternehmen sollen von dem Verbot ausgenommen werden, während für mittlere Unternehmen eine sechsjährige Ausnahmeregelung gelten soll. Das Verbot soll zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam werden. Das Vernichtungsverbot könnte noch ausgeweitet werden. Denn die Kommission wird möglicherweise in den kommenden Jahren weitere Produkte in die Liste aufnehmen.

Digitaler Produktpass für besser informierte Verbraucher:innen

Auch die Digitalisierung von Produkten möchte der europäische Verordnungsgeber mit der Ökodesign-Verordnung vorantreiben. Ähnlich wie es auch schon die neue europäische Batterieverordnung vorsieht, soll ein „digitaler Produktpass“ Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten liefern. Gemäß Einigungstext wird die EU-Kommission zudem ein öffentliches Webportal betreiben, mit dem Verbraucher:innen die in den Produktpässen enthaltenen Informationen suchen und vergleichen können. So soll der Produktpass Verbraucher:innen und Unternehmen dabei helfen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Der Pass soll auch Behörden nutzen, indem er Prüfungen und Kontrollen erleichtert.

Zeitrahmen

Sowohl die Industrie als auch die europäischen Mitgliedstaaten haben nach Erlass des delegierten Rechtsakts 18 Monate Zeit, sich auf die neuen Ökodesign-Anforderungen einzustellen und ihre Produkte anzupassen. In einigen hinreichend begründeten Fällen kann die Kommission allerdings auch ein früheres Datum für die Anwendung festlegen. Unternehmen sollten sich also sicherheitshalber frühzeitig mit der neuen Verordnung auseinandersetzen und Maßnahmen ergreifen.

Fazit und Ausblick

Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Zukunft. Sie ist Teil der Bemühungen der EU, die Umweltbelastung zu reduzieren und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu fördern. Die EU setzt damit ein weiteres Zeichen für ihr Engagement im Kampf gegen den Klimawandel und für eine Förderung der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Nach der Billigung durch den Rat ist die Verkündung und das Inkrafttreten zeitnah zu erwarten.

 

Explore #more

02.05.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in IT-Business: Business Judgement Rule beim KI-Einsatz

KI wird zunehmend Grundlage wichtiger Unternehmensentscheidungen. Doch was passiert, wenn die „Blackbox“ KI fehlerhafte oder unzureichende Ergebnisse liefert? Nikolaus Manthey und Sabrina Riesenbeck von KPMG…

29.04.2026 | KPMG Law Insights

Das Beschaffungsbeschleunigungsgesetz verändert den Zugang zu Bundeswehr-Vergaben

Das am 14. Februar 2026 in Kraft getretene Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz soll die Beschaffung der Bundeswehr deutlich beschleunigen, indem von den üblichen Vergaberegeln abgewichen werden…

24.04.2026 | KPMG Law Insights

Verkehrs-GVO richtig anwenden – Leitfaden für öffentliche Stellen

Am 16. März 2026 hat die Europäische Kommission einen umfassend erneuerten Beihilferahmen für den Land‑ und multimodalen Verkehr verabschiedet, der am 30. März 2026 in…

21.04.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im HR Journal: Grenzenloses Arbeiten, begrenzte Rechtssicherheit: Risiken internationaler Remote Work steuern

Grenzüberschreitendes Homeoffice ist strategisch relevant – aber auch ein unterschätztes Risikofeld. Zwischen Betriebsstättenrisiko und aufenthaltsrechtlichen Hürden stehen Unternehmen vor der Frage: Wie lässt sich Flexibilität…

16.04.2026 | KPMG Law Insights

Indexklauseln in Gewerberaummietverträgen: BGH-Urteil eröffnet Rückforderungsrisiken für Vermieter

Wertsicherungsregelungen in Form von Indexklauseln unterliegen in formularmäßigen Gewerberaummietverträgen nicht nur den Beschränkungen des Preisklauselgesetzes, sondern zugleich der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle. Das hat der BGH mit…

16.04.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in Beschaffung aktuell: Schnellere Beschaffung für die Bundeswehr

Mit dem Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung die Beschaffung der Bundeswehr deutlich schneller machen. Das befristete Sonderrecht erleichtert Vergabeverfahren, erlaubt mehr Flexibilität bei Aufträgen…

09.04.2026 | Pressemitteilungen

KPMG Law verstärkt sich mit Dr. Julia Faenger für den Bereich Insurance am Standort Köln

Seit dem 1. April 2026 verstärkt Dr. Julia Faenger, LL.M., als Senior Managerin die versicherungsrechtliche Beratung der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) am Standort…

08.04.2026 | KPMG Law Insights

Neue Pauschalreiserichtlinie 2026: Beschwerdemanagement wird Pflicht

Die EU reformiert die Pauschalreiserichtlinie. Im März 2026 wurden die Änderungen vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet und werden voraussichtlich 2029 in Deutschland Gesetz. Eine…

02.04.2026 | KPMG Law Insights

Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Was jetzt für Unternehmen wichtig wird

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) in wesentlichen Teilen ablösen. Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft, insbesondere Vermieter, Bestandshalter und Projektentwickler, stehen nun vor…

01.04.2026 | In den Medien

Manager Magazin: KPMG Law auf Platz 1 in der Rechtsberatung

Das Manager Magazin zeichnet zusammen mit der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Management und Beratung (WGMB) alle zwei Jahre Deutschlands beste Wirtschaftsprüfer mit einem „Best-in-Class“-Siegel aus und

Kontakt

Dr. Simon Meyer

Partner

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 5997606 5021
simonmeyer@kpmg-law.com

Dr. Sandro Köpper

Senior Associate

Prinzenstr. 23
30159 Hannover

Tel.: +49 511 7635078-153
skoepper@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll